Heizungsgesetz im Bundestag : Mehr Zeit als genug
Thomas Heilmann kündigt einen weiteren Vorstoß gegen das Heizungsgesetz an. Diesmal wird er kaum damit durchkommen.
D er CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann ist ein verdienstvoller Parlamentarier. Indem er gegen den Beschluss des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause klagte, hat er die oft überfallartige Gesetzgebung im Bundestag zum verfassungsrechtlichen Thema gemacht. Nun droht er in der Bild-Zeitung eine neue Verfassungsklage gegen den für Freitag geplanten endgültigen Beschluss des Heizungsgesetzes an. Aber hat er überhaupt verstanden, worum es geht?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Juli auf Antrag von Heilmann eine einstweilige Anordnung erlassen. Danach durfte das Heizungsgesetz nicht mehr in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause beschlossen werden. So sollten Beratungsrechte der Abgeordneten gesichert werden. Die Ampelkoalition entschied daraufhin, dass das Gesetz nicht in der Sommerpause, sondern erst danach beschlossen wird – unverändert und ohne erneute Ausschussberatung.
Dagegen droht Heilmann nun eine neue Klage an, weil so keine ausreichende Beratung möglich sei. Hier bringt Heilmann aber einiges durcheinander. Beim Bundesverfassungsgericht ging es nicht um die Dauer der Beratung, sondern um die Grundlage der Beratung. Die Abgeordneten sollten genügend Zeit haben, den Inhalt des Heizungsgesetzes zu lesen und zu verstehen, bevor sie abstimmen.
Der Abgeordnete Heilmann hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage verlangte. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal änderte, erleichterte dem Abgeordneten Heilmann die Vorbereitung und beeinträchtigte ganz sicher nicht seine Rechte.
Am Freitag sind eineinhalb Stunden Debatte angesetzt – am helllichten Tag und nicht versteckt in der Nacht. Hier wird nichts durchgepeitscht. Eine zusätzliche Ausschusssitzung, die Heilmann nun vermisst, hat Karlsruhe nicht gefordert. Dass die Ampel an ihrem Kompromiss festhält und die Debatte nicht wieder von vorn beginnt, ist ihr gutes politisches Recht.
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