Heckler & Koch verklagt Bundesregierung: Keine Genehmigung für G36-Export

Heckler & Koch hat von der Regierung keine Ausfuhrgenehmigung für G36-Bauteile nach Saudi-Arabien erhalten. Und klagt. Es geht um viel Geld.

G36-Gewehr.

Die G36-Fabrik in Saudi-Arabien war 2008 von der großen Koalition genehmigt worden. Foto: dpa

MÜNCHEN afp/rtr | Wegen der ausstehenden Zustimmung zu einem Rüstungsgeschäft mit Saudi-Arabien hat der Waffenhersteller Heckler & Koch einem Bericht zufolge die Bundesregierung verklagt. Das Unternehmen habe im August eine so genannte Untätigkeitsklage gegen die Regierung erhoben, berichteten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR am Donnerstagabend unter Berufung auf Regierungskreise. Hintergrund sei, dass derzeit keine Genehmigungen für Zulieferungen zur Lizenzproduktion von G36-Gewehren in Saudi-Arabien erteilt würden.

Seit einigen Jahren wird dieses Sturmgewehr in Saudi-Arabien in Lizenz hergestellt. Für die Produktion sind allerdings fünf Schlüsselkomponenten aus Deutschland notwendig, deren Ausfuhr die Bundesregierung genehmigen muss. Seit Mitte 2014 sei eine solche Genehmigung nicht mehr erteilt worden, berichteten die Medien. Für den Fall, dass die Genehmigungsanträge abgelehnt werden sollten, wolle das Unternehmen Schadenersatz fordern. Dabei gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag.

Konkret richtet sich die Klage demnach gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das dem SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnet ist. Das Bafa habe dem Wirtschaftsministerium die Anträge vorgelegt. Dort sei dann aber auf politischer Ebene entschieden worden, die Zulieferungen zur Produktion der Sturmgewehre in Saudi-Arabien bis auf Weiteres auszusetzen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte angekündigt, bei der Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen. Laut SZ, WDR und NDR führte dies im Fall des Sturmgewehrs mittlerweile zu erheblichem Druck auf diplomatischer Ebene, da Saudi-Arabien die Lieferung der Komponenten verlange.

Heckler & Koch habe die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung kann ein Unternehmen klagen, wenn über einen Antrag „ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden“ ist.

Heckler & Koch begründete die Klage auf Anfrage der Medien damit, dass der Konzern „drohenden Schaden von unserem Unternehmen sowie der Bundesrepublik abwenden“ wolle. Es bestehe die Gefahr, „dass unser Vertragspartner Klage gegen Heckler & Koch“ oder die Bundesrepublik erhebe.

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