Hausdurchsuchungen wegen Schlecker-Pleite: Mit Rabatt ist nicht zu rechnen
In Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker eingeleitet. Es besteht der Verdacht auf Untreue und Insolvenzverschleppung.
STUTTGART taz | Die Schlecker-Pleite hat ein juristisches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, hat sie Ermittlungen gegen 14 Personen aufgenommen, darunter nach taz-Informationen Firmengründer Anton Schlecker. Es besteht der Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts.
Am Mittwoch durchsuchten Mitarbeiter des baden-württembergischen Landes-kriminalamts Wohnungen und Geschäftsräume. Rund 160 Ermittler führten Razzien in sieben Bundesländern durch. Sie durchsuchten insgesamt 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume mit Schwerpunkt Baden-Württemberg, darüber hinaus Räumlichkeiten in Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Nachdem die Drogeriekette mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen über mehrere Jahre Verluste geschrieben hatte, hatte sie Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet. Bis Juni hatte der Insolvenzverwalter vergeblich versucht, einen neuen Investor zu finden.
Ende des Monats folgte schließlich das endgültige Aus, etwa 25.000 MitarbeiterInnen verloren ihren Job. Wie bei Insolvenzen üblich, hatte die Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen eine routinemäßige Prüfung aufgenommen. „In unserer Vorprüfung hat sich ein Anfangsverdacht bestätigt“, sagte Staatsanwältin Claudia Krauth jetzt.
Berichte über Vermögenverschiebungen
Zwar könne Anton Schlecker als eingetragener Kaufmann bei Schlecker selbst nicht wegen einer Insolvenzverschleppung bestraft werden. Allerdings gelte das Insolvenzrecht für die Tochtergesellschaften Ihr Platz und Schlecker XL, für die er ebenfalls verantwortlich war.
Strafbar gemacht hätte sich Schlecker, sollte er den Insolvenzantrag zu spät gestellt haben, obwohl er die Pleite hat kommen sehen. Auch hatte es immer wieder Berichte über Vermögensverschiebungen Schleckers vor der Insolvenzanmeldung gegeben.
So soll der Firmengründer, der mit seinem Privatvermögen haftet, nach Medienberichten kurz vor der Anmeldung der Insolvenz eine wertvolle Immobilie verkauft und das Privathaus seiner Frau übertragen haben, womit diese nicht in die Insolvenzmasse fielen. Darauf bezieht sich nun der Verdacht auf Bankrott, was laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann.
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