Hausdurchsuchungen in Göttingen: Linke im Visier, Rechte nicht
Beamte haben nach einem Angriff auf einen AfD-Mann zwei Wohnungen in Göttingen durchsucht. Nach einem Neonazi-Angriff auf Journalisten geschah dagegen nichts.
Obwohl die attackierten Reporter den Ermittlern Fotos der Rechtsextremisten zur Verfügung stellten, gab es bislang keine Festnahmen. Es gebe bislang auch keine dringend Tatverdächtigen, erklärte kürzlich die zuständige Staatsanwaltschaft. Schließlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Bilder manipuliert worden seien.
Rund drei Monate ist es her, dass der in Göttingen lebende niedersächsische Landeschef der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, und ein ihn begleitender Mann aus Gifhorn laut Polizei nachts in Göttingen von mehreren vermummten und dunkel gekleideten Personen angegriffen wurden.
Die beiden seien bei der Attacke leicht verletzt worden, zwei mit ihnen unterwegs gewesene Frauen unbehelligt geblieben, berichteten damals die Beamten unter Berufung auf Aussagen Steinkes und seiner Begleiter.
Die Unbekannten hätten „Scheiß Nazis“ gerufen – der 25 Jahre alte Student Steinke vertritt innerhalb der AfD Rechtsaußen-Positionen, er ist bei der Landtagsfraktion in Hannover angestellt und hat offen mit der rechtsextremen Identitären Bewegung und dem nicht weniger extremen „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“, die sich mittlerweile „Volksbewegung Niedersachsen“ nennt, sympathisiert und für diese auch Kundgebungen angemeldet.
Die niedersächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Dana Guth verortete die mutmaßlichen Täter sogleich im Spektrum der Autonomen. „Es fehlt der politische Wille, bei der gewaltbereiten Linken durchzugreifen“, sagte sie. Tatsächlich legen die Ermittler in der Causa Steinke deutlich mehr Eifer an den Tag als im Fall der angegriffenen Journalisten.
Am Donnerstagmorgen, zwischen sechs und neun Uhr, durchsuchten nun Polizeieinheiten aus Göttingen und Hannover auf Grundlage eines Beschlusses des Göttinger Amtsgerichts zwei Wohnungen in Göttingen. Die Betroffenen, ein 29 Jahre alter Germanistik-Student und eine gleichaltrige Frau, sollen nach Angaben der Polizei an dem Zwischenfall mit Steinke beteiligt gewesen sein.
Gegen die beiden werde wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung beziehungsweise der Beihilfe dazu ermittelt, sagte eine Polizeisprecherin. Nach ihren Angaben wurde bei der Razzia „umfangreiches Beweismaterial“ beschlagnahmt, darunter auch Speichermedien.
Protest gegen die Razzien
Nachbarn und mehrere Dutzend durch eine Telefonkette mobilisierte Unterstützer protestierten mit Transparenten und Sprechchören vor den durchsuchten Wohnungen gegen die Razzien. Sie blockierten für kurze Zeit den Verkehr auf einer viel befahrenen Umgehungsstraße. Vor einem der betroffenen Häuser kam es zu einer Rangelei zwischen Demonstranten und Polizeibeamten.
Einem weiteren Durchsuchungsbeschluss eines Hamburger Amtsgerichts zufolge wird dem männlichen Beschuldigten außerdem vorgeworfen, am 7. Juli 2017 im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg eine schwere Körperverletzung begangen zu haben. Am fraglichen Abend war es unter anderem in der Susannenstraße im Schanzenviertel zu heftigen Zusammenstößen zwischen Polizisten und Demonstranten gekommen, ein Beamter hatte dabei einen Warnschuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben.
Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der den 29-jährigen Mann rechtlich vertritt, kann über diese Vorwürfe lediglich den Kopf schütteln. Die Ermittlungen der polizeilichen „Sonderkommission „Schwarzer Block“ aus Hamburg nähmen „absurde Züge“ an.
Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss
„Der Beschuldigte befand sich zur Tatzeit (also dem 7. Juli vergangenen Jahres) nachweisbar in Japan“, sagte Adam am Donnerstag. Angeblich sei er aber von Polizeibeamten erkannt beziehungsweise auf Lichtbildern oder Videos identifiziert worden: „Der Vorwurf ist absurd und wir sind gespannt, wer sich für diese Falschbezichtigung verantwortlich zeichnet.“
Adam legte nun gegen den in Hamburg ausgestellten Durchsuchungsbeschluss Beschwerde ein. Damit solle erreicht werden, dass sein Mandant seinen Laptop schnell zurück erhält – auf dem Rechner soll die in Arbeit befindliche Masterarbeit des angehenden Literaturwissenschaftlers gespeichert sein.
Die Anschuldigung, der 29-jährige Student sei an der angeblichen Verletzung Steinkes beteiligt gewesen, weist Anwalt Adam ebenfalls zurück: „Hier soll eine Polizeibeamtin des 4. Fachkommissariats (Staatsschutz) der Polizeiinspektion Göttingen meinen Mandanten auf einem Phantom-Bild erkannt haben.“ Auch hiermit habe sein Mandant „nichts zu tun“, sagt Adam. Dies werde der weitere Verlauf dieses Verfahrens noch beweisen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!