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Hartz-IV-ErhöhungBundesrat stoppt Reform

Wie erwartet hat der Bundesrat der Reform von Hartz IV nicht zugestimmt. Die Regierung will jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Eine Auszahlung ohne Beschluss lehnte von der Leyen ab.

Warb vergeblich um Zustimmung: Arbeitsministerin von der Leyen. Bild: dpa

BERLIN dapd | Der Bundesrat hat die Reform von Hartz IV vorerst gestoppt. Die Länderkammer stimmte am Freitag dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht zu. Die Bundesregierung hat bereits den Vorratsbeschluss gefasst, in diesem Fall den Vermittlungsausschuss anzurufen, um weiter über die Erhöhung der Regelsätze und das Bildungspaket für bedürftige Kinder zu beraten.

Das Gesetz sieht vor, dass die Regelsätze für erwachsene Hartz-IV-Bezieher zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro steigen. Die Regelsätze für Kinder sollen unverändert bleiben. Das Bildungspaket für mehr als zwei Millionen Kinder aus armen Familien sieht unter anderem Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen in Schule und Kita sowie Freizeitaktivitäten vor.

Die Neuregelung von Hartz IV war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte.

Keine Mehrheit bekam im Bundesrat ein Vorstoß des SPD-regierten Rheinland-Pfalz, die fünf Euro zusätzlich auch ohne gesetzliche Grundlage bereits ab Januar auszuzahlen und nicht das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat abzuwarten. Die Erhöhung könne nicht auf Grundlage eines Beschlusses erfolgen, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

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4 Kommentare

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  • M
    Murat

    Ich hoffe die Hartzis merken sich welche Partei gegen eine Erhöhung war!

     

    Die Idee von der SPD RP ist einfach nur krank, ohne gesetzliche Grundlage das Geld erhöhen, ich hoffe das diese Partei bei der nächsten Wahl eins auf den Deckel bekommt, solche Parteien die einfach unsere Steuergelder ohne Gesetz verprassen wollen gehören eigentlich verboten!

  • WB
    Wolfgang Banse

    Richtige Entscheidung

    Der Bundesrat hat die Novelierung der Hartz IV Sätze zum 1. Januar 2011 gestoppt.Dies ist ein Schlag ins Gesicht für die Arbeitsministerin von der Leyen und der z.Zt. amtierenden BundesregierungCDU/FDP.

    Mit der Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro wird dem Bundesverfassungsurteil nicht Rechnung getragen.

    Wohlfahrtsverbände,Kirchen ud Gewerkschaften hatten eine deutliche Erhöhung des monatlichen Regelsatzes gefordert.

    Die NEIN-Sager sollten auch im Vermittlungsausschuss trotz Kompromisse ihre klare,unmißverständliche Haltung beibehalten.

    Menschen die Hartz IV beziehen,sollten menschenwürdig leben können und nicht ein Leben in Armut fristen.

    Für alles ist immer genügend Geld vorhanden-dies sollten auch Hartz IV Empfänger erfahren in einem der reichsten Länder der Welt.

    Wolfgang Banse

  • D
    daweed

    das Bundesverfassungsgericht hat nach einer plausiblen Begründung für die Berechnung der Sätze gefragt.

     

    Deswegen hat die Regierung, Mittel für Alkohl gestrichen und dafür ne Internet Flatrate draufgelegt. So definiert man Willkür und das Bundesverfassungsgericht kann (sollte) das auch so sehen.

     

    Grundsicherung bedeudet für die Regierung Kosten und Merkel will ja überall sparen.

    Aber für Unternehmen wird das Steuerrecht vereinfacht damit 3 Milliarden in Unternehmen bleiben können.

     

    Leistung muss sich lohnen! Aber wie wird die Regierung belohnt?

  • MM
    mit Majo

    Das Foto über dem Artikel sagt schon vieles. Gibt es irgendwo eine Veröffentlichung, was die Betonfrisur von Frau von der Leyen im Monat kostet ?