Hans-Georg Maaßen und der Beck-Verlag: Zusammenarbeit beendet
Ausgerechnet zum Asylrecht schrieb Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen in einem Grundgesetzkommentar. Nach Protesten hat der Verlag den Vertrag aufgelöst.
Die FAZ zitiert eine Stellungnahme des Beck-Verlages mit den Worten: „Zwar ist die Kommentierung von Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen im Kommentar zum Grundgesetz fachlich nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Dr. Maaßen entstand jedoch eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung, bei der sich die unversöhnlichen Positionen verselbstständigt haben. Diese schadet dem Grundgesetzkommentar, an dem Herr Dr. Maaßen mitwirkte, dessen Herausgebern und dem Verlag. Wir distanzieren uns von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Da wir als Verlag diese Grenzen als unantastbar ansehen, lehnen wir derartige Äußerungen ab.“
Tatsächlich hatte etwa der taz-Autor Christian Rath die letzten Äußerungen von Hans-Georg Maaßen nur noch als „bizarr“ bezeichnet. In einem Beitrag für Die Weltwoche zu den Berliner Silvesterkrawallen unterstellte Maaßen Parteien und Medien, sie verschleierten gezielt die „Migranten-Kriminalität“, um die weitere „ungesteuerte Massenzuwanderung“ nicht zu gefährden. Ziel sei eine „Enthomogenisierung“ der Bevölkerung, ein „Menschenzuchtprogramm“, das einem „antideutschen und antiweißen Rassismus“ entspringe.
Nun hat der juristische Teil des Beck-Verlages, der unabhängig von dem historischen und literarischen Teil des Verlages agiert, die Reißleine gezogen. Der Rechtsprofessor Stefan Huster, der gegen die Autorenschaft Maaßens zuletzt heftig protestierte und seine eigene Beteiligung an dem Grundgesetzkommentar einstellen wollte, wenn Maaßen weiterhin als Autor geführt wird, kann sich bestätigt sehen.
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