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Haft für Freier und Zuhälter

STRAFRECHT Bundesregierung beschließt Gesetz gegen Zwangsprostitution

afp | Die Bundesregierung hat das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution auf den Weg gebracht. Es sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Freier vor, die die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen. Bis zu zehn Jahre Haft drohen Zuhältern und Menschenhändlern, die jemanden unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit beziehungsweise durch Gewalt zur Prostitution veranlassen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies darauf hin, dass den Freiern im Einzelfall nur schwer nachzuweisen sein werde, dass sie über die Umstände der Zwangsprostitution Bescheid wussten. Die Frauenexpertin der Linken, Cornelia Möhring, sagte, sie habe Zweifel, dass die Bestrafung der Kunden ein adäquates Mittel sei. Die Opfer bräuchten vor allem Beratungsangebote.

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