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Tagesreingung in öffentlichen GebäudenGute Idee, schleppende Umsetzung

Reinigung im laufenden Betrieb gilt als Schlüssel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Branche. Doch der Senat hadert mit der Umsetzung.

Putzen, wenn andere Feierabend haben: Für viele Reinigungskräfte in Berlin ist das auch in öffentlichen Gebäuden Arbeitsalltag Foto: Jochen Eckel/imago

Um 5 Uhr morgen beginnt die erste Schicht, erst um 21 abends endet der Arbeitstag – und trotzdem kein Lohn, der zum Leben reicht. Der Arbeitsalltag für viele Ge­bäu­de­rei­ni­ge­r:in­nen ist hart. Das Modell der Tagesreinigung soll die Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung enorm verbessern. Statt frühmorgens und spätabends putzen Reinigungskräfte darin im laufenden Betrieb.

Eine gute Idee, die vom Land Berlin leider nur schleppend umgesetzt wird, wie die Antwort auf eine Anfrage des linken Abgeordneten Damniano Valgolio zeigt.

So ist in den meisten Bezirken die Gebäudereinigung zu den Arbeitnehmerunfreundlichen Randzeiten die Regel. Lediglich die Bezirke Kreuzberg-Friedrichshain und Treptow-Köpenick gehen mit gutem Beispiel voran. So werden in Treptow-Köpenick 91 Prozent der Flächen zwischen 7.30 Uhr und 18 Uhr gereinigt. Dazu gehören neben Büros für die Verwaltung auch Kulturobjekte, Jugendfreizeiteinrichtungen und Friedhöfe.

Beschäftigte können oft kein Einkommen erzielen, das zum Leben reicht

Netzwerkstelle Gute Arbeit

Erstaunlich ist, dass der Senat gar keine Daten darüber erfasst, nach welchem Modell die Liegenschaften des Landes gereinigt werden. Dabei bewirtschaftet die landeseigene Unternehmen Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) rund 4 Millionen Quadratmeter zu reinigende Fläche – das sind deutlich mehr als die insgesamt 1,2 Millionen Quadratmeter der Bezirke.

Randzeiten immer noch die Regel

Trotz der fehlenden Daten geht Valgolio davon aus, dass auch bei der BIM die Tagesreinigung in den meisten öffentlichen Gebäuden eher die Ausnahme ist. „Die Reinigung zu den Randzeiten ist immer noch überwiegend, obwohl es keinen Grund dafür gibt“, sagt der Linken-Politiker.

Dabei dürften dem Senat die Probleme in der Reinigungsbranche bekannt sein. Die von der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales geförderte Netzwerkstelle für Gute Arbeit bezeichnet die Arbeitsbedingungen als „belastend und unattraktiv“.

Die Arbeit während der „Randzeiten“ vor oder nach dem Büroarbeitstag führe dazu, dass Beschäftigte oft zwei Schichten am Tag übernehmen müssen – eine frühmorgens, eine nach regulärem Feierabend. Trotzdem kommen sie damit selten auf mehr als 6 Stunden am Tag. „Trotz allgemeinverbindlichem Tarifvertrag können die Beschäftigten oft kein Einkommen erzielen, das zum Leben reicht“, heißt es in einem Dossier der Netzwerkstelle. Der Anteil der Beschäftigten in Berlin, die in der Branche in Teilzeit arbeiten, liegt laut der Netzwerkstelle bei 71 Prozent.

Auch führen die geteilten Dienste zu doppelten Arbeitswegen und Freizeit mitten am Tag, die die Beschäftigten selten sinnvoll nutzen können. Die Netzwerkstelle empfiehlt seit 2017 die Tagesreinigung in öffentlichen Gebäuden als effektive Stellschraube zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Völlige Strategielosigkeit

Seitdem gab es viele Modellprojekte, aber keine einheitliche Strategie. 2019 wurde die Tagesreinigung an den Berliner Schulen umgesetzt - mit guten Erfahrungen. Trotzdem gibt es Berlinweit immer noch rund 180 Schulen, bei denen zu den Randzeiten gereinigt wird, wie eine weitere Anfrage aus dem vergangenen Jahr ergab.

Und dabei soll es erst einmal bleiben. So plant die BIM einen weiteren Modellversuch für Tagesreinigung an Oberschulzentren, der 2027 starten soll, heißt es in der Anfrage. Arbeitspolitiker Valgolio fordert hingegen eine „konzertierte Aktion“ vom Senat, um die Tagesreinigung flächendeckend einzuführen. „Die Erfahrungen etwa in Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg zeigen, dass Tagesreinigung funktioniert“, sagt Valgolio. In den meisten Gebäuden sei es kein Problem, auch tagsüber zu reinigen.

Einfach Umzusetzen wäre das durch angepasste Ausschreibungen. So bekämen nur noch Firmen den Zuschlag, die während der regulären Arbeitszeit mit einer Mindestanzahl an Reinigungskräften reinigt. Derzeit bekomme häufig das günstigste Unternehmen den Zuschlag, sagt Valgolio. Da die Unternehmen den Landesmindestlohn zahlen müssen, müssen die Beschäftigten immer mehr Flächen in der gleichen Zeit reinigen. „Gerade bei Reinigungsunternehmen gibt es sehr viele unseriöse Angebote“.

Eine Anpassung der Vergabevorschriften hält der Senat aber nicht für notwendig. „Aus der Sicht des Senats besteht derzeit kein Bedarf für gesetzliche Änderungen“, heißt es in der Anfrage.

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