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Grundrecht auf Meinungsfreiheit"Ausländer Raus" allein nicht strafbar

"Ausländer-Raus"-Parolen alleine verletzen nicht die Menschenwürde und sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die Meinungsfreiheit muss grundsätzlich vor der Menschenwürde zurücktreten, hier müssen Gerichte aber ganz genau prüfen. Bild: mikael altemark – Lizenz: CC-BY

KARLSRUHE epd | "Ausländer-Raus"-Parolen alleine verletzen nicht die Menschenwürde und sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am Freitag bekanntgegebenen Beschlüssen.

Werde in den Parolen allerdings Menschen das Lebensrecht abgesprochen oder Ausländern pauschal "sozial unerträgliche Verhaltensweisen oder Eigenschaften" zugesprochen, könne von einer Menschenwürdeverletzung ausgegangen werden, erklärten die Richter.

In den verhandelten Fällen hatten sich Mitglieder des Vereins "Augsburger Bündnis - Nationale Opposition" gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gewandt. Sie hatten im Juni 2002 großformatige Plakate mit der Aufschrift aufgehängt: "Aktion Ausländer-Rück-Führung, Aktionswochen 3. Juni - 17. Juni 2002, Für ein lebenswertes deutsches Augsburg, Augsburger Bündnis - Nationale Opposition".

Sowohl das zuständige Landgericht als auch das Bayerische Oberste Landgericht sahen damit den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und verhängten Geldstrafen. Die Menschenwürde werde mit der Aufforderung verletzt.

Die Karlsruher Richter folgten dieser Entscheidung nicht. Aus dem Plakat-Text allein werde zwar deutlich, dass die Vereinsmitglieder Ausländer "rückführen" wollten. "Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werden nicht benannt", so die Erste Kammer des Ersten Senats in ihren am 4. Februar gefällten Entscheidungen. Dem Plakat sei nicht zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen. Der Plakattext sei daher nicht als "Menschenwürdeverletzung zu qualifizieren".

Grundsätzlich müsse zwar das Grundrecht der Meinungsfreiheit vor dem Grundrecht der Menschenwürde zurücktreten, Gerichte müssten dies dann aber besonders sorgfältig begründen und die Hintergründe erfassen, so die Richter. Dies sei in den verhandelten Fällen nicht geschehen.

(Az: 1 BvR 369/09, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04)

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25 Kommentare

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  • A
    Amos

    Solange das Schächten hier in diesem Lande durch das Verfassungsgericht sanktioniert wird und keiner sich Gedanken macht,wie man die Tierquälerei abschaffen kann, sind alle Urteile des Verfassungsgericht für mich sekundär. Die meisten Gerichtsurteile des BVG,

    gehen nach der Kassenlage und nach der jeweiligen Stimmung in diesem Lande aus. Souveränität ist anders.

  • V
    vic

    @ Martin schreibt:

    ..."Die Türken sind mal eben durchgehend weitaus rassistischer, gegenüber Nicht-Muslimen, wie Juden, Christen und Atheisten aufgestellt"...

     

    Martin Martin, was du alles weißt.

    Beeindruckend!

  • HV
    Herr von Neubabelsberg

    @Marianne, 05.03.10, 12:43 Uhr

    "Ich wurde schon des öfteren Deutsche Hure genannt wenn ich durch bestimmte Viertel laufe und wenn das keine "Inländerdiskriminierung" ist dann weiß ich aucht nicht. Ihr solltet euch mal über reverse Rassismus informieren."

     

    Was du erlebt hast, ist schlimm, und mir ist auch bekannt, dass linke, männliche "Commandantes de la revolucion" solcherlei diskriminierungserfahrungen mitunter leichtfertig aus der diskussion verdrängen, weil ja nicht zu sein hat, was nicht sein darf, zumal in D-land... ha ha ha..., aber deswegen die konsequenz zu ziehen, sich der NPD anzuschließen, wäre der absolut in die irre führende weg!

     

    Gründe doch einen verein zur bekämpfung des "Machismo" jeglicher couleur, um den "Buschidofaschos" selbstbewußt entgegenzutreten. Da werden bestimmt auch frauen mit islamischem migrationshintergrund mitstreiterinnen.

    Macht mehr humanitären sinn als einen neonazifeminismus zu pflegen.

  • M
    magda

    @martin: und?!

  • T
    thrill

    @Martin:

     

    Die Tatsache, dass es unter den Türken auch einige Rassisten gibt, rechtfertigt nicht den eigenen Rassismus. Mit Deiner Argumentation könnte man ja ansonsten jedes Verbrechen (Folter, Vergewaltigung, Mord) legitimieren.

  • G
    glamorama

    Seien wir mal ehrlich: das "Angebot" der Rechten, Ausländer "zurückzuführen", ist nicht nur der Versuch, für ein menschenverachtendes Weltbild eine neutrale (und somit straffreie) Formulierung zu finden - es ist gewollter Zynismus, der eine unrühmliche Tradition hat. Kein Nazi will Ausländer "zurückführen", genauso wenig, wie die historischen Vorbilder der Szene einst Juden und Oppositionelle durch Arbeit befreien wollten. "Arbeit macht frei" war das zynische Motto für organisierten Massenmord, "Ausländer-Rück-Führung" [sic] ist die zynische Umschreibung für die Forderung nach einer Zwangsvertreibung aller Menschen, die nicht über einen rein deutschen Stammbaum verfügen - und somit sehr wohl purer Rassismus.

     

    Das Erschütternde an dem Karlsruher Urteil ist, das dieser Plan, der bei einem anständigen Menschen Abscheu und Ekel hervorrufen sollte, in diesem Fall aufgegangen ist.

  • F
    FatmaInAction

    [...] Darin liegt die besondere und unauflösliche Beziehung zwischen rassistischer Ideologie und rassistischer Praxis: sie plausibilisieren sich gegenseitig. Der Ruf "Ausländer raus" etwa ist sowohl die Formel eines angenommenen Naturgesetzes als auch direkte Handlungsaufforderung. Genau damit ist der rassistische Slogan und der Rassismus generell immer mehr als "nur" Ideologie. [...]

    *aus: Geschichte des Rassismus

     

     

    Deutsche Meinungsfreiheit vor PoC-Würde, ist doch klar!

  • S
    Sebastian

    @ martin:

    Dass Andere (Franzosen, Türken, Araber, Amerikaner, usw) eventuell rassistischer sind als der Durchschnittsdeutsche macht eine deutsche Ausländerfeindlichkeit auch nich besser!

  • R
    Rückführung

    ... was ist das für eine typische Amtssprache ..., : "Rückführung".., kein Wunder, das "die Beamten" sich damit identifizieren konnten.

     

    Ein vermeintlich "brutaler" Akt wird schön "verklausuliert".., so wie DAMALS., - das wird dann alles schon nicht so schlimm sein, oder?

     

    Was wir aber wirklich brauchen ist eine "intakte" Integrationspolitik und Sozialpolitik., so das In- und Ausländer hier wirklich zufrieden leben können.

    Und natürlich brauchen wir Regeln des Zusammenslebens.

    Diese Regeln sollte auch für Menschen aus dem Ausland gelten.

     

    Aber natürlich darf man sich fragen., inwieweit ausländische Werte und Verhaltensweisen erwünscht sind? Ich denke, vieles stellt eine echte Bereicherung da. Manche Dinge sollten aber doch hinterfragt werden dürfen.

     

    Z.B. müßte es möglich sein ,die Menschen nach Ihrer Meinung z. B. zur Islamisierung/ Minaretten zu befragen.

     

    Die Ausweisung oder Rückführung von Menschen sollte die Ausnahme für Menschen bleiben.

     

    Natürlich gibt es Menschen, die sich den Aufenthalt in diesem Land durch eigenes Zutun "verscherzen".

     

    Doch das ist nicht der Regelfall. Insofern ist das Plakat der A. O. einfach nur Populismus und Rückwärtsgewandt.

    Die Welt gehört letztlich auch ALLEN. Das nationale Denken hat sich als höchst gefährlich und dekadent erwiesen.

  • D
    DocBenway

    Überrascht nicht wirklich. Wenn´s zur Volksverhetzung erklärt worden wäre, hätte man doch Damen und Herrn PolitikerInnen quer durch die Parteienlandschaft arge Kopfschmerzen bereitet, weil diese sich dann künftig neue Formulierungen für ihre eigenen "Aktionswochen" hätten ausdenken müssen. Was dabei wohl rausgekommen wäre? "Migrantinnen auf den Weg ihrer nativen Bestimmung geleiten?" Nimmt zuviel Platz auf den Plakaten ein und das Wahlvieh versteht im Endeffekt den Wink nicht. Ohne Zweifel sind die meisten unserer demokratischen VertreterInnen - wie die Faschos - bereit, alles zu tun, damit diese Menschen "rückgeführt" werden. Ganz legal, durch konstante "Anreize" wie z.B. den Einsatz von Tonfa, Kabelbinder und Knebelband. Das Urteil ändert also nichts, alles bleibt wie gehabt: Während die Unerwünschten, (natürlich zum eigenen Schutz) verschnürt in der Lufthansa-Deportation-Class direkt neben ihrem persönlichen Skymarshall Platz nehmen dürfen, stehen die Nazis am Rollfeld und wünschen "Gute Heimreise"(NPD). Die optimistische Prognose, daß Deutschland vor irgendeine Wand fährt, kann ich angesichts dieser Aussichten, leider nicht teilen.

  • M
    Mark

    Ausländer raus zu sagen ist schon etwas dämlich, wenn dann muss es heißen: "Integrationsunfähige Immigranten raus."

     

    Unserer Vietnamesischstämmigen etc. sind nämlich meistens gut integriert und damit auch wirklich eine Bereicherung.

  • SD
    selbst denken

    Welches Volk, welche Religion ist nicht manipuliert von einer Hand voll Familien von Bank- und Konzernkartellen und der katholischen Kirche??? Solange wir uns gegenseitig selbst zerfleischen und andere herab würdigend behandeln - haben diese wenigen Fädenzieher Macht über alle anderen, über uns!!!

    Tue niemandem etwas an, wovon du nicht möchtest,dass es dir angetan wird.

    Wenn jeder danach handeln würde .... Auf unserer Erde würde für immer der Friede ausbrechen ;O)

  • M
    Martin

    Und bitte.... auch mal die entsprechenden EU-Studien lesen. Die Türken sind mal eben durchgehend weitaus rassistischer, gegenüber Nicht-Muslimen, wie Juden, Christen und Atheisten aufgestellt.

  • A
    atypixx

    @ hanswurst

     

    Es dürfte sehr fraglich sein, wie das Amtsgericht zu einer Veruteilung wegen Volksverhetzung kommen könnten. Denn eines hat das BVerfG sicher festgestellt: Man darf die Meinung haben (und sogar äußern...), dass ein Deutschland ohne Ausländer eine Verbesserung gegenüber dem status quo darstellt.

     

    Bedenklich, dass einige Kommentatoren offenbar nicht einmal in der Lage sind zu erkennen, dass dies nicht gleichsam bedeutet, dass das BVerfG sich diese Meinung zu eigen macht. Dahinter steckt wohl die faschistische Denke, dass alle Meinungen, die der eigenen widersprechen zu verbiten und mit Strafe zu ahnden sind. Wer da vom 3. Reich faselt, könnte womöglich durch einen Blick in den Spiegel erhellende Erkenntnis (über sich selbst....) gewinnen.

  • H
    hanswurst

    Offenbar wurde der Beschluss falsch verstanden.

     

    Das BVerfG hat keine Aussage darüber getroffen, ob das Aufstellen solcher Schilder Volksverhetzung sei oder nicht.

     

    Es hat vielmehr darauf hingewiesen, dass bei einer strafrechtlichen Verurteilung auch die Meinungsfreiheit als Grundrecht beachtet werden müsse und daher eine Abwägung erfolgen zu hat. Diese Abwägung ist gar nicht bzw. nur höchst unzureichend von den Strafrichtern ausgeführt worden.

     

    Daher wurden die Urteile bzw. der Beschluss aufgehoben und an das Amtsgericht zurückgeverwiesen, damit das Amtsgericht diese Abwägung nachholen kann.

     

    *** Der Beschluss des BVerfG ist KEIN Freispruch. ***

     

    Bitte in Zukunft die Beschlüsse bzw. Urteile des BVerfG genauer lesen.

  • K
    K.O.

    Wenn weisse alte Männer die Welt regieren... das ist ja wirklich sehr arm.

  • P
    Pro

    Das BVerfG scheint die einzige Instanz zu sein, die 1. die Demokratie wenigstens ansatzweise wahrt und sich 2. immerhin manchmal für die Belange des einheimischen Volkes einsetzt. Erfreulich, ein Hoffnungsschimmer?

  • NW
    nicht wichtig

    Zum kotzen. Wann begreifen diese Betonköpfe, dass Ihr vorhandener Wohlstand, denn sie durch solche Aktionen(Aktion Ausländer-Rück-Führung) bewahren wollen, nur auf Kosten andere Länder und im besonderen den dort lebenden Menschen(sprich deren Ausbeutung), möglich ist.

    Bääh, einfach nur Wiederlich.

  • E
    end.the.occupation

    Demzufolge steht nunmehr verfassungsgerichtlich fest, dass ein ausländerfreies Augsburg ein lebenswerteres Augsburg ist?

    Oder anders herum - das die Ausländer Augsburgs Lebenswert vermindern?

     

    Ist schon interessant, wie es die Richter vermocht haben die Erkenntnis zu vermeiden, dass die Menschenwürde von Ausländern damit eklatant verletzt wird.

     

    Richter mit 'Ausländer'-Hintergrund hätten das vermutlich anders gesehen - aber die sind ja schliesslich noch seltener wie taz-Redakteure mit Hartz IV, Migations- oder Islam-Hintergrund.

     

    Ein Fehlurteil, das Wind auf die Mühlen der braunen Aktivistenszene - den Islam- und Ausländer-Kritikern - lenken wird, ganz zu schweigen von den Freunden des klassischen - 'Juden raus!' - natürlich.

     

    Die Sarrazin-Adepten müssen hier ja gleich unvermeidlich auftauchen.

  • U
    Unzeit-gemäß

    Ich kann Rassisten und Nationalisten nicht leiden, gleichwohl stelle ich die These auf: Die Meinungsfreiheit sollte Vorrang vor allem, auch vor der Menschenwürde haben.

     

    Und zwar deshalb, weil Menschenwürde im Zweifel ein sehr interpretierbarer Begriff ist, die Meinungsfreiheit aber DIE Vorraussetzung für jeden Fortschritt, jede Verbesserung war und ist. Dafür muss auch die Äußerung abwegiger und niederträchtiger Meinungen in Kauf genommen werden.

     

    Wenn Nazis ihre menschenverachtende Propaganda nicht mehr verbreiten können, ist das zwar erstmal schön; allerdings öffnet man damit auch eine Tür für ANDERE Verbote - denn die Bevölkerung gewöhnt sich nur allzuschnell daran, dass Minderheitsmeinungen bestrafen kann, wenn der Innenminister und die Bildzeitung das für nötig halten ...

  • H
    Haipan

    Gutes Urteil. Alles andere wäre lächerlich gewesen.

  • B
    Benno

    Da die Menschwürde in Deutschland eh schon seit langem mit Füßen getreten wird, überrascht das Urteil nicht wirklich.

     

    Dieses Land fährt immer schneller an die Wand und ich weiß nicht ob ich darüber lachen oder weinen soll ...

  • A
    atypixx

    Ich finds ne gute Entscheidung. Meinungsfreiheit ist immerhin ein Grundrecht, 1949 auch als Mittel gegen totalitäre Tendenzen eingeführt.

  • P
    Peter

    Liebe taz der Artikel ist falsch, es ging nicht um den Satz "Ausländer raus" sondern um "Ausländer Rückführung".

     

    Ob Ausländer raus Parolen die Menschenwürde verletzen oder nicht wurde damit nicht entschieden.

  • M
    Marianne

    Ich wurde schon des öfteren Deutsche Hure genannt wenn ich durch bestimmte Viertel laufe und wenn das keine "Inländerdisskriminierung" ist dann weiß ich aucht nicht.

     

    Ihr solltet euch mal über reverse Rassismus informieren.