Grünen-Politiker über Polizeigesetzpläne: „Freiheit kann zerbrechlich sein“
Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Koalition plant ein neues Polizeigesetz. Wuchtige Kritik aus der Partei lässt Innenpolitiker Jan Kürschner nicht kalt.
Foto: Christian Charisius/dpa
taz: Herr Kürschner, die geplante Novelle des Polizeigesetzes ebnet den Weg in den Überwachungsstaat, sagt die Landesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der Grünen Schleswig-Holstein. Was sagen Sie als innenpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion?
Jan Kürschner: Dieses Urteil würde ich so nicht unterschreiben, aber es gibt eine Stelle im Gesetz, die mir auch nicht gefällt und für die ich mir eine bessere Lösung wünsche. Gemeint ist die biometrische Gesichtserkennung. So, wie es jetzt dasteht, finde ich das zu weitgehend.
geboren 1974 in Kiel, der Rechtsanwalt sitzt seit 2022 für die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, ist innen- und rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion und leitet als Vorsitzender den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.
taz: Sie sind also nicht glücklich mit dem Gesetz?
Kürschner: Es gibt gute Punkte, die wir auch wollen und die ich richtig finde. Aber wie gesagt, in bestimmten Bereichen wünschte ich mir andere Lösungen.
taz: Haben Sie mit den Partei-Arbeitsgemeinschaften nicht vorher gesprochen oder finden Sie es normal, dass die sich so kritisch über ein Gesetz der eigenen Regierungskoalition äußern?
Kürschner: Natürlich kommt es vor, dass sich in der Basis eine Meinung bildet, die sich von der in der Fraktion unterscheidet. Das ist klar, denn wir sind in einer Koalition mit der CDU und in einer Koalition muss man Kompromisse machen. Wir versuchen aber, alle mitzunehmen. Polizeithemen fallen allerdings zunächst in die Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaftsgemeinschaft „Demokratie und Recht“. Aber die LAG „Medien und Netzpolitik“ schaut auf das Thema Digitalisierung, daher habe ich mit beiden Arbeitsgemeinschaften Gespräche geführt. Der Konflikt um mehr Überwachung im öffentlichen Raum ist nicht neu, muss aber angesichts fortschreitender Technik immer neu gelöst werden. Die Sicherheitsbehörden haben einen unstillbaren Hunger nach Informationen, der entsteht aus der Verantwortung für die Abwehr von Gefahren heraus.
taz: Haben Sie Verständnis dafür?
Kürschner: Nehmen wir die Enttarnung des ehemaligen RAF-Mitglieds Daniela Klette. Es kann absurd wirken, wenn Medien, etwa der Bellingcat-Rechercheur Michael Colborne, Bilderkennungs-Tools einsetzt, während die Behörden das nicht dürfen. Allerdings müssen wir auch zwischen der Aufklärung von Straftaten und präventiven Maßnahmen unterscheiden. Nur um präventive Maßnahmen geht es in unserem Landesgesetz.
taz: Die LAG „Medien und Netzpolitik“ will keine KI-gestützte Videoüberwaschung, da die fehleranfällig sei und das Vertrauen in die Polizei eher untergrabe. Ihr Gegenargument?
Kürschner: Es geht nicht um eine Art ChatGPT, sondern um eine reine Suche in ohnehin vorhandenen Datenbanken. Am Ende muss immer ein Mensch bei der Polizei die Entscheidungen treffen, das stellt der Gesetzesentwurf der Landesregierung sicher. Aber wie gesagt, auch ich tue mich schwer mit biometrischer Überwachung zur Gefahrenabwehr. Da fällt es mir schwer, ein Beispiel zu finden, bei dem das sinnvoll wäre. Zurzeit ist die Schwelle im Gesetzentwurf, um diese biometrische Überwachung anzuordnen, sehr niedrig. Nehmen wir die Kieler Woche – natürlich kann es da immer zu Vorfällen kommen. Daher gibt es schon jetzt viel Überwachung, etwa um mit Barrieren die Menge so zu steuern, damit nicht zu viele Menschen an einer Engstelle zusammenkommen. Aber jede mögliche Technik anzuwenden, finde ich übertrieben. Erfasst würden dann auch kleinste Ordnungswidrigkeiten, wie bei Rot über die Straße gehen.
taz: Der zweite große Kritikpunkt ist der Zugriff auf Social-Media-Posts und andere polizeiferne Daten. Was sagen Sie dazu?
Kürschner: Dass die Polizei ermittelt, ist deren Aufgabe. Dass das heute digital passiert, ist eine Selbstverständlichkeit, daher werden bereits jetzt auch solche Daten erfasst. Aber das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass es für den Umgang mit diesen Daten ein Gesetz braucht. Das setzen alle Länder jetzt um. Ein Problem ist dabei eher, dass jedes Bundesland eine eigene Software einsetzt und die Programme nicht kompatibel sind.
taz: Genau deshalb schlägt die LAG vor, die Dateninfrastruktur neu zu gestalten. Gemeint ist, vorhandene Datenbanken besser zugänglich zu machen, ohne eine KI zwischenzuschalten. Wäre das nicht ein Weg?
Kürschner: Ja, und dass die Bundesländer die Vereinheitlichung im Jahr 2026 noch nicht geschafft haben, ist ein echtes Armutszeugnis für die Innenministerkonferenz und die beteiligten Behörden. Leider ist niemand richtig zuständig – die Länderpolizeien müssten sich einigen, den ersten Schritt müsste die Innenministerkonferenz tun. Aktuell muss ein Ermittler in mehreren Datenbanken nach Informationen suchen, und wenn er über die Bundeslandgrenzen recherchieren muss, wird es noch schwieriger. Das behindert die Arbeit extrem, sorgt für Frust und lähmt die Ermittlungen. Hier hilft die KI. Sie darf aber nicht die Entscheidungen treffen, und das haben wir im Gesetz sehr klar abgebildet. Klar ist auch, dass wir ein System wie Palantir nicht anwenden. Privaten Anbietern den Zugriff auf Daten zu geben, ist Teufelszeug. Man fasst sich an den Kopf, dass einige Länder diesen Weg gehen. In Schleswig-Holstein sollten wir auf Open Source setzen, das ist deutlich besser.
Im Landesverwaltungsgesetz regelt das Land Schleswig-Holstein neben der Verwaltungsorganisation, anders als andere Bundesländer, auch die Belange der öffentlichen Sicherheit. Es fungiert also auch als Polizeigesetz.
Vor allem diesen Teil soll die
ändern: Als Anlass der Novelle werden im Entwurf ausdrücklich „gravierende Messerangriffe in der Öffentlichkeit“ benannt. Weiterentwickeln soll es demzufolge im Wesentlichen die Ingewahrsamnahme oder elektronische Überwachung von Personen, die Nutzung polizeilicher Datenbestände sowie die Videoüberwachung im öffentlichen Raum.Nach der schriftlichen folgt nun eine mündliche Anhörung. Mit Anpassungen soll das Gesetz noch vor der Wahl im April 2027 im Landtag verabschiedet werden.
taz: In Wahrheit wird Schleswig-Holstein sicherer, die Zahl von schweren Straftaten sinkt. Mit einer Verschärfung der Polizeigesetze reagiert die Politik auf die gefühlte, nicht die reale Lage. Wäre Aufklärung nicht wichtiger als Verschärfungen?
Kürschner: Kleiner Widerspruch: Zurzeit sehen wir einen leichten Anstieg der Kriminalstatistiken, der ist aber nicht ungewöhnlich. Wir leben in einem sicheren Land. Aber ja, wir sind in einem Dilemma, weil wir die Balance zwischen wirksamem Schutz und freiheitlichem Leben halten wollen. Denn Freiheit kann zerbrechlich sein: Die NSDAP hat 1933 sieben Wochen gebraucht, um die Diktatur einzurichten. Aktuell steht Sachsen-Anhalt vor einer AfD- geführten Regierung, die Zugriff auf Polizei, Verfassungsschutz und deren Daten haben wird. Auch dieses Dilemma gilt es im Auge zu behalten. Gleichzeitig leben wir mit einem hybriden Konflikt, mit Drohnenüberflügen und versuchten Attentaten wie jüngst am Flughafen Leipzig. Wir müssen uns um Drohnenabwehr und die Schattenflotte kümmern – wenn deren Schiffe in deutschen Küstengewässern und im Nord-Ostsee-Kanal unterwegs sind, fällt das in den Aufgabenbereich der Polizei.
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