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Normenkontrollklage gegen PolizeigesetzGrüne und Linke rufen Verfassungsrichtshof an

Schon lange kritisieren Linke und Grüne das Polizeigesetz, das Schwarz-Rot nochmals verschärft hat. Nun lassen sie seine Verfassungsmäßigkeit prüfen.

Gerade erst ist die Berliner Verwaltung von einem Hackerangriff getroffen worden. Sicherheitslücken hatten es den Hackern ermöglicht, in das System der Verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzudringen. An solchen Datenlecks könnten nicht nur kriminelle Staaten Interesse haben, sondern dank des neuen Polizeigesetz auch die Berliner Polizei – aber nicht, um die Sicherheitslücken zu schließen, sondern um die Datenlecks selbst für Überwachungszwecke zu nutzen.

Unter anderem wegen dieser Befürchtung haben die innenpolitischen Sprecher der Linken- und Grünenfraktion, Niklas Schrader und Vasili Franco, am Freitag eine Normenkontrolle beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Klage soll die Verfassungsmäßigkeit mehrerer Regelungen im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) prüfen.

Bis es zu einem Ergebnis kommt, kann es allerdings ein bis zwei Jahre dauern, sagte Rechtsanwalt David Werdermann, der das Verfahren koordiniert, auf einer Pressekonferenz im Abgeordnetenhaus am Freitag.

Nutzung von Spähsoftware Palantir nicht ausgeschlossen

Der Antrag auf Normenkontrolle ist ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Opposition. Ein Viertel der Abgeordneten des Abgeordnetenhauses kann diese Kontrolle beim Verfassungsgerichtshof einreichen, Grüne und Linke stellen zusammen mehr als das geforderte Viertel.

In insgesamt 155 Seiten, die der Antrag umfasst, erheben die Parteien gegen konkrete Regelungen, die im Asog festgehalten und in der Vergangenheit noch weiter verschärft worden sind. Das sind zum einen das Ausspähen von Smartphones und Rechnern mittels einer speziellen Spähsoftware durch die Polizei. Dafür könnten sie auf IT-Sicherheitslücken zurückgreifen und die Datenlecks zum Überwachungsvorteil ausnutzen.

Zum anderen fordern Grüne und Linke eine Kontrolle der KI-gestützten Auswertung von Bildern und Videoüberwachung im öffentlichen Raum, wie sie derzeit beispielsweise am Kottbusser Tor eingesetzt wird. Der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet, das Training von KI-Systemen mittels polizeilich erhobener Daten sowie die automatisierte Datenanalyse durch sogenannte Big-Data Analyse-Tools wie die Spähsoftware Palantir sollen ebenfalls verfassungsrechtlich geprüft werden.

Der Senat betone zwar, nicht auf die „hochproblematische“ Software Palantir für das Asog zurückgreifen zu wollen, sagte Werdermann. „Aber das Gesetz schließt es nicht aus.“ Wer beispielsweise lediglich eine Anzeige bei der Polizei erstattet, müsse dann damit rechnen, dass die angegebenen perönlichen Daten für die Big-Data-Analyse der Polizei genutzt werden, so der Rechtsanwalt.

In diesen Zeiten müsse man Datenschutz und Polizeirecht ernst nehmen – gerade mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt: „Auch wenn in Berlin eine Regierungsbeteiligung der AfD nicht vor der Tür steht, müssen wir uns fragen, was eine Regierung, die sich weniger an demokratische Spielregeln hält, mit den gesammelten Daten und den geschaffenenen polizeilichen Befugnissen anstellen könnte“, warnte Werdermann.

Koalition konnte Bedenken nicht ausräumen

Sämtliche Kritik zum Asog aus Reihen von Linken und Grünen sei von der CDU-SPD-Regierung nicht gehört worden, sagte Niklas Schrader. Die Opposition müsse nun einen anderen Weg als den parlamentarischen gehen, da die verfassungsrechtlichen Bedenken von Linken und Grünen sowie von unabhängigen Sachverständigen wie Werdermann von der Koalition nicht ausgeräumt worden seien.

Eine gutgläubige, fast schon naive Haltung gegenüber den digitalen Instrumenten der Polizei sieht Schrader vor allem bei der CDU, aber auch in Teilen der SPD. „Vor allem beim Einsatz von KI gibt es da die Hoffnung, dass viele Probleme der Polizei so einfach gelöst werden“, sagte Schrader.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Berliner Morgenpost zeigt zwar, dass rund 70 Prozent der Bevölkerung die neuen Befugnisse zur Datenerhebung und Überwachung durch die Polizei befürworten. Dabei sei aber auch der Zeitraum der Befragung, kurz nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD, zu beachten, der einen Einfluss auf die Antworten habe, so Schrader.

Außerdem müsse man sich nicht wundern, dass die Mehrheit der Bevölkerung dem Gesetz zustimme, wenn große Teile der Politik die ausgeweiteten Überwachungsmöglichkeiten als wirksames Mittel gegen Kriminalität verkaufe. „Vielen ist aber nicht bekannt, dass der überwiegende Teil der Forschung ergeben hat, dass das keinen nachhaltigen Einfluss auf Kriminalität hat“, sagte Schrader.

„Diese Überwachung ist vor allem Ausdruck des Aktionismus der Koalition auf Kosten der Grundrechte“, bekräftigte Grünen-Abgeordneter Vasili Franco. Dass für diese Maßnahmen Millionen Euro aus dem Sondervermögen zweckentfremdet würden, während soziale Träger um jeden Euro kämpfen müssten, zeige: „Es geht dieser Koalition nicht im Sicherheit, sondern um Symbolpolitik“, so Franco.

Es geht dieser Koalition nicht im Sicherheit, sondern um Symbolpolitik.

Vasili Franco, Sprecher für Innenpolitik der Grünen.

Auch um bundesweite Signalwirkung geht es bei dem Verfahren: „Es werden Normen zur Überprüfung gestellt, die bisher noch nicht von Verfassungsgerichten überprüft worden sind“, sagte Franco. Auch ähnlich harte Polizeigesetze in anderen Bundesländern wie etwa in Niedersachsen könnte so überprüft und gegebenenfalls gestoppt werden.

Das Gesetz ist bis zur endgültigen Prüfung der Klage trotzdem weiterhin gültig und in Kraft, wird also nicht durch das Normenkontrollverfahren aufgeschoben, sagte Rechtsanwalt David Werdermann auf Nachfrage.

Dass die Klage kurz vor der Neuwahl des Abgeordnetenhauses eingereicht wurde, hängt wohl mit dem Wissen der derzeitigen Opposition zusammen, künftig voraussichtlich mit CDU oder SPD regieren zu müssen – die das neue Polizeigesetz als Vorzeigeprojekt sehen.

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