Gesundheitsschädliche Brustimplantate: Kein Schmerzensgeld vom TÜV
Der TÜV Rheinland hatte fehlerhafte PIP-Brustimplantate aus Frankreich geprüft. Eine betroffene Frau verlangte Schadenersatz. Sie ist im zweiten Versuch gescheitert.
ZWEIBRÜCKEN dpa/taz | Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich keinen Schadenersatz an eine geschädigte Frau aus Rheinland-Pfalz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken wies am Donnerstag die Berufung der Frau zurück. Es ließ aber eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung zu.
Der Klägerin waren der nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Der Firma wurde auf dieser Grundlage das europäische CE-Siegel verliehen.
Die Frau warf dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000, später 40.000 Euro.
Das Strafgericht von Marseille hatte Jean-Claude Mas, den Gründer der Firma Poly Implant Prothèse (PIP), im Dezember wegen schweren Betrugs bei der Herstellung von Brustimplantaten zu vier Jahren Haft und einer Geldbuße von 75.000 Euro verurteilt. Zudem wurde Mas eine Tätigkeit im medizinischen Bereich und die Führung eines Unternehmens untersagt.
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