„Nicht mit uns! Der Silikon-Skandal“ (20.15, Sat.1) basiert auf dem Fall des französischen Herstellers PIP. Trotz Plattitüden ein wichtiger Film.
Hersteller werden bald unangemeldet kontrolliert. Schadenersatz zahlen sie nur, wenn sie auf eine Versicherung verpflichtet werden.
Der TÜV war laut EuGH nicht zu unangemeldeten Kontrollen bei der Herstellerfirma verpflichtet. Demnächst wird die Rechtslage verschärft.
Hersteller und TÜV weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Doch auch Zertifizierer müssen haften, wenn sie Schäden an Produkten übersehen haben.
Der TÜV Rheinland hatte fehlerhafte PIP-Brustimplantate aus Frankreich geprüft. Eine betroffene Frau verlangte Schadenersatz. Sie ist im zweiten Versuch gescheitert.
Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro sofort verlangen.
In Europa kommen weiter Medizinprodukte auf den Markt, die anderswo wegen ihres Risikos abgelehnt werden, rügt Deutschlands oberster Medizinprüfer Jürgen Windeler.
Der Chef der französischen Brustimplantatsfirma PIP muss für vier Jahre ins Gefängnis. Seine Prothesen hatten eine gefährliche „Hausmischung“ enthalten.
Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe geschlampt.
300 betroffene Argentinierinnen fordern Schadenersatz wegen defekter Brustimplantate. Angeklagt sind auch der TÜV-Rheinland und die Allianz-Versicherung.
Der langjährige Chef der französischen Firma PIP, Jean-Claude Mas, bestreitet dass er den TÜV bewusst in die irregeführt hat: Es sei alles schon Routine gewesen.
Der TÜV Rheinland hat die fehlerhaften Brust-Implantate zertifiziert. Nun geriert er sich in Frankreich als Opfer eines Industrieschwindels.
Der TÜV haftet nicht: Die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Ludwigshafen wegen mangelhafter Implantate wurde abgewiesen. Sie will in Berufung gehen.