Gestoppter Haushalt in NRW: Alles nur Missverständnisse?
Der NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kann im Stopp des Etats keine dramatischen Folgen erkennen. Weder gebe es eine Krise noch sei die Regierung nicht mehr handlungsfähig.
DÜSSELDORF/MÜNSTER dapd | Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sieht keine dramatischen Folgen durch die einstweilige Anordnung des NRW-Verfassungsgerichtshofs zum Nachtragshaushalt 2010. Die Forderung der klagenden Opposition aus CDU und FDP, den Nachtragsetat 2010 rückabzuwickeln, sei "in Bausch und Bogen" von den Richtern abgelehnt worden, sagte der Minister am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag.
Die Überschrift der Pressemitteilung des Gerichts "Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010" habe einen falschen Eindruck erweckt. Tatsächlich sei der rot-grünen Landesregierung nur aufgetragen worden, keine weiteren Schulden aufzunehmen und die Etatbücher für 2010 noch nicht zu schließen. Ansonsten sei die Regierung voll handlungsfähig.
"Aus einer einstweiligen Anordnung dieses Inhalts ergibt sich für die Landesregierung lediglich der Nachteil einer Verzögerung des vollständigen Haushaltsabschlusses um wenige Wochen", zitierte der Minister aus der Anordnung des Gerichts. Ihn ärgere deshalb der Versuch der Opposition, aus diesem Beschluss eine "Regierungskrise zu konstruieren", sagte Walter-Borjans. Auch die Überschriften in den Medien seien verkürzt. Die Regierung warte nun die Entscheidung in der Hauptsache ab.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hatte am Dienstag per einstweiliger Anordnung vorerst den Nachtragshaushalt 2010 gestoppt. Damit wurde die Aufnahme weiterer Kredite untersagt. Der im Dezember beschlossene Etat sieht neue Schulden in Höhe von 8,4 Milliarden Euro vor. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte lediglich Kredite in Höhe von 6,6 Milliarden Euro eingeplant. Mit dem Erlass solle "die Schaffung vollendeter Tatsachen" verhindert werden, schrieb das Gericht. Das höchste Gericht des Landes folgte mit dem Beschluss einem Antrag der Oppositionsfraktionen von CDU und FDP.
Ob es Neuwahlen geben wird, ist derzeit noch ungewiss. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte am Dienstag gesagt, sie sehe dafür keine Mehrheit im Landtag. Zugleich betonte sie, dass sie zunächst die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten wolle.
Auch der CDU-Landesvorsitzende Norbert Röttgen sieht keine raschen Neuwahlen. Zunächst solle nicht nur die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster zum Nachtragshaushalt 2010 abgewartet, sondern der rot-grünen Landesregierung auch die Möglichkeit gegeben werden, einen verfassungskonformen Landeshaushalt 2011 vorzulegen, sagte Röttgen am Mittwoch in Düsseldorf. Sollte sich im Parlament dann keine Mehrheit für einen solchen Haushalt finden, werde die CDU aktiv für Neuwahlen eintreten.
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