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Gesetzesvorschlag des JustizministeriumsSPD will Umwandlung erschweren

Die Bundesregierung will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen neu regeln. Christine Lambrecht prescht mit einem eigenen Vorschlag vor.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Für einige Stunden sah es am Montagabend nach einem wohnungspolitischen Durchbruch aus: Die Welt meldete, das Bundesbauministerium unter Horst Seehofer habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weitgehend untersagt werden soll.

Später musste die Zeitung korrigieren: Der Entwurf stammt aus dem Haus von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Da das Bauministerium federführend für das Gesetz ist, bleibt offen, wie stark die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zukünftig eingeschränkt wird.

Ein Gesetzesvorschlag ist überfällig. Bereits auf ihrem Wohngipfel im September 2018 hatte die Bundesregierung eine Verschärfung der Umwandlungsregeln beschlossen. Im September 2019 hatte die Koalition diesen Beschluss bekräftigt und einen Gesetzentwurf bis Jahresende versprochen. Dieser steht immer noch aus. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Mittwoch, das Gesetz befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. „Wir sind in konstruktiven Gesprächen“, sagte er. Dass Lambrecht selbst eine Regelung vorschlage, sei „kein ungewöhnlicher Vorgang“.

Lambrechts Vorschlag würde die Landesregierungen ermächtigen, ähnlich wie bei der Mietpreisbremse Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen Umwandlungen von den Behörden nur in wenigen Ausnahmefällen genehmigt würden. Derzeit müssen laut Paragraf 172 des Baugesetzbuches Umwandlungen selbst in Milieuschutzgebieten genehmigt werden, wenn der Hausbesitzer dem Mieter für die Dauer von sieben Jahren ein Vorkaufsrecht einräumt.

Das Gesetz würde das Schlupfloch für den Berliner Mietendeckel schließen

Vor allem die SPD kämpft derzeit dafür, die Regeln zu verschärfen. „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist der größte Gentrifizierungstreiber“, sagte der Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup der taz. Der Berliner sitzt im Ausschuss für Bauen und Wohnen. „Der Handel mit Wohnungen ist in Ballungsgebieten lukrativer als die Vermietung“, so Mindrup, der den Bezirk Prenzlauer Berg vertritt, in dem reihenweise Häuser in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.

Auch Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich am Wochenende grundsätzlich für eine Neuregelung ausgesprochen. „Ich bin für eine Begrenzung der Umwandlung, aber wir sollten mit Augenmaß vorgehen“, sagte er der Welt. „Eine Gesetzesänderung sollte jedenfalls nicht verhindern, dass Mieter einer Wohnung die Chance bekommen, diese selbst zu kaufen.“ Unklar ist, inwieweit die Unionsfraktion die Pläne unterstützt. Bei Plänen für ein schärferes Mietrecht hatte sie sich bisher stets als Bremser erwiesen.

Sollte das Gesetz in Kürze beschlossen werden, hätte dies auch Auswirkungen auf den Ende Januar beschlossenen Berliner Mietendeckel. Das entscheidende Schlupfloch für die Vermieterseite würde mit Lambrechts Vorschlag geschlossen. In den vergangenen Monaten hatten Vermieter immer wieder damit gedroht, Wohnungen nicht mehr zu vermieten, sondern zu verkaufen, wenn der Mietendeckel in Kraft träte. Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) berichtete von steigenden Antragszahlen für eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Bis Ende Februar will das Bauministerium nun eine Regelung vorschlagen. In der SPD hofft man auf Seehofer. Der hatte schon als bayerischer Ministerpräsident eine Verordnung erlassen, gemäß der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig wurde – und war damit sogar Berlin voraus.

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