Gesetzentwürfe zur Netzneutralität: Unklare Formulierungen
Nach herber Kritik an ihren Regeln zur Netzneutralität rudert die EU-Kommission zurück. Der Entwurf der Bundesregierung wird noch diskutiert.
BERLIN taz | Mittwoch sorgte sie für große Aufregung, Donnerstag ruderte sie zurück: EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die „Digitale Agenda“. Ihr Entwurf zu europaweiter Netzneutralität war in den letzten Tagen als verbraucherunfreundlich kritisiert worden. Gestern sagte Kroes nun, dass es sich in der kritisierten Verordnung um eine veraltete Version gehandelt habe, die den aktuellen Stand der Verhandlungen nicht widerspiegele. Ihr Sprecher Ryan Heath betonte: „Kroes setzt sich für echte Netzneutralität ein, wie es sie bisher in Europa nur in den Niederlanden und Slowenien gibt.“
Der derzeit ebenfalls diskutierte Gesetzentwurf zur Netzneutralität des Bundeswirtschaftsministeriums sorgt unter Verbänden derzeit für Verdruss. Mehr als 80 Wirtschafts- und Verbraucherorganisationen kommentierten den Entwurf am Mittwoch in einer nichtöffentlichen Anhörung. Zwar begrüßten die Beteiligten das Vorhaben prinzipiell, doch bemängelten sie den übergroßen Interpretationsspielraum, den das Gesetz offenlasse.
Netzneutralität bedeutet, dass alle Inhalte im Netz gleich schnell übermittelt werden müssen. Bei Diensten wie Internettelefonie ist es aus technischer Sicht sinnvoll, sie bevorzugt zu behandeln. Ziel der Netzneutralität ist es jedoch, sicherzustellen, dass Dienste der gleichen Art (zum Beispiel Musik-Streams) unabhängig von ihrem Inhalt oder Provider diskriminierungsfrei durch das Netz geleitet werden.
Bei der Anhörung gab es nun zahlreiche Kritik besonders an den unklaren Formulierungen im Entwurf des Ministeriums. Wolfgang Heer vom Unternehmerverband Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) mahnte im Einklang mit weiteren Wirtschaftsvertretern, dass ein pauschales Verbot von Zusatzdiensten namens „Managed Services“ in Zukunft Innovationen in diesem Bereich verhindern würde.
Unklar und schwammig
Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft befürchtet hingegen, dass die Verordnung nicht weit genug geht und Netzneutralität wenn überhaupt nur in Teilbereichen absichert: „Aktuell vorhandene Probleme wie das Sperren bestimmter Dienste könnten vielleicht verhindert werden. Das privilegierte Durchleiten eigener Inhalte, wie es die Telekom plant, wird wohl nicht betroffen sein.“
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