Kommentar Netzneutralität: Röslers schlampige Arbeit
Beim Entwurf der Netzneutralitäts-Verordnung drückt sich der Wirtschaftsminister um klare Definitionen. So wird die Regelung nichts erreichen.
Netzneutralität. Ein sperriges Wort, aber ein wichtiges Ziel: Die Gleichbehandlung aller Inhalte im Internet, egal von welchem Anbieter sie kommen. Damit hat das Thema durchaus Implikationen für die Meinungsfreiheit.
Die im April durch die Telekom angestoßene Netzneutralitäts-Debatte kam jetzt auch im Wirtschaftsministerium an. Dort entschloss sich Minister Philipp Rösler, heldenhaft für die Netzneutralität einzutreten und eine entsprechende Verordnung vorzulegen.
Dem Entwurf ist aber leider anzusehen, dass der Wahlkampf bei Röslers Überlegungen eine maßgebliche Rolle gespielt hat: Er befürwortet zwar Netzneutralität, wirft dann aber mit Begriffen um sich, ohne sie zu definieren. Je nach Interpretation könnte die Verordnung in ihrem jetzigen Zustand ein neutrales, diskriminierungsfreies Netz oder Bevorzugung eigener Dienste durch Internetanbieter ermöglichen.
Aber eine Regelung, die ihr eigenes Ziel nicht definiert, kann dieses auch nicht erreichen. Stattdessen wird sie zahlreiche Gerichtsverfahren verursachen, in denen man sich über Definitionen streiten wird. Nur, dass Rösler dann behaupten kann, er habe für die Verbraucher gekämpft. Bei der jetzigen Wortwahl sogar, ohne einem Konzern auf die Füße zu treten.
In einem Punkt hat Rösler allerdings Recht: Eine Verankerung der Netzneutralität ist nötig. Das komplexe Thema verlangt jedoch nach einer inhaltlichen Debatte und juristisch eindeutigen Formulierungen.
Hierfür müsste man sich Zeit nehmen, die das Wirtschaftsministerium im Wahlkampf nicht zu haben scheint. Nach der Anhörung am Mittwoch hat das Ministerium die Chance, den Verordnungsentwurf noch einmal gründlich umzuschreiben. Bleibt abzuwarten, ob man sich auch die Zeit dazu nimmt.
Kommentar Netzneutralität: Röslers schlampige Arbeit
Beim Entwurf der Netzneutralitäts-Verordnung drückt sich der Wirtschaftsminister um klare Definitionen. So wird die Regelung nichts erreichen.
Netzneutralität. Ein sperriges Wort, aber ein wichtiges Ziel: Die Gleichbehandlung aller Inhalte im Internet, egal von welchem Anbieter sie kommen. Damit hat das Thema durchaus Implikationen für die Meinungsfreiheit.
Die im April durch die Telekom angestoßene Netzneutralitäts-Debatte kam jetzt auch im Wirtschaftsministerium an. Dort entschloss sich Minister Philipp Rösler, heldenhaft für die Netzneutralität einzutreten und eine entsprechende Verordnung vorzulegen.
Dem Entwurf ist aber leider anzusehen, dass der Wahlkampf bei Röslers Überlegungen eine maßgebliche Rolle gespielt hat: Er befürwortet zwar Netzneutralität, wirft dann aber mit Begriffen um sich, ohne sie zu definieren. Je nach Interpretation könnte die Verordnung in ihrem jetzigen Zustand ein neutrales, diskriminierungsfreies Netz oder Bevorzugung eigener Dienste durch Internetanbieter ermöglichen.
Aber eine Regelung, die ihr eigenes Ziel nicht definiert, kann dieses auch nicht erreichen. Stattdessen wird sie zahlreiche Gerichtsverfahren verursachen, in denen man sich über Definitionen streiten wird. Nur, dass Rösler dann behaupten kann, er habe für die Verbraucher gekämpft. Bei der jetzigen Wortwahl sogar, ohne einem Konzern auf die Füße zu treten.
In einem Punkt hat Rösler allerdings Recht: Eine Verankerung der Netzneutralität ist nötig. Das komplexe Thema verlangt jedoch nach einer inhaltlichen Debatte und juristisch eindeutigen Formulierungen.
Hierfür müsste man sich Zeit nehmen, die das Wirtschaftsministerium im Wahlkampf nicht zu haben scheint. Nach der Anhörung am Mittwoch hat das Ministerium die Chance, den Verordnungsentwurf noch einmal gründlich umzuschreiben. Bleibt abzuwarten, ob man sich auch die Zeit dazu nimmt.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Katharin Tai
Themen