Gesetz zur Sanktionsdurchsetzung: Weniger Schonung für Oligarchen
Russische Vermögende haben in Deutschland trotz Sanktionen wenig zu befürchten. Die Bundesregierung will das ändern. Ob das gelingt, ist offen.
Als einen Grund für die geringe Summe hatte ein Sprecher des Finanzministeriums im April noch angeführt, das Land sei durch seine „sehr gut funktionierende Geldwäscheprävention kein attraktiver Partner für Leute, die ihr Geld waschen und hier unbemerkt anlegen wollen“. Wichtiger dürfte aber ein anderer Grund sein: Es ist hierzulande bisher in vielen Fällen unmöglich, die wahren Eigentümer von Vermögen zu ermitteln. „Deutschland hat es Finanzkriminellen und Oligarchen viel zu leicht gemacht“, kritisiert Konrad Duffy von der Organisation Finanzwende. Über Briefkastenfirmen und andere Konstruktionen könnten Vermögen leicht verschleiert werden.
Das soll in Zukunft schwerer werden: Am Dienstag hat das Bundeskabinett ein „Sanktionsdurchsetzungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das die Ermittlung von Eigentumsverhältnissen erleichtern soll. Damit beseitige man „Hemmnisse, die einer wirksamen Umsetzung des europäischen Sanktionsregimes im Wege stehen“, erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP).
Leichterer Datenaustausch zwischen Behörden
Die Behörden sollen durch das Gesetzespaket zum einen mehr Kompetenzen bekommen: Sie dürfen unter anderem Wohnungen und Geschäftsräume durchsuchen, Zeugen vorladen und erhalten mehr Auskunftsrechte gegenüber Banken. Zum anderen wird der bisher oft unzulässige Austausch von Daten zwischen verschiedenen Behörden ermöglicht.
Neu ist zudem, dass Gelder und Wertgegenstände schon sichergestellt werden können, während die Ermittlung des tatsächlichen Eigentümers noch andauert. Und Menschen, die auf den Sanktionslisten stehen, sollen dazu verpflichtet werden, ihr Eigentum anzuzeigen; andernfalls droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Konrad Duffy, Finanzwende
Der Gesetzentwurf soll noch am späten Donnerstagabend in den Bundestag eingebracht werden. Wenn dieser einer Fristverkürzung zustimmt, könnte das Gesetz noch im Mai beschlossen werden. Ob der Bundestag die recht weitgehenden Eingriffe in Datenschutz und Bürgerrechte unverändert beschließt, ist allerdings noch offen. Selbst wenn es dazu kommt, gibt es Zweifel, ob sich die Lage dadurch kurzfristig verbessert.
Überlastete Behörden als Problem
Zwar sei es zu begrüßen, dass durch das Gesetzespaket jetzt endlich Bewegung reinkomme, meint Finanzwende-Experte Duffy. An vielen Stellen sei die konkrete Ausgestaltung aber noch unklar, kritisiert er. „Bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität haperte es zuletzt immer an der Umsetzung“, erklärt Duffy. „Wenn nicht zeitgleich mehr Ressourcen bereitgestellt werden, bleiben die Gesetze wirkungslos.“ Denn Behörden wie die Financial Intelligence Unit seien schon jetzt überlastet und könnten zusätzliche Aufgaben kaum bewältigen.
Von neuen Stellen ist im Gesetzentwurf allerdings keine Rede. Dass zusätzliche Ausgaben erforderlich sein können, wird aber zumindest angedeutet: Die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes seien „derzeit nicht bezifferbar“.
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