Gesetz zur Grundsicherung für Kinder: SPD, trau dich
280 Euro pro Kind? Der Gesetzentwurf zur Grundsicherung für Kinder ist eine gute Sache. Die SPD sollte zustimmen, auch wenn er von den Grünen kommt.
Was spricht gegen ein Gesetz zur Kindergrundsicherung? Nichts Foto: Imago Images / Albrecht Weißer
Dagmar Schmidt hatte es am Donnerstag im Bundestag nicht leicht. Die SPD-Fachfrau für soziale Fragen versuchte zu erklären, warum der Gesetzentwurf der Grünen für eine Kindergrundsicherung zwar gut in seinen Ansätzen ist, aber noch nicht gut genug. Kinderglück und gesellschaftliche Teilhabe hingen nicht allein von einem Geldsegen ab, sondern ebenso von immaterieller Zuwendung, sagte sie sinngemäß. Also so was wie längeres gemeinsames Lernen, ganztägige Spiel- und Freizeitangebote in Schulen, kostenfreie Mobilität für Schüler*innen. Um am Ende dann doch wieder bei der Kostenfrage zu landen: Da, wo alle Kinder mitmachen können, weil niemand danach fragt, ob das einzelne Mädchen, der andere Junge das überhaupt bezahlen können, geht es gerechter zu.
Man kann es nicht anders sagen: Der grüne Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung ist eine gute Sache: 280 Euro für jedes Kind. Und für Kinder von Geringverdiener*innen und Hartz-IV-Bezieher*innen gibt es noch bis zu 503 Euro obendrauf. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Das ist keine klassisch grüne Idee.
Schon seit Jahren fordert das Bündnis Kindergrundsicherung eben solch eine Transferleistung. Doch bislang hat sich keine Partei so richtig darum gekümmert. Linke, SPD und Grüne sind der Idee gegenüber aufgeschlossen. Und die Linkspartei hat vor drei Jahren einen „Aktionsplan gegen Kinderarmut“ gefordert und den Anfang dieses Jahres der SPD sogar erneut „ans Herz gelegt“.
Aber die SPD will da nicht so recht ran und verweist lieber auf staatliche Hilfen, die es schon gibt: das sogenannte Gute-Kita- und das Starke-Familien-Gesetz aus dem Hause ihrer Familienministerin Franziska Giffey. Beide Gesetze stehen aber im Verruf, zum Teil Bürokratiemonster zu sein. Weswegen viele Eltern Geld, das ihnen für ihre Kinder zusteht, erst gar nicht beantragen. Wer weiß das besser als Giffey, die als Ex-Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln jeden Tag mit solchen Problemen zu tun hatte. Deutschland soll das kinderfreundlichste Land in Europa werden, hatte Schmidt im Bundestag gesagt. Was also spricht gegen ein Gesetz zur Kindergrundsicherung? Nichts. Egal, welche Partei es vorlegt.
Gesetz zur Grundsicherung für Kinder: SPD, trau dich
280 Euro pro Kind? Der Gesetzentwurf zur Grundsicherung für Kinder ist eine gute Sache. Die SPD sollte zustimmen, auch wenn er von den Grünen kommt.
Was spricht gegen ein Gesetz zur Kindergrundsicherung? Nichts Foto: Imago Images / Albrecht Weißer
Dagmar Schmidt hatte es am Donnerstag im Bundestag nicht leicht. Die SPD-Fachfrau für soziale Fragen versuchte zu erklären, warum der Gesetzentwurf der Grünen für eine Kindergrundsicherung zwar gut in seinen Ansätzen ist, aber noch nicht gut genug. Kinderglück und gesellschaftliche Teilhabe hingen nicht allein von einem Geldsegen ab, sondern ebenso von immaterieller Zuwendung, sagte sie sinngemäß. Also so was wie längeres gemeinsames Lernen, ganztägige Spiel- und Freizeitangebote in Schulen, kostenfreie Mobilität für Schüler*innen. Um am Ende dann doch wieder bei der Kostenfrage zu landen: Da, wo alle Kinder mitmachen können, weil niemand danach fragt, ob das einzelne Mädchen, der andere Junge das überhaupt bezahlen können, geht es gerechter zu.
Man kann es nicht anders sagen: Der grüne Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung ist eine gute Sache: 280 Euro für jedes Kind. Und für Kinder von Geringverdiener*innen und Hartz-IV-Bezieher*innen gibt es noch bis zu 503 Euro obendrauf. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Das ist keine klassisch grüne Idee.
Schon seit Jahren fordert das Bündnis Kindergrundsicherung eben solch eine Transferleistung. Doch bislang hat sich keine Partei so richtig darum gekümmert. Linke, SPD und Grüne sind der Idee gegenüber aufgeschlossen. Und die Linkspartei hat vor drei Jahren einen „Aktionsplan gegen Kinderarmut“ gefordert und den Anfang dieses Jahres der SPD sogar erneut „ans Herz gelegt“.
Aber die SPD will da nicht so recht ran und verweist lieber auf staatliche Hilfen, die es schon gibt: das sogenannte Gute-Kita- und das Starke-Familien-Gesetz aus dem Hause ihrer Familienministerin Franziska Giffey. Beide Gesetze stehen aber im Verruf, zum Teil Bürokratiemonster zu sein. Weswegen viele Eltern Geld, das ihnen für ihre Kinder zusteht, erst gar nicht beantragen. Wer weiß das besser als Giffey, die als Ex-Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln jeden Tag mit solchen Problemen zu tun hatte. Deutschland soll das kinderfreundlichste Land in Europa werden, hatte Schmidt im Bundestag gesagt. Was also spricht gegen ein Gesetz zur Kindergrundsicherung? Nichts. Egal, welche Partei es vorlegt.
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Kommentar von
Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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