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Gesetz zur FrauenquoteMänner werden nicht gefördert

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag wird das Gleichstellungsgesetz noch einmal geändert. Die Männerförderung wird so ausgehöhlt.

Männer profitieren nicht mehr vom künftigen Gleichstellungsgesetz. Bild: dpa

BERLIN taz | Pünktlich zum Internationalen Frauentag soll das Gesetz zur Frauenquote Ende der Woche im Bundestag verabschiedet werden. Jetzt wird es noch einmal geändert. Die Veränderung betrifft das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, das zusammen mit der Einführung der Frauenquote für die Wirtschaft novelliert werden soll.

Entfernt wird aus dem Gesetzentwurf die Förderung von Männern dort wo sie „unterrepräsentiert“ sind. Das teilte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön, mit. „Männerförderung soll es nur geben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Männern existiert“, sagte sie.

Zuvor hatte es geheißen, dass Männer gefördert werden sollten, wo sie „unterrepräsentiert“ sind. Das hätte bedeutet, dass männliche Erzieher und Sekretäre gefördert werden. Das wurde nun verhindert.

„De fakto ist die Männerförderung damit ausgehöhlt“, heißt es in Koalitinskreisen. Denn Bereiche, in denen Männer strukturell benachteiligt werden, sind schwer vorstellbar. „Angesichts einer nicht bestehenden strukturellen Benachteiligung von Männern wirkt der Vorschlag der Bundesregierung planlos“, urteilt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

Die Grünen wollen, dass der gesamte Gesetzesteil, der den öffentlichen Dienst betrifft, noch einmal überarbeitet wird. „Anstelle hilfloser Gesichtswahrungsversuche sollte die Bundesregierung unserem Änderungsantrag folgen, das Bundesgleichstellungsgestz aus dem Verfahren zu nehmen und auf einer soliden Grundlage überarbeiten.“

Die Änderung soll Dienstagnachmittag in den Regierungsfraktionen beschlossen werden. Am Freitag soll das Gesetz rechtzeitig zum Internationalen Frauentag im Bundestag verabschiedet werden. Die Änderung kam zustande, nachdem Gleichstellungsbeauftragte protestiert hatten. Sie befürchteten eine Arbeitsflut, wenn sie Männer dort fördern sollten, wo sie unterrepräsentiert werden. Zudem hatten namhafte Juristen bemängelt, dass das Grundgesetz nur vorsehe, das real benachteiligte Geschlecht zu fördern. Das seien aber Männer in Sekretärsberufen mit Sicherheit nicht. Das Gesetz sei damit nicht verfassungsfest.

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8 Kommentare

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  • Ich bin 6 Wochen lang als OGS-Erzieher tätig gewesen. Dann wollte mich mein Arbeitgeber nicht mehr. Grund: Das passe nicht zusammen. Was genau? Vermutlich mein allzu männlicher Erzieherstil. Der ist in einem ansonsten reinen Frauenteam ein Fremdkörper. Wenn das mal keine strukturelle Benachteiligung ist...

  • Die Zweigeschlechtlichkeit gibt es alleine beim Menschen seit vielen hundertausend Jahren. Was hat eine Änderung des Personenstandsrechts mit der Zweigeschlechtlichkeit beim Menschen zu tun?

     

    Ihre zweites Argument greife ich gerne auf. Erst Chromosomen, dann Keimdrüsen, dann der Rest.

    X bzw. Y Chromosomen bestimmen bei den Keimdrüsen während der Entwicklung im Mutterleib die unterschiedlichen Mengen an Hormonen. Im Besonderen wäre hier Testosteron zu nennen. Y Chromosom Träger, also Jungen, entwickeln in dieser Phase die doppelte Menge an Testosteron als Mädchen, was ausschlaggebend für bestimmte psychologische Verhaltensweisen ist.

     

    Schauen Sie sich zu diesem Themenkomplex einmal die Doku des norwegischen Soziologen und Komikers Harald Eia auf Youtube an. Viele Thesen der Genderideologie halten einer empirischen Überprüfung mit Biologie und Evolution schlicht nicht stand. Obwohl es viele wissenschaftliche Studien gibt, die sehr nahe legen, dass gewisse Verhaltensvarianten durch die Boilogie geschlechtsabhängig sind, sagt die Genderideologie, so lange das nicht zu 100% bewiesen ist, erkennen wir dies einfach nicht an und halten an den eigenen Thesen fest, welche jedoch jeglicher Belastbarkeit durch empirische Studien vollständig entbehren. Also ziemlich viel reine Ideologie...

     

    Hier ein Interview Mit H. Eia aus 2012 zu seiner Dokumentation.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/harald-eia-gegen-den-gender-mainstream-das-wurde-haesslicher-als-ich-gedacht-habe-11899907.html

  • das Argument ist grundsätzlich richtig, dass es wenig über Diskriminierung aussagt, wie viele Personen eines Geschlechs in welchem Beruf tätig sind. Vielmehr muss auch die Zahl der geeigneten Kandidaten eine Rolle spielen. Allerdings: das muss für Frauen natürlich genauso gelten. Wenn es in einigen Berufen einfach keine qualifizierten Frauen in ausreichender Zahl gibt, führt eine feste Quote zu Benachteiligung - von Männern.

  • Die soziale "Gleichstellung der Frau" findet auch weiterhin nicht statt!

     

    Der mediale und ideologische Weihrauch, um die (vorgeblich) berufliche und soziale "Gleichstellung der Frau" auf "Vorstands- und Wirtschaftsposten", dient doch nur zur Ablenkung vom eigentlichen Kernproblem.

     

    Die sozial-berufliche "Ungleichheit der Geschlechter" in den eigentlichen Sozialberufen drückt auch weiterhin die Arbeitslöhne nach unten!

     

    Fakt ist: In schlecht bezahlten Sozialberufen, wie z. B. bei Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen, in der Behindertenarbeit und insbesondere in der Altenpflege und Krankenpflege, sind vor allem Frauen beschäftigt. Sie erhalten oft einen geringen Arbeitslohn und nach körperlichen Verbrauch keine ausreichende Altersrente. Eine Erwerbstätigkeit über das sechzigste Lebensjahr hinaus ist aus gesundheitlichen Gründen in diesen Sozialberufen, -- insbesondere in der Kranken- und Altenpflege (Wechseldienst an sieben Wochentagen, Schichtdienst und Nachtarbeit etc.) --, kaum noch möglich.

     

    Eine "Gleichstellung der Geschlechter" (von Frau und Mann) in den Sozialberufen hätte eine Anhebung der Arbeits-Löhne zur Folge, und damit auch, -- bei vorzeitigen körperlichen und psychischen Verbrauch --, eine auskömmliche Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente. Aber natürlich, auch daran sind die Wirtschafts-, Verbands- und Partei-Lobbyisten in den Landesparlamenten, in den Landes- und Bundes-Ministerien, in den Landesregierungen und in der GroKo-Bundesregierung nicht ernsthaft interessiert!

  • Da man ja seit einiger Zeit, zwar bar jeglicher empirischer Beweisbarkeit, rein ideologisch festgelegt hat, dass es ja zwei Geschlechtsarten gibt, nämlich das physiologische (sex) sowie das soziale Geschlecht (gender), wäre es ja interessant zu wissen, für welches Geschlecht die Qutenregelungen nun gilt?

    Für das Physiologische oder das Soziale oder gar beide?

     

    Sollte die Quotierung auch für das sog. soziale Geschlecht gelten, wäre meine Empfehlung an alle Männer, welche zB. Erzieher, Sozialarbeiter oder Grundschullehrer werden wollen, bei "Geschlecht" in der Bewerbung einfach Transgender queer oder sich eben gleich als "Gender weiblich" anzugeben. ;)

     

    Man möge mir meine Ironie nachsehen. Aber an diesem Beispiel kann man schon mal gut erkennen, auf was für kruden, rein durch beinahe schon fanatische Ideologie geprägten Pfaden wir uns inzwischen befinden!

     

    Hier bei uns (Jugendarbeit) hat die gesamte Leitungshirarchie (nebenbei alles Frauen) wegen eklatenten Männermangels die Gleichstellungsstelle geradezu angefleht, hinsichtlich Auschreibungen für Sozialarbeiter(innen) auf die Verfahrensweise, "Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", zu verzichten. KEINE CHANCE!

    Gleiches was Mittel für die Jungenförderung betrifft. Da musste man seinerzeit zunächst mit der Brechstange durchsetzen, dass auch Jungen Förderungen gebrauchen können.

    Staatlich verordnete Diskriminierung und wehe man traut sich, dass offen anzusprechen.

     

    So viel mal zur Quotierung und wir reden hier nicht über Vorstandsposten, mit welchem man die letzte Quotennummer ja so medial schön versucht, zu vermarkten.

     

    Und die Politik sowie Medien wundern sich in Sachen Konservativismus über Erfolge von AFD und Co.

    Die Geister die man selber rief.

    • @BleibKritisch:

      In Bezug auf die Festlegung der Zweigeschlechtlichkeit ist interessant zu wissen, dass diese erst kürzlich festgelegt wurde. Im Zuge der Änderung des Personenstandsregistergesetzes wurde zum ersten mal im Deutschen Recht "weiblich" und "männlich" verankert. Zuvor war nur die Rede von "Geschlecht".

      Das biologische Geschlecht ist übrigens garnicht so eindeutig wie es oft scheint. Im Gender Studium gingen wir von 4 somatischen Geschlechtsmarkern aus: Keimdrüsen, Chromosomen, innere und äußere Geschlechtsorgane. Eine "Hierarchie" oder ähnliches ist hierbei nicht erkennbar. Die Bevorzugung der äußeren Geschlechtsorgane zur Definition des bioligischen Geschlechts ist also reine praktische Willkür.

    • @BleibKritisch:

      Ist bei den Erziehern auch so. Und wird von den Erzieherinnen sehr deutlich gewünscht. Aber da diejenigen, die zu bestimmen geruhen, was den Erzieherinnen guttut, das nicht mögen, gehts nicht.

       

      Aber wo ideologischer Lobbyismus Konsens ist, geht's halt kopfüber in den Blödsumpf.

  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    Jede Art der Förderung ist doch irgendwie Kohle-Förderung.