Gesetz gegen bestechliche Ärzte: Korrupte Kooperationen

Ärzte dürfen keine Geschenke für ihre Arbeit annehmen, doch Verstöße werden selten verfolgt. Nun fordern Krankenkassen und Gesundheitspolitiker ein Gesetz.

Unterbeleuchtet: „korruptives Verhalten“ bei Ärzten. Bild: dapd

BERLIN dpa | Union und Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Denn Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Juni nicht mehr strafbar. Der AOK-Bundesverband fordert die Bundesregierung nun auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Der Unionsexperte Jens Spahn (CDU) droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen.

„Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte Spahn, der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher ist, der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, „dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt“.

Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.

Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. „Dann sollten sie uns schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können.“ Wahrscheinlich müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, „bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt“.

Kassen haben schon einen Entwurf

Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die Bundesregierung auf zu handeln. „Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein“, sagte er der Berliner Zeitung. „Auch hier müssen strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen.“

Der Spitzenverband der Krankenkassen hat derselben Zeitung zufolge bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine konkreten Maßnahmen bekanntgeworden. Ärzte gelten als eine wichtige Klientel seiner Partei.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2012 über einen Fall entschieden, in dem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18.000 Euro übergeben hatte. Die Bundesrichter sprachen zwar von „korruptivem Verhalten“ – dies sei jedoch derzeit nicht strafbar. Denn niedergelassene Ärzte handelten weder als „Amtsträger“ noch als „Beauftragte“ der gesetzlichen Krankenkassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders. Die Richter hatten der Politik anheimgestellt, die Strafbarkeit zu ändern.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.