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Gesetz gegen Hate Speech im NetzEin Minister macht sich Feinde

Facebook, Journalisten und Netzaktivisten vereinen sich zum Widerstand gegen Heiko Maas. Dem könnte diese Melange zum Verhängnis werden.

Arbeitet an einem Netzdurchsetzungsgesetz: Justizminister Heiko Maas Foto: dpa

Ja, Heiko Maas hat noch Fans. Einer steht an diesem Montagabend in Wien im Festsaal des Rathauses und versucht, ZeitungsmacherInnen aus ganz Europa auf ihrem Kongress ins Gewissen zu reden, bevor er seinen x-ten Medienpreis in Empfang nehmen darf.

Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo schimpft über Facebook, das „doch längst selbst reguliert, mit Algorithmen, die wir nicht durchschauen“. Dann bezeichnet er das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), mit dem der Bundesjustizminister IT-Riesen unter Androhung von Millionenstrafen zum Löschen von Hass und Hetze auf ihren Portalen zwingen will, als „Schritt in die richtige Richtung“.

Eine Teilnehmerin dreht sich um: „Hat Giovanni tatsächlich gerade Maas gelobt?!“ Ein ungläubiger Tweet verlässt den Raum. Derweil lobbyiert der Zeit-Chefredakteur weiter für das Gesetz. Während Maas artikulierte Ängste vor neuen Zensurapparaten im Silicon Valley ein paar Tage zuvor bereits als „grotesk“ wegwischt hatte, mahnt nun auch di Lorenzo, die Sache mit dem vorauseilenden Löschen sei „bislang nicht bewiesen“ und das NetzDG „eben eine Abwägung: Ich finde es schlimmer, wenn widerlichste Hetze oder eklatante Persönlichkeitsverletzungen unbeanstandet im Netz stehen bleiben.“

Maas kommt di Lorenzos Offensive zweifellos gelegen: Gegen den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung bereits abgesegnet hat und der aktuell den Bundestag beschäftigt, positioniert sich eine erstaunlich breite „Allianz für Meinungsfreiheit“ aus IT-Verbänden, Netzaktivisten und Medienorganisationen. Der Minister hat zwar di Lorenzo auf seiner Seite, aber Reporter ohne Grenzen gegen sich, was wiederum kein gutes Zeichen ist.

Der SPD-Politiker positioniert sich indes konsequent als derjenige, der eine „Strategie gegen rechts“ fährt – wie es auch auf dem Cover seines neuen Buchs heißt. Maas’ andauernder Kampf gegen Hass im Netz ist Teil dieses Kurses.

Erst die Taskforce

Zunächst hatte er es mit einer Taskforce probiert: Bei den Treffen hinter verschlossenen Türen haben VertreterInnen von Facebook und Google dem Minister versichert, dass sie beim Überprüfen gemeldeter Einträge besser würden. Bei Maas, aber auch vielen anderen Kritikern der Konzerne, machte sich Hoffnung breit.

Maas hat dann von jugendschutz.net im großen Stil überprüfen lassen, ob die Plattformbetreiber Wort halten. Googles Videoplattform YouTube hatte zunächst nur einen von zehn gemeldeten und von jugendschutz.net auch als strafbar eingestuften Inhalten gelöscht, Dann waren es bei den Kontrollen plötzlich neun von zehn Einträgen – eine Überraschung. Das Problem: Bei Facebook lag die Rate auch Monate nach Einrichtung der Taskforce noch immer nicht mal bei der Hälfte. Twitter löschte bei der Überprüfung gar nur ein Prozent. Maas legte das NetzDG vor.

„Endlich tut jemand etwas!“ – das war bei vielen der erste Reflex. Nach dem Blick in den Gesetzentwurf kam dann allerdings die Kritik. Die LobbyistInnen von Google und Facebook artikulieren sie inzwischen offen. Sabine Frank, die bei Google Deutschland das Ressort „Regulierung“ leitet, warnt etwa, das NetzDG würde „dazu führen, dass im Zweifel Inhalte eher als heute gelöscht werden, die nicht eindeutig rechtswidrig sind“. Es geht also um eine Art digitalen Beifang, etwa Satire und journalistische Kommentare, die Prüfteams im Zweifelsfall lieber löschen, bevor sie Strafen riskieren. Oder: Sie setzen gleich auf Algorithmen, die mit dem Anspruch „Meinungsfreiheit“ wenig anfangen können.

taz.am wochenende

Helfen will jeder, aber wie ist es, einen geflüchteten Syrer bei sich zu Hause aufzunehmen? Taz-Autor Hannes Koch teilte über ein Jahr lang Küche und Bad. In der taz.am wochenende vom 27./28. Mai erzählt er von dieser Erfahrung. Außerdem: In Polen trainieren immer mehr Paramilitärs für die Verteidigung der Nation. Warum machen die das? Und: Halligalli. Warum das Sgt. Peppers-Album der Beatles ein Meilenstein der Pop-Geschichte ist. Das alles am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo

Am Abend, bevor neulich der Bundestag erstmals über das NetzDG diskutiert hat, hatte die SPD-Bundestagsfraktion zu einer Diskussion über „Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ geladen. Dort hatte sogar Facebook-Lobbyistin Eva-Maria Kirschsieper leichtes Spiel: Sie konnte schlicht darauf verweisen, dass „zahlreiche Organisationen, die nicht zwangsläufig dafür bekannt sind, auch unsere Freunde zu sein, große Bauchschmerzen mit dem Gesetz haben“. Außerdem fände sie es „schwierig, wenn deren Kritik einfach weggewischt wird, ohne tatsächlich zu überlegen, wo diese Kritik denn herkommt“.

Facebook, NetzaktivistInnen und JournalistInnen im gemeinsamen Widerstand: In dieser Melange könnte der Minister ertrinken. Investigativguru Georg Mascolo fasste die Lage – passenderweise im Berliner Büro von Google – dann auch so zusammen: Das NetzDG sei „ein gut gemeintes, aber trotzdem schlecht gemachtes Gesetz“. In einem Punkt habe er aber auch „eine gewisse Sympathie“ für Maas: Der Minister wolle mit dem Entwurf „den großen Hebel ansetzen“, damit sich die Konzerne überhaupt bewegen.

Maas ist gleichzeitig aber offensichtlich auch selbst klar, wie heikel sein Gesetz ist. Auch das zeigt sich bei dem Abend der SPD-Fraktion: Der Minister verteidigt das NetzDG zwar in einer Rede ausführlich – die Bundesregierung wolle nun mal „nicht akzeptieren, dass viel zu viele Menschen in Deutschland den Eindruck haben, das Internet ist ein rechtsfreier Raum“. Anschließend entzieht er sich jedoch überraschend der offenen Diskussion.

Stattdessen mischte sich Maas unters Publikum. Auf konkrete Fragen, etwa der Google-Lobbyistin, zur Methodik der Stichproben (Maßstab deutsches Recht oder nicht?) reagierte Maas nicht. Lars Klingbeil, der netzpolitische Sprecher der SPD, raunte bloß: „Der Minister ist nicht Teil des Po­diums.“

Hass bleibt ein Problem

Dabei hat Maas auch Argumente auf seiner Seite, vor allem die Praxis: Der Hass bleibt ein Problem, oft auch nachdem NutzerInnen aktiv wurden. In den Kommentaren unter seiner Rede vom Fraktionsabend ist Maas – mal wieder – der „miese kleine Hitler“, „zum Kotzen widerlich“, „ein Bastard“ und „Hurensohn“. Noch Meinung oder schon strafbar?

Kommt das NetzDG, dann müssen Portalbetreiber das spätestens binnen sieben Tagen entscheiden. Der Autor dieser Zeilen hat YouTube die besagten Einträge gemeldet. Eine Woche später ist – bis Redak­tions­schluss – nichts passiert, bei keinem Kommentar. Da entwickelt sich unweigerlich eine gewisse Sympathie für das Gesetz.

Der Minister verkauft das NetzDG als Zweisäulenmodell, das IT-Konzerne ebenso in die Pflicht nehmen soll wie den Polizei- und Gerichtsapparat. NutzerInnen, die Hass nicht nur fleißig den Portalen, sondern auch Polizeidienststellen melden, berichten gleichwohl, dass hier erschreckend viel einfach liegenbleibt. Hausaufgaben für den Minister und nicht zuletzt auch für seine KollegInnen in den Ländern.

Maas setzt alles daran, dass der aktuelle Bundestag sein NetzDG noch verabschiedet. Das könnte Ende Juni passieren, aber auch in einer Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause.

Vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament wird Maas seinen Entwurf aber noch gründlich überarbeiten müssen – der Gegenwind kommt immerhin inzwischen auch vom Koalitionspartner, vor allem aus dem Süden.

Geht es nach Giovanni di Lorenzo, dann sollen aber auch Medien etwas gegen Facebook und Co. unternehmen. „Wir enthüllen zwar die Praktiken von Unternehmen, die bei Abgaswerten schummeln“, mahnt der Zeit-Chefredakteur vor den versammelten europäischen ChefredakteurInnen in Wien. Die „teils zweifelhaften Methoden der Internetgiganten“ würden hingegen weitgehend untergehen: „Verlage gehen zu zahm mit den Internetunternehmen um.“ Bei Heiko Maas dürfte der Daumen nach oben schnellen.

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23 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Lesen Sie einfach meinen Beitrag gleich hier drunter. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

    • @Bitbändiger:

      War Ihnen zugedacht, @M.Schneider. Habe da wohl auf's falsche "antworten" geklickt.

  • Zensur ist Zensur, da kann man noch so herumeiern, und vorgeblich differenzierte Einschätzungen wie "ein gut gemeintes, aber trotzdem schlecht gemachtes Gesetz" ändern daran nichts.

    • @M.Schneider:

      Dann schlage ich einen Kompromiss vor, lieber @M.Schneider: Keine Zensur, aber durch technische Maßnahmen sicherstellen, dass die "freie Meinungsäußerung" bei Facebook & Co. nur unter dem geprüften Klarnamen möglich ist (F. J. Strauß, den ich normalerweise nicht zitiere, hat einst, als es um das Vermummungsverbot ging, "Visage herzeigen" gefordert).

       

      Schaun wir doch mal, ob die tapferen Hetzer, Verleumder, Lügner und Bedroher sich ohne den Schutz der Anonymität auch noch trauen, ihr vermeintliches Grundrecht auf allzu freie Meinungsäußerung so überzustrapazieren.

      • @Bitbändiger:

        "Schaun wir doch mal, ob die tapferen Hetzer, Verleumder, Lügner und Bedroher sich ohne den Schutz der Anonymität auch noch trauen, ihr vermeintliches Grundrecht auf allzu freie Meinungsäußerung so überzustrapazieren."

         

        Da haben wir es schon: was ist denn im Zweifelsfall Hetze, Verleumdung, Lüge, Bedrohung, wann ist ein Grundrecht ein "vermeintliches Grundrecht", wann ist freie Meinungsäußerung eine "allzu freie Meinungsäußerung", und wann wird ein Grundrecht wahrgenommen oder wann wird es "überstrapaziert"?

         

        Das NetzDG würde m.E. notwendigerweise zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, zur Löschung "sicherheitshalber" durch den Netzwerkbetreiber (auch bei "geprüften Klarnamen"), zum vorauseilenden Gehorsam, zum Einhalten von Sprachregeln, zur Schere im Kopf.

  • Es ist schon seltsam: Facebook, twitter & Co. werden inzwischen offenbar als quasi-staatliche Organisationen angesehen, denen gegenüber jeder Bürger einen Rechtsanspruch hat, seine frei geäußerte Meinung in die Welt zu verbreiten.

     

    Wacht auf, ihr hehren Hüter der Meinungsfreiheit! Wir haben es mit Privatuntrnehmen zu tun, die eine Dienstleistung anbieten und dafür die Regeln bestimmen - ebenso wie taz-online und alle anderen Online-Medien, die Leserforen betreiben. Wer gegen die Regeln ("Netiquette") verstößt wie z.B. weiter unten @Danny_Schneider, wird (in diesem Fall völlig zu Recht) gelöscht oder gekürzt. Welche Chance hätte @Danny wohl, die taz wegen "Unterdrückung seiner Meinung" zu verklagen?

     

    Der Staat muss den Betreibern selbstverständlich auferlegen können, die Regeln so zu fassen, dass Beleidigungen, Drohungen, Verleumdungen und Hetze sanktioniert werden. Dies kann nur im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Betreiber und Nutzer umgesetzt werden, sofern nicht unmittelbar das Strafrecht greift. Gerichte können mit Einzelfällen nur befasst werden, wenn der Staat einen Verstoß des Betreibers gegen die Löschpflichten rügt.

     

    Wer als Nutzer seine Meinung ungehindert (außer durch die Gesetze) "frei" äußern will, muss sich schon der Mühe unterziehen, eine eigene Website zu betreiben, da kann er dann nach Lust und Laune prozessieren. Aber zu verlangen, dass jede Löschung bei Facebook nur durch ein Gericht erzwungen werden darf, ist nicht nur rechtlich völlig abwegig, sondern vor allem undurchführbar.

  • Facebook selektiert wer was sieht. Facebook lässt sich zudem dafür bezahlen. Wer einen Blick auf die klassischen Medien wirft, wird feststellen, dass diese Medien die gleiche Macht haben. Wir haben uns zum einen daran gewöhnt, dass die Medien diese Macht haben. Zum anderen sorgen wir dafür, dass es dort nicht zu viele Monopolisten gibt. Die Pressefreiheit wird jedoch nicht mit Verweis auf die Macht der Medien eingeschränkt.

    Bei Facebook & Co machen wir aber genau dies. Wir schrauben die Hürden immer höher. Facebook wird sich das leisten können. Kleinere Konkurrenten jedoch nicht. Dadurch fördern wir die Monopole und bekommen Einfalt statt Vielfalt.

    Aber vermutlich gefällt Maas und Merkel ein gleichgeschaltetes Facebook besser als ein buntes Potpourri an Plattformen. Das ging Regierungen schon immer so. Wir brauchen vor allem eine Auflage für Plattformen: Offene Standards und keine Beschränkung von Wettbewerb. Damit können wir die Macht von Facebook beschränken. Maas dagegen fördert das Monopol von Facebook, Google & Co und bringt diese gleichzeitig auf Linie. Er ist damit ein Totengräber einer offenen digitalen Gesellschaft.

  • Was die Debattenkultur und das Niveau der Auseinandersetzungen im Netz angeht: wer sich umtut und ein bisschen nachdenkt, wird Unterschiede entdecken. Sich in einem sozialen Netzwerk oder IT-Forum zu tummeln, in dem die Mehrzahl der NutzerInnen sich eine Art Wettbewerb um den dümmsten bzw. vulgärsten Beitrag zu liefern scheinen, ist doch auch eine Entscheidung. Im Echtleben überlege ich mir doch auch, welche Veranstaltung ich besuche bzw. meide. Letztlich werden auch die Betreiber der verschiedenen Plattformen ihr Angebot aufsplittern und zielgruppengerecht formen müssen. Heiko Maas berichtete gestern in einem Radiointerview, dass Youtube immerhin 90 Prozent der strafbare Inhalte lösche, Facebook gut ein Drittel, Twitter dagegen nur 1 Prozent. "Ein weltweites Netz für alle" ist ein toller Ansatz und hat schon viel Gutes bewirkt. Aber es ist wie überall wo viele Menschen zusammenkommen: die Kultur des Miteinanders muss sich erst entwickeln.

  • Das Netz verschafft die Möglichkeit, (negative) Emotionen auf eine Weise abzureagieren, wie sie sich im realen Leben so den meisten von uns nicht bietet. Gegenüber dem Echtleben hat die elektronische Kommunikation aber auch einen entscheidenden Vorteil: man kann sie abschalten. NutzerInnen sind auch KundInnen.

  • die zeiten ändern sich, füher hat bil ddie volksmeinung gebildet immer mehr macht das jetzt facebook

    • @Georg Schmidt:

      facebook tut etwas? Das wäre mir neu. facebook lässt die Volksmeinung bilden, von Nutzern, von Fake-Nutzern und gegen Kohle von dafür zahlenden Meinungsbeeinflussungsfirmen. Selbst hat man im Kern eine Datenbank und Algorithmen, die Nachrichten verbreiten, die den Nuzerwohlwollen befördern sollen.

       

      Die wahnwitzige Marktkapitalisierung wird dafür benötigt, um jede App aufzukaufen, die den Nutzern zeigt wie absolut austauschbar und unnötig facebook ist, siehe WhatsApp und Instagram. Momentan versucht man, Snapchat aus dem Markt zu drängen, in dem man deren Funktionalitäten kopiert, da sich der ebenfalls nicht sehr sympathische Herr Spiegel geweigert hat, an facebook zu verkaufen.

       

      Ich bin gespannt, wie lange facebook dieses sehr unschöne (a)soziale Quasi-Monopol noch aufrecht erhalten kann. Von der Politik ist nichts wegweisendes zu erwarten. Die Hoffnung liegt für mich nur im Open Source-Bereich.

  • Das Problem ist, dieses Gesetz ist Symbolpolitik, jeder normale Mensch begreift das das Gesetz Schwachsinn ist, bestenfalls verpufft, schlimmstenfalls die falschen trifft. Worst case wäre ein Szenario wo auch andere Staaten (China, Türkei, USA,..) plötzlich Gesetze erlassen und verlangen das weltweit unliebsame Inhalte gelöscht werden.



    Maas und alle die in seine Erzählung einstimmen, also Hardliner wie "die Misere" profilieren sich nur (vor der Wahl).



    Maas's Gesetz ist falsch, widerlich, dumm und zeugt von Mangelndem Sachverstand des Herrn Minister.

    [...]

     

    Kommentar gekürzt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Moderation



     

    • @danny schneider:

      Sie liefern ein Paradebeispiel für umkonstruktive Kritik.

      • @Wuff:

        ach noch was Bello, wie wärs mit Klarnamen wenn man schon andere grundlos anmacht? zu feige?

        • Oskar , Autor Moderator ,
          @danny schneider:

          Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston und verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Moderation

      • @Wuff:

        wenn Google für "Tian’anmen-Massaker" mal 0 Seiten gefunden meldet, können wir uns noch mal melden wie unkonstruktiv diese Kritik war. Internet = International. Das muss man akzeptieren und was dort jemand postet muss man ertragen. Angenommen ich wäre ein deutschsprechender Amerikaner. Dann hätte die kleine Zensur der Moderation oben ggf. meine Rechte gemäß dem 1sten Verfassungszusatz der Bill of Rigths verletzt. Keine Ahnung ob man die Taz aus Amerika verklagen kann, aber genau das bewirken solche idiotischen Gesetze und Löschwahn. Man kann im Internet kein deutsches Recht geltend machen. Nach welchem Maßstab? deutsche Sprache? nach Geolocation der IP in Deutschland geschrieben? auf einem deutschen Server gespeichert? durch ein deutsches Kabel gesendet? Wie gesagt, jeder mit minimaler Sachkenntnis weis das solch ein Gesetz Schwachsinn ist. Was bei uns illegal ist ist woanders auf der Welt halt legal. Rechte Hetze und Nazisymbole in den USA? kein Problem!

         

        PS: was war an Ihrer Kritik bitte konstruktiv? Nix. Danke auch!

  • Dieses Thema ist hier doch sicher ein heißes Eisen. Unter liberalen ist klar das ein solches Gesetz ein weiterer Angriff auf die Meinungsfreiheit ist. Unter den hypersensiblen, politisch korrekten dürfte es einige Anhänger dieser autoritären Vorgehensweise geben. Allein schon die Umschreibung von Maas Tugenkampf spricht Bände! Der “Kampf gegen Hass im Netz” ist ein Kampf gegen Handlungen die angäblich aus einer bestimmten Gefühlslage heraus entstehen. Seine Bürger auf Basis angenommener Gefühle regulieren, da kann ja nichts schief gehen!

  • "In den Kommentaren unter seiner Rede vom Fraktionsabend ist Maas – mal wieder – der „miese kleine Hitler“, „zum Kotzen widerlich“, „ein Bastard“ und „Hurensohn“. [...] Eine Woche später ist – bis Redaktionsschluss – nichts passiert, bei keinem Kommentar. Da entwickelt sich unweigerlich eine gewisse Sympathie für das Gesetz."

     

    Was ist an Kommentaren wie Hurensohn, mieser kleiner Hitler, ... sympathisch? Herr Maas ist in hohem Maße unsympathisch und ich halte das, was er da tut für völlig falsch, aber rechtfertigt das solche Kommentare? Wenn nicht einmal mehr die taz sich gegen die Verrohung der Sprache einsetzt, dann braucht es vielleicht wirklich ein Gesetz, auch wenn das in der jetzigen Form maaslos ist.

    • @Eichet:

      Einfach mal den Text korrekt lesen bevor man sich aufregt. Erfahrungsgemäß verhindert das auch schon viel Wut und Hass. Und zwar bevor er überhaupt entsteht und damit für Plattformen oder die Behörden relevant wird.

    • Daniel Bouhs , Autor des Artikels,
      @Eichet:

      Bei mir hat sich eine gewisse Sympathie für das Gesetz entwickelt, eben weil diese Kommentare trotz Meldung stehen geblieben sind. Motto: Ganz ohne Druck scheint doch nicht genug zu passieren.

      • @Daniel Bouhs:

        "Ganz ohne Druck scheint doch nicht genug zu passieren."

         

        "In den Kommentaren unter seiner Rede vom Fraktionsabend ist Maas – mal wieder – der „miese kleine Hitler“, „zum Kotzen widerlich“, „ein Bastard“ und „Hurensohn“. Noch Meinung oder schon strafbar?"

         

        Noch Meinung oder schon strafbar?, diese Frage stellt sich Journalist Daniel Bouhs immerhin, "meldet" die Einträge dann aber vorsorglich bei Youtube.

         

        Nachdem auf seine "Meldung" nichts passiert, entwickelt er "eine gewisse Sympathie für das Gesetz".

         

        Was soll man dazu sagen, wenn selbst Journalisten, die u.a. in der taz veröffentlichen, eben mal "Meldung machen" und nach ausbleibenden Erfolg, d.h. nach nichterfolgter Löschung (wäre es mit der Löschung eigentlich getan oder hätte es weitere Folgen gegeben oder nach Meinung von Daniel Bouhs geben sollen?), eine gewisse Sympathie für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz entwickeln?

         

        Mir fehlen die Worte.

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Daniel Bouhs:

        Druck von Maas? Kennen wir.

        Wahrscheinlich wieder so eine ihm typische Ankündigung ohne spürbare Folgen.

  • Warum meldet der Autor einen Beitrag, wenn ein Politiker seiner Meinung nach beleidigt wird? Beleidigung ist ein Antragsdelikt und nur den Betroffene kann Anzeige erstatten.

     

    Und ja: "Hass" ist keine Straftat. "Hetze" schon, aber das entscheiden im Rechtsstaat Gerichte. Und keine sonstwie gearteten Kommissionen, Task Forces etc.