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Geschlechtergerechte SpracheDa sitzt er, der Bundeskanzler!

Gesetze sollen geschlechtergerecht formuliert werden. Aber es gibt Ausnahmen. Als beste Lösung wird die geschlechtsneutrale Formulierung gesehen.

Angela Merkel Bundeskanzler seit 2005. Scheiß' auf Gendern Foto: dpa

Der Bund will in den Gesetzen die Existenz von Frauen nicht unterschlagen, tut sich aber schwer mit einer eindeutigen Linie. Denn sprachliche Gleichbehandlung dürfe „nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen“, so das Justizministerium, welches für die Rechtssprache zuständig ist.

Am Dienstag hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Frauen nicht verhindern können, in Bankformularen als „Kunde“ angesprochen zu werden. Dies sei ein „generisches Maskulinum“, bei dem Frauen mitgemeint sind. Die Richter verwiesen auf den Gesetzgeber. Auch in Gesetzen werde das generische Maskulinum verwendet, es heiße etwa „Käufer“ oder „Schuldner“. Von einer Bank könne nicht erwartet werden, dass sie geschlechtergerechter formuliert.

Nun hat sich der Bund im Gleichstellungsgesetz durchaus selbst in die Pflicht genommen. Gesetze des Bundes „sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen“. Aber das ist nur eine Soll-Vorschrift. Im Bundesjustizministerium werden alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung vorab geprüft. Um eine einheitliche Linie zu gewährleisten, hat das Ministerium ein „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ zusammengestellt, das auch auf sprachliche Gleichbehandlung eingeht.

Dort wird zunächst betont, dass auch das generische Maskulinum Frauen erfasst. Allerdings könne „die Häufung maskuliner Personenbezeichnungen den Eindruck erwecken, Frauen würden übersehen oder nur mitgemeint“. Ziel der sprachlichen Gleichbehandlung in Gesetzen sei es dagegen „Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen“.

Beste Lösung: geschlechtsneutral

Dieses Ziel müsse aber immer dann zurückstehen, wenn es nicht nur um Männer und Frauen, sondern auch um juristische Personen geht, zum Beispiel Unternehmen. Dann könne auch das klassische „generische Maskulinium“ verwendet werden. Deshalb ist in Gesetzen so oft vom „Mieter“ und „Darlehensgeber“ die Rede.

Wenn es aber wirklich nur um natürliche Personen gehe, zum Beispiel bei Soldaten und Soldatinnen, dann solle tatsächlich auf neutrale Sprache geachtet werden. Als beste Lösung plädiert das Handbuch für die Verwendung von geschlechtsneutralen Wörtern, zum Beispiel „Vertrauensperson“ statt „Vertrauensmann“. Auch „kreative Umschreibungen“ werden empfohlen, etwa „ärztlicher Rat“ statt „Rat eines Arztes“.

Ungern gesehen sind Paarformen wie „Beamtinnen und Beamte“, weil sie umständlich seien. Nicht erlaubt ist das Binnen-I, wie bei JournalistInnen.

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6 Kommentare

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  • "Wenn es aber wirklich nur um natürliche Personen gehe, zum Beispiel bei Soldaten und Soldatinnen, dann solle tatsächlich auf neutrale Sprache geachtet werden."

     

    Wie wäre es in diesem Fall, frei nach Tucholsky, mit "Mordenden"?

  • Au ja, geschlechtsneutral! Der/die/das Bundeskanzelnde muss her ...

  • Eine sprachliche Trennung zwischen den Geschlechtern bei Berufsbezeichnungen und ähnichen ist aber auch nur bedingt gut, da das Geschlecht bei der ausübung der meisten Berufes keine Rolle spiel. (Mal das Sexgewerbe ausgenommen)

    Wir haben ja auch keine sprachliche unterscheiden ob ein Arzt nun weis oder schwarz ist, warum aber zwischen den Geschlechtern?

    Schön wäre es wenn es eine gängige neutrale Form gäbe (z.B. generische Maskulinum), welche deklarit werden kann, falls eine betonung des Geschlechtes wichtig wäre. Die weibliche dann wie gewonnt, die mänliche z.B. mit einem er, oder ähmlichen.

    Also z.B. Professor, Professorin, Professorer

  • Fake News: [Der] "Bundesgerichtshof [hat] entschieden, dass Frauen nicht verhindern können, in Bankformularen als „Kunde“ angesprochen zu werden."

     

    Reality: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der Staat deutschen Privatunternehmen eine gendergerechte Sprache nicht vorzuschreiben hat.

  • Frauen, lasst euch nicht verarschen. Denn wo Männer das Sagen haben, wird keine Gelegenheit ausgelassen, die Frau durch Doppelformen zu würdigen. Damit bekommt ihr zwar ein *in, aber nicht mehr Abgeordnete oder Staatssekretäre in den Ministerien. Fordert lieber ein Quote als etwas, dass euch in Suchmaschinen unsichtbar macht.

    • @Adele Walter:

      Voll richtig!