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GerichtsverfahrenCappelmann gegen taz

Cappelmann bekommt kein Recht auf Gegendarstellung.

Mit seinem ersten Versuch einer Gegendarstellung scheiterte der Cappelmann-Anwalt Helge Beckmann am Presserecht. Beim zweiten Versuch hatte das Gericht eine Woche lang beratend zur Seite gestanden - ohne die Gegenseite, die taz, zu informieren. Das erwecke den Eindruck, "dass die Kammer mit dem Antragsteller gemeinsame Sache macht", rügte am Freitag taz-Anwalt Johannes Eisenberg.

Das Gericht ließ sich trotz des rüden Tonfalles vom Schriftsatz des taz-Anwaltes überzeugen: Die taz hatte berichtet, dass Cappelmann bestreitet, etwas mit der NPD zu tun zu haben. Ein Gegendarstellungs-Anspruch besteht danach nicht mehr.

Gegendarstellungen müssen auch nicht wahr sein. Cappelmanns Behauptung, er habe der NPD nicht 500 Euro gespendet, hat Eisenberg dem Bundestagspräsidenten angezeigt - wenn sie zutreffend sein sollte, würde das bedeuten, dass die NPD ihren Geschäftsbericht gefälscht hat. So etwas hat unangenehme Konsequenzen für eine Partei.

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