piwik no script img

GerichtsverfahrenCappelmann gegen taz

Cappelmann bekommt kein Recht auf Gegendarstellung.

Mit seinem ersten Versuch einer Gegendarstellung scheiterte der Cappelmann-Anwalt Helge Beckmann am Presserecht. Beim zweiten Versuch hatte das Gericht eine Woche lang beratend zur Seite gestanden - ohne die Gegenseite, die taz, zu informieren. Das erwecke den Eindruck, "dass die Kammer mit dem Antragsteller gemeinsame Sache macht", rügte am Freitag taz-Anwalt Johannes Eisenberg.

Das Gericht ließ sich trotz des rüden Tonfalles vom Schriftsatz des taz-Anwaltes überzeugen: Die taz hatte berichtet, dass Cappelmann bestreitet, etwas mit der NPD zu tun zu haben. Ein Gegendarstellungs-Anspruch besteht danach nicht mehr.

Gegendarstellungen müssen auch nicht wahr sein. Cappelmanns Behauptung, er habe der NPD nicht 500 Euro gespendet, hat Eisenberg dem Bundestagspräsidenten angezeigt - wenn sie zutreffend sein sollte, würde das bedeuten, dass die NPD ihren Geschäftsbericht gefälscht hat. So etwas hat unangenehme Konsequenzen für eine Partei.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare