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Gerichtsverfahren um EU-SanktionenOligarchen-Yacht hängt bei Lürssen fest

Seit Beginn des Ukrainekriegs liegt eine sanktionierte Megayacht bei Bremen. Die Werft kostet das viel Geld. Doch wem gehört das Ding überhaupt?

Die „Dilbar“ bleibt erst mal bei Bremen: Die russische Megayacht ist seit 2022 von EU-Sanktionen betroffen und belegt ein Dock der Lürssen-Werft. Die hatte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die Sanktionen geklagt – und im Juni auch recht bekommen. Doch wie nun bekannt wurde, will das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch nicht klein beigeben und geht in Berufung.

Die gigantische „Dilbar“ – Lürssen ist stolz auf diese Yacht, das Schiffsbauunternehmen hat sie ja selbst entwickelt. Mit Superlativen spart das Bremer Unternehmen nicht: Es sei, so schrieb die PR-Abteilung bei Fertigstellung 2016, „die größte Motoryacht der Welt nach Bruttotonnage“, „eine der komplexesten und anspruchsvollsten Yachten, die jemals gebaut wurden“, sie biete „Unterhaltungs- und Erholungsflächen, die vorher noch nie auf einer Yacht zu sehen waren“, unter anderem den „größte[n] Pool, der jemals auf einer Yacht installiert wurde“.

2021 hatte die Werft eigentlich nur den Auftrag, sie zu überarbeiten; fünf Jahre später liegt sie immer noch in Berne bei Bremen und blockiert mit ihren 156 Metern die Docks. Sie muss gewartet und entrostet und klimatisiert und allgemein gepampert werden und kostet das Unternehmen jeden Monat Geld.

Schuld ist der Ukrainekrieg: Zu Kriegsbeginn 2022 wurde sie von Sanktionen der EU getroffen und „eingefroren“. Sie gehört weiter den alten Eigentümern, darf ihnen aber nicht ausgehändigt werden.

Verstrickte Eigentümerstrukturen

Die Yacht gehört Alischer Usmanow, einem der reichsten Unternehmer Russlands, oder nein: vermutlich gehört sie ihm nicht; darum dreht sich der Streit vor Gericht. Klar ist, dass Usmanow die „Dilbar“ ursprünglich in Auftrag gegeben hatte; gegen den kremlnahen Oligarchen sind seit 2022 strenge Sanktionen der EU in Kraft. Doch Usmanow – und mit ihm die Lürssen-Werft – behauptet, dass die „Dilbar“ schon lange nicht mehr in seinem Eigentum ist.

Die Eigentums- und Kontrollstrukturen rund um die Yacht sind komplex. Nach den im Verfahren vorgelegten Informationen ist eine Gesellschaft auf den Cayman Islands als Eigentümerin der Yacht im Schiffsregister eingetragen. Deren Beteiligungskette führt über eine zyprische Holding zu einer Schweizer Gesellschaft, die die Anteile treuhänderisch für den sogenannten D-Trust hält.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt verweist darauf, dass Gulbakhor Ismailova, die Schwester Alischer Usmanows, jedenfalls zeitweise als Begünstigte dieses Trusts bezeichnet wurde. Die EU hatte auch Ismailova im Jahr 2022 auf die Sanktionsliste gestellt; in der Begründung dafür wurde sie als „einzige wirtschaftliche Eigentümerin“ der Yacht bezeichnet. Erkenntnisse des deutschen Bundeskriminialamts hätten ergeben, dass Usmanov mittelbar Vermögenswerte auf sie übertragen habe.

Ismailovas Klage gegen die Sanktionierung vor dem Gericht der EU verlief 2024 erfolglos – doch im März 2025 wurde sie von der EU wieder von der Sanktionsliste gestrichen. Am Ende klärte das Verwaltungsgericht Frankfurt in seinem Urteil nicht, wer Inhaber des Trusts ist. Zugunsten der Lürssen-Werft entschied es im Juni: Es sei jedenfalls nicht festzustellen, dass die Yacht im maßgeblichen Zeitpunkt einer Person gehöre, von ihr gehalten oder kontrolliert werde, die auf der EU-Sanktionsliste stehe.

Dort steht momentan nur noch Usmanow – und dafür, dass er in Wirklichkeit hinter allem steckt, dafür konnten laut Gericht „weder das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, noch die ZfS, die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ irgendwelche Beweise vorlegen.

Streitwert auf 600.000 Euro festgelegt

Wie viel die Lürssen-Werft nun weiter für die Instandhaltung der Dilbar zahlt, gibt das Unternehmen nicht heraus. Als Faustregel gilt, dass der Unterhalt von Megayachten alljährlich etwa zehn Prozent der ursprünglichen Kosten verschlingt. Allerdings ist die „Dilbar“ natürlich nicht auf dem Meer unterwegs. Ganz irrelevant ist die Summe jedenfalls wohl nicht. Das Gericht hat den Streitwert auf 600.000 Euro festgelegt.

Die Lürssen-Werft hatte mit dem Verfahren freilich nicht nur ihr eigenes Fell vor Gericht verteidigt, sondern auch das eines wichtigen Kunden. Usmanow freute sich nach dem Urteil: „Herr Usmanow ist der Werft Lürssen für ihre prinzipientreue und konsequente Haltung dankbar“, wird der Pressedienst von Alischer Usmanow dazu beim Schweizer Finanznachrichtenportal „Finews.ch“ zitiert.

Dass nun das BAFA Berufung einlegt, bedauert die Lürssen-Werft – „Für ein familiengeführtes, mittelständisches Unternehmen ist dieser Zustand untragbar“ – gegenüber dem Weser-Kurier. Allzu große Sorgen machen muss man sich um das Familienunternehmen akut aber wohl nicht: Trotz des gesperrten Docks konnten in diesem Jahr schon sechs Superyachten fertiggestellt werden, die Werft erklärte 2026 damit schon im Juli zum bisher erfolgreichsten Jahr der Firmengeschichte. Laut Unternehmen habe jede dritte der größten Yachten der Welt ihren Ursprung in Bremen.

Luxusgeschäft für Superreiche boomt

Das Schiffbau-Unternehmen konzentriert sich schon seit Längerem auf das Luxusgeschäft für Superreiche; die Militärsparte, die ja eigentlich auch Konjunktur hat, wurde schon vor Jahren in die Tochterfirma NVL ausgegliedert und in diesem Frühjahr endgültig an Rheinmetall verkauft.

Das Yacht-Geschäft mit den Superreichen boomt auch deshalb, weil die Zahl der Megareichen steigt – Ende 2025 gab es weltweit 2.919 Dollar-Milliardäre, im Jahr 2018 waren es noch 2.158 Milliardäre. Eine Megayacht gilt als eines der letzten Distinktionsmerkmale zwischen sehr, sehr Reichen und Ultrareichen – und ermöglicht den Ei­gen­tü­me­r*in­nen nicht zuletzt auch eine gewisse Unabhängigkeit von Querelen und Gesetzen der Welt an Land.

Insofern könnte das Einfrieren einer Yacht für die Werft gewissermaßen auch als allgemeines Geschäftsrisiko gelten: Der Anteil von Steuersündern, Kriminellen und Kriegsverbrechern ist unter Mil­li­ar­dä­r*in­nen mutmaßlich höher als in der Allgemeinbevölkerung. Wer mit ihnen Geschäfte macht, kann damit rechnen, dass irgendwann mal ein Partner von Sanktionen betroffen ist.

TRANSPARENZHINWEIS Korrektur, 14. September 2026: In einer früheren Fassung hieß es, das Verwaltungsgericht gehe davon aus, Gulbakhor Ismailova sei Eigentümerin des Trusts. Das trifft nicht zu. Das Gericht hat vielmehr festgestellt, dass keine gesicherten Feststellungen zur Inhaberstruktur des Trusts möglich seien. Wir haben die Passage entsprechend präzisiert.

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