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Gerichtsstreit zwischen „Otti“ und „Bild“Bis vor das Verfassungsgericht

Schon vier Mal haben Gerichte sich damit befasst, ob die „Bild“ Ottfried Fischer mit einem Sexvideo erpresste. Der Streit könnte durch alle Instanzen gehen.

Schreibt über das Sexleben anderer Leute: Wolf-Ulrich S. (l.). Bild: dapd

MÜNCHEN taz | Bereits zum vierten Mal treffen sich Ottfried Fischer und der Bild-Redakteur Wolf-Ulrich S. vor Gericht. Es geht um ein Video, das den Kabarettisten beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt. Der Journalist soll Fischer mithilfe des Videos unter Druck gesetzt und zu einem Interview genötigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen vor.

Im Jahr 2010 verurteilte das Amtsgericht München den Boulevard-Reporter zu 180 Tagessätzen à 80 Euro. In einem Berufungsverfahren wurde das Urteil 2011 vom Landgericht aufgehoben und der Bild-Redakteur freigesprochen. Diese Entscheidung revidierte das Oberlandesgericht im April 2012. Jetzt wird der Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts München neu verhandelt. Nach dem ersten Prozesstag deutet sich an, dass Fischer, der in der Verhandlung als Nebenkläger auftritt, auch diesmal verlieren könnte.

Besonders belastend für den an Parkinson erkrankten Kabarettisten sind die Aussagen seiner ehemaligen PR-Managerin. Sie hat den „Deal“ zwischen Fischer und der Bild-Zeitung nach eigener Angabe verhandelt. Dabei sei vonseiten der Bild-Zeitung keine Drohung ausgesprochen worden. Vielmehr sei das Video, das die beiden Prostituierten heimlich von sich und Fischer drehten, „zu heiß für die Bild“ gewesen. Geht es nach der Hamburgerin, hat diese in vorauseilendem Gehorsam gehandelt, um die zuvor mit Fischer vereinbarte „offensive Medienstrategie“ zu erfüllen und so sein Image in der Presse zu verbessern.

„Mir war klar, dass wir im Zugzwang sind“, erklärte die PR-Managerin, mit der Fischer seit dem ersten Prozess nicht mehr zusammenarbeitet. Also habe sie der Bild von sich aus ein Interview mit dem Kabarettisten angeboten. Das Exklusivinterview sei von Fischer autorisiert, mit dessen Medienanwalt abgesprochen gewesen und anschließend exakt wie vereinbart erschienen. Davon, dass Fischer sich von der Bild unter Druck gesetzt gefühlt habe und um seine Existenz als Schauspieler und Werbeträger fürchte, wie er zuvor ausführte, habe sie nichts gewusst.

Der Vorsitzende Richter Thomas Hensel äußerte die Einschätzung, dass der Streit auch mit diesem Verfahren nicht zu Ende sein könnte. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei „nicht ausgeschlossen“. Die Verteidiger hätten ein Gutachten des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, zur verfassungsrechtlichen Dimension des Falls vorgelegt. Der Prozess wird am 24. Januar fortgesetzt.

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1 Kommentar

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  • FB
    Fritz Bimmel

    Darf man das denn, liebe taz? Einen noch nicht verurteilten, also als unschuldig geltenden Angeklagten ungeblendet zeigen? Oder sind das die Methoden, die Ihr sonst so verachtet?