Gerichtsentscheidung in Frankreich: Nenn Le Pen „Faschistin“
Auch, wenn es ihr nicht gefällt: Front-National-Chefin Marine Le Pen muss hinnehmen, dass man sie als „Faschistin“ bezeichnet.
dpa | Marine Le Pen darf weiter als „Faschistin“ bezeichnet werden. Die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Front National scheiterte auch im Berufungsverfahren in Paris.
Der Ex-Chef der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, konnte sich damit vor Gericht behaupten. „Fühlen Sie sich frei, die Dinge beim Namen zu benennen“, kommentierte der EU-Parlamentarier die Entscheidung am Mittwoch.
2012 hatte Mélenchon während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: „Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?“
Le Pen fühlte sich damit beleidigt. Die 47-Jährige bemüht sich seit Übernahme der Parteiführung 2011 von ihrem inzwischen aus der Partei aufgeschlossenen Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemäßigteres Erscheinungsbild der Rechtsextremen.
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