Gerichtsentscheidung des EGMR: Italien muss Sea Watch 3 versorgen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Italien muss die Flüchtlinge auf der Sea-Watch 3 mit Essen und medizinischer Hilfe unterstützen.
Wie das Straßburger Gericht mitteilte, hatten unter anderem der Kapitän und die aufgenommenen Menschen an Bord Anträge auf eine sogenannte einstweilige Maßnahme gestellt. Nach diesem Verfahren kann der Gerichtshof in Fällen drohender Menschenrechtsverletzungen einschreiten und Staaten anweisen, Abhilfe zu schaffen.
Die Antragsteller beschwerten sich, dass sie ohne rechtliche Grundlage an Bord festgehalten würden und dass die geflohenen Menschen an gesundheitlichen Problemen litten. Eigentlich hatten sie gefordert, dass die Menschen das Boot verlassen dürfen – dem kam das Gericht nun nicht nach.
Italiens Innenminister Matteo Salvini hatte noch am Dienstag betont, die Geretteten könnten in Italien nur an Land gehen, wenn sie anschließend von Deutschland oder den Niederlanden aufgenommen würden. Die „Sea-Watch 3“ fährt unter niederländischer Flagge. Die italienische Regierung hatte zuvor außerdem gerügt, dass die „Sea-Watch 3“ nach der Aufnahme der Menschen nicht Tunesien als nächstgelegenen „sicheren Hafen“ angesteuert, sondern eine hunderte Seemeilen lange Fahrt Richtung Italien absolviert habe.
Udo Bullmann, Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Regierungschef Giuseppe Conte Conte sagte der Nachrichtenagentur Ansa zufolge, dass es Bereitschaft von fünf Ländern gäbe, die Migranten aufzunehmen: Deutschland, Malta, Frankreich, Portugal und Rumänien.
Der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Udo Bullmann, kündigte an, sich am Mittwoch und Donnerstag vor Ort am Hafen von Syrakus über die Lage zu informieren. „Wir bringen auch eine klare Botschaft an Salvini mit: Es ist eine Schande, derart mit dem Leben von Menschen zu spielen, nur um mit Spaltung und Hass vermeintliche Stärke zeigen zu wollen. Die Menschen auf der Sea Watch müssen schnellstmöglich an Land gehen dürfen.“
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