piwik no script img

Gericht stoppt WasserbeckenEntscheidung gegen Mega-Bassins

Gericht im Südwesten Frankreichs urteilt gegen den Bau von 15 riesigen Wasserbecken – und begründet dies mit den Folgen für den Klimawandel.

Präsident Macron im März 2023, als er die Wasserpläne mit Mega-Bassins präsentiert Foto: Durand Thibaut/ABACA/imago

Paris taz | Es ist nicht das erste Mal, dass die französische Justiz den Bau eines Wasserreservoirs für landwirtschaftliche Zwecke stoppt. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts im südwestfranzösischen Poitiers, das sich gegen den Bau von 15 „Mega-Bassins“ mit insgesamt 3 Millionen Kubikmeter Volumen ausgesprochen hat, könnte jedoch zu einem exemplarischen Urteil werden.

In der Begründung wird nämlich ausdrücklich gesagt, dass das Vorhaben, das dem Wunsch einiger landwirtschaftlichen Großbetriebe nachkommen sollte, nicht an den Klimawandel „angepasst“ sei. Damit wird der Klimaschutz zu einem gewichtigen juristischen Argument.

Grundsätzlich geht es darum, ob für die Landwirtschaft Grundwasser angezapft und in riesigen künstlichen Seen gelagert werden darf. Für die Umweltschützerverbände, die in Poitiers Klage eingereicht hatten, sind die „Mega-Bassins“ eine ungerechte Privatisierung der zunehmend knappen Wasserreserven. Außerdem machten sie aufgrund der Erkenntnisse mit bereits bestehenden Wasserbecken geltend, dass ein beträchtlicher Teil des begehrten Wassers ungenutzt verdunstet.

Diese Einwände hatten die Um­welt­schützer*innen, die seit Jahren mehrere Projekte im französischen Südwesten bekämpfen, schon immer vorgebracht. Sie pochten dieses Mal vor Gericht aber auch darauf, dass eine Klimaexpertengruppe der UNO zum Schluss gekommen war, dass diese Projekte „kostspielig sind, negative Umweltfolgen haben und zudem ab einem bestimmten Niveau der Klimaerwärmung die Wasserversorgung nicht überall gewährleisten können“. Zum Zeitpunkt der Bewilligung sei den bereits absehbaren Klimafolgen nicht Rechnung getragen worden.

Minister beschimpft „Ökoterroristen“

Das Gericht befand zudem, dass beim ersten Bassin die Informationen für die Bevölkerung „unexakt, lückenhaft und unzureichend“ waren. Zudem habe es keine Pläne für Einsparungen beim Wasserverbrauch gegeben. Das zweite Projekt mit sechs Reservoirs wurde im Urteil auch als „überdimensioniert“ abgelehnt.

Das Urteil von Poitiers ist eine Wende. Noch im April hatte die Justiz die Klagen gegen die Baubewilligung für 16 weitere Mega-Wasserbecken in derselben Region abgewiesen. Darunter war auch jenes von Sainte-Soline, wo es vor einem Jahr bei einer Demonstration auf dem Baugelände zu heftigen Zusammenstößen mit einem Großaufgebot von Polizisten gekommen war.

In der Folge hatte Innenminister Gérald Darmanin die Protestierenden „Ökoterroristen“ genannt. Der neue Gerichtsentscheid gibt den Demonstrierenden dagegen nun recht.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • 0G
    06438 (Profil gelöscht)

    Unverständliche Entscheidungen.



    1..Warum soll Grundwasser gefördert werden um es in Bassins zu speichern? Warum wird Grundwasser in nachhaltigen Fördermengen nicht direkt zum Verbraucher geleitet?

    2..Bei fortschreitendem Klimawandel werden zusätzliche Wasserspeicher benötigt um bei Regen und Starkregen die Wassermengen am ungenutzten Abfließen zu hindern.

    Beispiel Berlin: Hier wird ein Wasserspeicher gebaut um Starkregen zu speichern und am Abfließen zu hindern.

    Dieses aufgefangene Regenwasser wird später durch eine Kläranlage geschickt und ergänzt



    die Wasserversorgung und Nutzung.

    Ohne zusätzliche Wasserspeicher - ob nun unter-oder oberirdisch - gibt es keine Zukunft vor allem in Regionen, in denen schon immer seit Jahrzehnten weniger Regen gefallen ist als anderswo.

    • @06438 (Profil gelöscht):

      Die Brunnen fördern langsam: soviel Wasser, wie im Sommer benötigt wird, kann man nicht gleichzeitig fördern. Das Grundwasser muss ja auch langsam zum Brunnenschacht nachströmen. Also fördert man auch im Winter und speichert zwischen.

    • @06438 (Profil gelöscht):

      Das Problem hier ist wohl die ausschliessliche Nutzung von (allgemeinem) Grundwasser von einigen Grossbetrieben und nicht der Allgemeinheit.



      Dabei verdunstet aber sehr viel, d.h. wird verschwendet, d.h. ineffizient ausgebeutet.



      Sicherlich sinkt dadurch auch der Grundwasserspiegel und wird dadurch nicht mehr nutzbar für Natur und Kleinverbraucher.

      Ich hab auch erst gestutzt, aber unter diesen Gesichtspunkten finde ich die Entscheidung richtig.

      Sinnvoller wäre die Speicherung von Regenwasser.

  • @ Rudolf Balmer: ist die Entscheidung rechtskräftig?



    Will heißen - verbindlich...

  • 3G
    31841 (Profil gelöscht)

    Wer sind denn "einige landwirtschaftliche Großbetriebe"?



    Namen und Einordnung wären lesenswert.