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Geplante Dreiprozenthürde in NRWSchutz gegen engagierte Bürger

In NRW wollen SPD, CDU und Grüne eine Dreiprozenthürde für die nächste Kommunalwahl einführen. Das stößt auf Widerstand bei Piraten und Linken.

Bald ohne Wählervereinigungen? Kölner Stadtrat. Bild: dpa

DÜSSELDORF taz | Schon an der Uni hatten sie gemeinsam für die Wahlen zum Studierendenparlament kandidiert. Danach verfolgte der Freundeskreis gemeinsam die Kölner Stadtpolitik – U-Bahn-Bau, Messeskandal und diverse andere Finanzaffären. „Wir fanden, dass in der Stadt etwas falsch läuft und wollten im Rat Impulse für etwas Neues geben“, berichtet Harald Schuster, Gründungsmitglied der Wählerliste „Deine Freunde“.

Im ersten Anlauf kam die Gruppe auf 0,7 Prozent und einen Sitz im Stadtrat. Den WählerInnen gefiel offenbar, wie sie sich um Verkehrspolitik und Kultur kümmerte. Bei den Wahlen 2014 erreichten „Deine Freunde“ 2 Prozent und zwei Sitze. Doch die rot-grüne Landesregierung will kleine Wählervereinigungen wie „Deine Freunde“ nicht mehr in den Räten sehen. Sie arbeitet an einer Sperrklausel von 3 Prozent, die schon bei den nächsten Kommunalwahlen gelten soll.

Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Kreis und keine kreisfreie Stadt ohne Wählergemeinschaften oder EinzelkandidatInnen in den Räten. In 14 von 23 sind zehn und mehr Parteien, Gruppen und Solitäre in die Räte gezogen. Die rot-grüne Landesregierung sieht darin eine „Zersplitterung“ der politischen Landschaft, die die Arbeitsfähigkeit in den Räten gefährde.

Tatsächlich wird in vielen Kommunen mit wechselnden Mehrheiten regiert. Mancherorts tagen die ehrenamtlichen Stadträte bis tief in die Nacht. Unzumutbar, findet die SPD. Der kleine Koalitionspartner ist auf seiner Linie. „Wir wollen die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente bewahren“, sagt der grüne Landtagsabgeordnete Mario Krüger. In den meisten anderen Bundesländern gibt es bei Kommunalwahlen keine Hürden.

Die Wiedereinführung ist riskant. Zweimal hat der Verfassungsgerichtshof NRW schon eine Sperrklausel für Kommunalwahlen kassiert – 1999 die Fünfprozenthürde und 2008 die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Einprozenthürde. Der Gesetzgeber brauche einen „zwingenden Grund“ für eine Sperrklausel, urteilten die Richter. Den will die SPD mit der von ihr diagnostizierten Funktionsunfähigkeit der Räte gefunden haben. Nach einem von ihr in Auftrag gegebenem Gutachten ist die Einführung der Hürde über eine Änderung der Landesverfassung möglich.

Klagen erwartet

Dafür braucht Rot-Grün die Christdemokraten. Im Januar hat sich auch die CDU-Fraktion für eine 2,5-Prozent-Hürde ausgesprochen. Gespräche über die Einführung sollen jetzt beginnen. SPD, CDU und Grüne wollen die Verfassungsänderung schnell über die Bühne bringen, damit mögliche Gerichtsverfahren bis zu den Kommunalwahlen 2020 abgeschlossen sind. „Wir gehen davon aus, dass es Klagen geben wird“, sagt eine Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Die Piraten im Düsseldorfer Landtag sind strikt gegen eine Sperrklausel. Die FDP laviert. Man wolle sich einem „konstruktiven Dialog“ nicht verschließen, sagt der FDP-Abgeordnete Kai Abruszat. Die Linkspartei ist nicht mehr im Landtag vertreten, aber in vielen Kommunen. Sie ist gegen eine Hürde. „Die Gesellschaft hat sich stark ausdifferenziert, dem muss man Rechnung tragen“, sagt Linkspartei-Landesvorstand Darius Dunker. Dass Ratsitzungen mancherorts bis in die Nacht dauern, findet er nicht schlimm. „Demokratie ist eben auch ein bisschen anstrengend“, sagt er.

Kommt die Hürde in die Landesverfassung, will die Linkspartei eine Klage dagegen prüfen. Die Aktivisten von „Deine Freunde“ haben dafür nicht genug Ressourcen. Klein beigeben werden die engagierten BürgerInnen nicht. Auch bei einer 3-Prozent-Sperrklausel wollen sie wieder antreten. „Wir werden kämpfen“, sagt Gründungsmitglied Schuster.

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2 Kommentare

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  • Das Verfassungsgericht hat die Sperrklausel ganz klar gekippt. Wenn man nun versucht über den Umweg "Arbeitsunfähigkeit der Räte" sie wieder einzuführen, muss man diese erstmal nachweisen. Für Köln kann ich das auf keinen Fall sehen! Und in Städten in den es vielleicht Probleme gibt, sollte man zuerst versuchen mittels geänderte GOs, Hauptsatzungen etc. die Arbeitsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten.

    In Köln hatte bis Mai 2014 nur pro köln in diesem Sinne Ärger gemacht – aber die waren Fraktion mit über 5%, eine Hürde hätte nichts genutzt. Was mich ärgert ist der Alleinvertretungsanspruch der großen Parteien, es muss weitherhin möglich bleiben, dass auch Minderheiten IM Rat Gehör finden. – Wir würden auf alle Fälle klagen!

  • Entgegen der Auffassung der "supergroßen Koalition" im Landtag ist eine 3-Prozent-Hürde auch nicht über eine Änderung der Laneesverfassung möglich. Zwar hat das Landesverfassungsgericht in Berlin dies mit Blick auf die dortige Landesverfassung anders gesehen. Diese (auch im Übrigen falsche und unzulänglich begründete) Entscheidung beruht aber darauf, dass es in Berlin nur Bezirke, aber keine Städte und Gemeinden gibt, was einen Unterschied macht, weil diese Einrichtungen eine völlig andere Rechtsstellung haben.