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Genozid-Verfahren gegen IsraelNie wieder zu spät

Gastkommentar von

Riad Othman

Deutschland hat Israel beim IGH-Verfahren unterstützt. Nun versucht die Bundesregierung, sich mit zweifelhaften Argumenten wieder herauszumanövrieren.

Durch israelische Bomben im Krieg gegen die Hamas zerstörte Häuser in Gaza-Stadt, 11.2.2026 Foto: Jehad Alshrafi/ap

A m 26. Januar 2024 entschied der Internationale Gerichtshof (IGH), das von Südafrika angestoßene Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des Genozids im Gazastreifen zuzulassen. Die ersten Anhörungen beider Parteien hatten zwei Wochen zuvor stattgefunden. Noch am Tag der Anhörung Israels verkündete die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz, im Verfahren an der Seite Israels intervenieren zu wollen. Sogenannte Nebeninterventionen sind in solchen Verfahren nicht unüblich. Regierungen können so die Urteilsfindung des Gerichtshofes mit eigenen rechtlichen Einschätzungen und Argumenten unterstützen oder gar beeinflussen.

Seit der formalen Zulassung des Verfahrens gegen Israel Ende Januar 2024 haben bis dato 22 Staaten eine Intervention angekündigt, die meisten davon an der Seite Südafrikas, ein paar wenige zugunsten Israels. Diese Zahl ist absolut rekordverdächtig. Auch mehr als zwei Jahre später sucht man jedoch die Bundesrepublik vergeblich unter ihnen. Unterdessen verstreicht in Kürze die Frist für die Einreichung von Nebeninterventionen.

In der Pressekonferenz der Bundesregierung wurde diese deshalb am 18. März 2026 gefragt, ob die vor mehr als zwei Jahren angekündigte Intervention eigentlich noch zu erwarten sei. Die Antwort Josef Hintersehers, Sprecher des Auswärtigen Amtes, lautete: „Nein, eine solche Nebenintervention wird es nicht geben.“ Ein Journalist wollte es genau wissen: „Gilt die damalige Stellungnahme“, also dass man den Vorwurf des Genozids gegen Israel für absurd halte, „nicht mehr, oder was ist der Grund dafür, dass es keine Nebenintervention gibt?“

Das Ausbleiben der deutschen Intervention für Israel zeigt mindestens: Man lehnt den Genozid-Vorwurf nicht mehr im Brustton der Überzeugung ab
Bild: medico
Riad Othman

Riad Othman arbeitet seit 2016 als Nahostreferent für medico international von Berlin aus. Davor war er medico-Büroleiter für Israel und Palästina.

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Die Begründung des Außenamtssprechers klang vorgeschoben. Deutschland wolle sich auf das von Nicaragua angestoßene Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Genozid konzentrieren. Das zentralamerikanische Land hatte im März 2024 ein Verfahren beantragt. Im Folgemonat fanden die ersten Anhörungen statt. Zwar scheiterte Nicaragua damit, deutsche Rüstungslieferungen an Israel durch den IGH untersagen zu lassen; das Verfahren aber wurde zugelassen, sodass Deutschland sich seither ebenfalls vor Gericht verantworten muss. Alles andere, also der Genozidvorwurf gegen Israel als Gegenstand des von Südafrika initiierten Verfahrens, werde vor Gericht geklärt.

Späte Einsicht

Es ist schwer vorstellbar, dass das Auswärtige Amt keine ausreichenden juristischen Kapazitäten für eine Nebenintervention zugunsten Israels haben soll. Vielleicht ist man eher zu dem Schluss gekommen, dass es überaus problematisch wäre, nun zugunsten Israels in die entgegengesetzte Richtung zu argumentieren als im November 2023 im noch laufenden Verfahren von Gambia v. Myanmar. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Völkermords an den Rohingya hatte sich Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten für eine Absenkung der Beweislasthürde für die ansonsten nur schwer nachzuweisende genozidale Absicht eingesetzt.

Dass nun jüngst die Niederlande bei ihrer Nebenintervention gegen Israel ausgerechnet auf diese frühere, gemeinsam mit Deutschland eingereichte Eingabe im Zusammenhang mit Myanmar verwiesen haben, macht die Sache für Berlin nicht einfacher. Damals wurde argumentiert, ein gezieltes Vorgehen gegen Kinder verrate eine genozidale Absicht, weil Kinder die Zukunft jedweder Gruppe seien. In Gaza hat die israelische Armee durch ihre Angriffe weit über 18.000 Kinder getötet und Zehntausende verletzt. Gemessen an der Gesamtbevölkerung hat Gaza nun die weltweit höchste Rate von Kindern mit amputierten Gliedmaßen. Ausländische Ärz­t:in­nen berichteten aus ihren Einsätzen in Gaza wiederholt von absichtlichen Angriffen auf Kinder, auch durch gezielte Schüsse.

Zu jedem Zeitpunkt in den vergangenen zwei Jahren wäre ein vielleicht im Sinne der Staatsräson nicht bequemer, aber glaubwürdiger Ausweg aus der Bredouille möglich gewesen: dass Deutschland nämlich gerade wegen seiner eigenen Geschichte das aus den beiden Weltkriegen erwachsene Recht verteidigt, statt Doppelstandards an Israel anzulegen und sich an der weiteren Aushöhlung der sogenannten regelbasierten Ordnung aktiv zu beteiligen. Es ist nie zu spät, umzukehren. Was die beiden laufenden Verfahren angeht, sind diese Zeitpunkte allerdings vorbei.

Das Ausbleiben der deutschen Intervention für Israel zeigt mindestens: Man lehnt den Vorwurf nicht mehr – wie zuvor – im Brustton der Überzeugung ab. Der Hauptgrund für die veränderte Haltung Berlins dürfte jedoch weniger das Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland sein, sondern die zahllosen fürchterlichen Tatsachen, die Israel seit Januar 2024 geschaffen hat. Die Bundesregierung ist sicherlich besser beraten, nicht noch in ein zusätzliches Verfahren einzusteigen, in dem es angesichts der verübten und anhaltenden Völkerrechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen nichts zu gewinnen gibt – auch nicht an der Seite Israels.

Fragen, die sich Deutschland gefallen lassen muss

Für eine echte Rückbesinnung auf das Völkerrecht bräuchte es aber mehr. Das ist auch eine Haltungsfrage. In dem Zusammenhang sei an die infame deutsche Unterstellung erinnert: Die Bundesregierung warf Südafrika eine Instrumentalisierung der Genozidkonvention vor, die sich verbiete, weil diese in der Folge der Shoah „ein zentrales Instrument des Völkerrechts [sei], um das 'Nie wieder’ umzusetzen.“

Selbst wenn dieser Vorwurf auch nur ein Quäntchen Substanz gehabt hätte, muss sich die Bundesregierung die Frage gefallen lassen: Was ist wohl schlimmer – die Instrumentalisierung einer Konvention zur schnellstmöglichen Beendigung der massenhaften Tötung von Zivilist:innen? Oder die Instrumentalisierung des Holocaust zur Durchsetzung eines partikularen „Nie wieder“ und zur Rechtfertigung der eigenen Untätigkeit im Angesicht derartiger Massenverbrechen oder gar für deren Unterstützung?

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