Generalbundesanwalt zu IS-Ehen: Heiraten ist Terror
Deutsche Ehefrauen von IS-Kämpfern sollen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt werden.
Rund tausend Islamisten sind bisher aus Deutschland in die Kampfgebiete in Syrien und im Irak ausgereist, rund 20 Prozent von ihnen sind Frauen, so der Verfassungsschutz. Der Generalbundesanwalt will auch dann mit voller strafrechtlicher Härte gegen sie vorgehen, wenn sie nicht gekämpft haben.
Für den Generalbundesanwalt ist eine Frau schon dann Mitglied einer terroristischen Vereinigung, wenn sie „in das Herrschaftsgebiet des IS ausgereist ist, dort gelebt hat, einen Kämpfer geheiratet hat, mit ihm Kinder gezeugt hat, die sie dann im Sinne der Ideologie der Terrororganisation erzogen hat“. Das sagte Frank am Donnerstagabend bei seiner Jahrespressekonferenz in Karlsruhe. Um Mitglied in einer Terrorgruppe zu sein, müsse man keine Waffe in die Hand nehmen, es gebe auch viele andere Formen der „Einbindung“. Der Strafrahmen für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Der Bundesgerichtshof trägt diese Linie bisher aber nicht mit. In einem konkreten Fall hat der BGH-Ermittlungsrichter einen Haftbefehl abgelehnt. Frank hat deshalb eine Grundsatzentscheidung des 3. BGH-Strafsenats beantragt. Der ist am Bundesgerichtshof für Staatsschutzverfahren zuständig.
Bisher eher nachsichtige Justiz
Nach Informationen des Spiegel geht es in diesem Verfahren um die heute 30-jährige Sibel H., die 2013 mit ihrem damaligen Mann Ali S. beim IS in Syrien war. Nach dem Tod von S. kehrte Sibel H. im Januar 2014 nach Deutschland zurück, fand aber in der Frankfurter Salafistenszene mit Deniz B. bald einen neuen Gefährten. Mit ihm reiste sie im März 2016 zurück ins IS-Gebiet und brachte im November 2016 einen gemeinsamen Sohn zur Welt. Zurzeit sitze das Paar, so der Spiegel, im nordirakischen Arbil in Haft.
Der Bundesgerichtshof war mit den Ehefrauen von Dschihadisten bisher eher nachsichtig. Im Oktober 2015 bestätigte er den Freispruch von Andrea B., der sogenannten Allgäuer Islamistin. Diese war 2014 mit ihren zwei Töchtern als Zweitfrau zu einem Kämpfer der Nusra-Front nach Syrien gezogen und ließ sich von ihrem Mann auch im Gebrauch eines Gewehrs unterrichten.
Der 3. BGH-Strafsenat sah darin keine „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Andrea B. habe zwar mit der dschihadistischen Nusra-Front sympathisiert, habe sich aber nicht aktiv an Kämpfen beteiligen wollen, sondern nur sich und die Kinder verteidigen. Zwar gilt die Nusra-Front in Deutschland als terroristische Vereinigung. Es stand damals aber nicht zur Diskussion, dass B. sich mit ihrer Ausreise und Heirat der Nusra-Front als Mitglied angeschlossen haben könnte.
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