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Geldstrafe wegen VolksverhetzungPegida-Chef Bachmann verurteilt

Weil er zum Hass gegen Flüchtlinge anstachelte und diese herabwürdigte, muss Pegida-Gründer Lutz Bachmann 120 Tagessätze zahlen. In Haft muss er nicht.

Im Gericht war Bachmann teilnahmslos, draußen ließ er sich feiern Foto: dpa

Dresden afp | Der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, ist wegen herabwürdigender Äußerungen über Flüchtlinge zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden befand den 43-Jährigen am Dienstag der Volksverhetzung für schuldig. Bachmann soll eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bachmann auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft hatte.

Es sei „klar“, dass der Angeklagte für die Äußerungen im September 2014 verantwortlich sei, sagte der Richter Hans Hlavka in seiner Urteilsbegründung. Die Beschimpfungen hätten die Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und seien keineswegs durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.

Eine Erklärung von Bachmann zu den publik gewordenen Äußerungen auf einer Pegida-Kundgebung im Februar 2015 wertete das Gericht zudem als „klares Schuldeingeständnis“. Bachmann hatte dort öffentlich gesagt, er „habe ein paar Worte benutzt, wie jeder von uns“. Ein entsprechendes Video davon war im Prozess gezeigt worden.

Auch Manipulationen an den betreffenden Facebook-Einträgen schloss Hlavka aus. „Der Chat wurde auch nicht verändert oder verfälscht“, sagte er und wies damit anderslautende Angaben von Bachmanns Verteidigung zurück.

„Pfui“-Rufe bei Urteilsverkündung

Entscheidend für den Straftatbestand der Volksverhetzung sei auch gewesen, dass die Seite für viele Menschen einsehbar und damit öffentlich gewesen sei. An den bereits mehrfach vorbestraften Bachmann gewandt sagte der Richter ausdrücklich, dass in einem neuen Fall von Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe „bei Ihnen im Raum steht“.

Bei der Urteilsverkündung brachen in dem vornehmlich mit Pegida-Anhängern besetzten Verhandlungssaal laute Buhrufe los. Auch „Pfui“-Rufe waren zu hören. Der Richter ließ deshalb mehrere Pegida-Anhänger aus dem Saal führen.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf sieben Monate Haft plädierte. Der Staatsanwaltschaft will eine Revision gegen das Urteil prüfen. Die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte bereits Widerspruch gegen das Urteil an.

Verteidigung weist Schuld zurück

Nach Auffassung der Verteidigung stammten die Facebook-Einräge von einem Unbekannten. Es habe „nicht ansatzweise nachgewiesen“ werden können, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen über Flüchtlinge von Bachmann selbst stammten, sagte seine Anwältin Katja Reichel in ihrem Plädoyer. Es sei „ein Leichtes, Facebook-Seiten zu hacken“.

Zuvor hatten weitere Zeugen, ein Journalist und eine Kriminalbeamtin, vor dem Amtsgericht ausgesagt, dass sie die Bachmann angelasteten Äußerungen für authentisch halten.

Nachdem im Januar 2015 die Facebook-Kommentare über Flüchtlinge bekannt wurden und zudem Bilder von Bachmann in Hitler-Pose auftauchten, hatte er sich ofiziell vom Pegida-Vorsitz zurückgezogen. Nach wie vor ist Bachmann, der wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft ist, aber einer der Köpfe der fremdenfeindlichen Bewegung.

Pegida geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Auch am Montagabend waren nach Angaben der Studenteninitiative „durchgezählt“ wieder bis zu 3.500 Pegida-Anhänger in Dresden auf der Straße.

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8 Kommentare

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  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Passt ins Bild:

    Der steht nicht einmal zu seinen Beleidigungen, Beschimpfungen, Herabwürdigungen, Verunglimpfungen, wenn's hart auf hart geht.

    Seine Anhänger scheint das aber kaum zu interessieren.

  • Und wieder haben unfähige oder vielleicht eher unwillige Richter versäumt ein sinnvolles Urteil zu sprechen.Wie solche Leute über Geldstrafen lachenist schön dokumentiert.Allerdings hätte sich Bachmann im Knast wohl auch eine Menge gleichgesinnte getroffen,denn die Knäste sind mit Hakenkreuzen geradezu gepflastert.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Markus Müller:

      Die 9600 Euro sind als Sammelspende wohl noch im Gerichtssaal zusammengekommen.

  • Angesichts der Tatsache, dass Bachmanns erneute Straffälligkeit während einer Bewährungszeit eigentlich den Widerruf der Aussetzung zur Bewährung zur Folge haben müsste (§ 56f StGB), ist die Geldstrafe schon deshalb fehl am Platze, weil zu erwarten ist, dass Bachmann sie nicht aus eigener Schatulle wird zahlen müssen - es gibt genug Finanziers dieser "Besorgten". Eine Haftstrafe hätte ihn immerhin selbst betroffen und ein bisschen Zeit zum Nachdenken, soweit befähigt, verschafft.

     

    Wichtig ist aber die Erkenntnis, dass dieser Held der "Patrioten" nicht manns genug war, zu seinen Hetzparolen zu stehen, sondern sich wie ein kleiner Junge, der etwas ausgefressen hat, auf "Ich war's nicht!" zurückzuziehen versucht hat.

     

    Lächerlich. Jämmerlich. Und vor allem feige.

  • Einer, der schon mehrfach wegen Körperverletzung, Einbruchs in 16 Fällen, Diebstahls, Drogenhandels und Verletzung der Unterhaltspflicht verknackt wurde, nennt unbescholtene Menschen "Viehzeug", "Dreckspack" und "Gelumpe" - wie müßte er sich dann selbst bezeichnen?

     

    Wäre sicher nicht druckreif!

  • Ein bereits mehrfach verurteilter Schwerkrimineller (Drogenhandel, Einbruch-Diebstahl, Körperverletzung) kommt bei einem Verbrechen, das mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann, mit einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich davon. Ein „gewöhnlicher“ Dieb – ohne Promi-Status – wäre eingefahren. Ganz bitter – Deutschland schafft sich ab.

    • @Michael Quidan:

      Die Vorstrafen waren nicht einschlägig, so dass ihre Bedeutung eher zu vernachlässigen war. Das Strafmaß ist absolut angemessen. Es gehört schon einiges an ideologischer Verblendung dazu, an einen Promi-Bonus für Bachmann zu glauben

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @verflixt:

        Außer man bedenkt, wer hier dem gericht vorsaß: http://www.taz.de/!5293295/