Geheime Corona-Erlasse in Niedersachsen: Verklag' den Staat

Niedersachsens Justizministerium weigert sich, seine Corona-Erlasse zu veröffentlichen. Jetzt klagt die Transparenzorganisation „Frag den Staat“.

Eingang vom Verwaltungsgericht Niedersachsen

Beim niedersächsischen Verwaltungsgericht liegt die Klage gegen das Ministerium nun Foto: dpa

BREMEN taz | Die Transparenzorganisation „Frag den Staat“ verklagt das niedersächsische Justizministerium im Eilverfahren. Dieses weigert sich weiterhin, die während der Coronapandemie formulierten Erlasse an die Gerichte zu veröffentlichen.

„Es wurden wahnsinnig viele Erlasse in kurzer Zeit durchgesetzt“, sagt Arne Semsrott, Projektleiter von Frag den Staat und Kläger. „Gerade bei Gerichten hat das Auswirkungen auf Grundrechte.“ So sei etwa der Zugang zu den Gerichten eingeschränkt, was eine öffentliche Kontrolle von Verfahren unmöglich mache. „Daher müssen wir die Erlasse einsehen können.“

Wie die taz berichtete, wollte das Justizministerium genau das aber nicht, weil es sich um „interne Regelungen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind“, handele. Das erklärte Ministeriumssprecher Christian Lauenstein. Die Erlasse würden aber nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen. „Ich will einem Sprecher nicht vertrauen müssen“, sagt Semsrott zu den Versicherungen Lauensteins. Und wenn an den Vorwürfen nichts dran sei, spreche nichts gegen eine Veröffentlichung.

Da Niedersachsen als eines von drei Bundesländern immer noch kein Transparenzgesetz hat, ist diese jedoch nicht verpflichtend. Die Klage beruft sich daher auf das Umweltinformationsgesetz. „Corona hat Umweltauswirkungen, da es durch die Luft übertragen wird.“ Und Informationen über die Umwelt – inklusive Luft – müssen auf Anfrage herausgegeben werden, erklärt Semsrott.

Semsrott glaubt an Erfolg der Klage

Lauenstein bestätigt, dass ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Hannover liegt, welches die Herausgabe von Verwaltungsvorschriften fordert. Einschätzungen zu laufenden Gerichtsverfahren gebe das Ministerium aber grundsätzlich nicht ab.

Semsrott glaubt an den Erfolg der Klage. „Die Herleitung über das Umweltinformationsgesetz ist überzeugend, zudem haben wir in dem Eilverfahren gut nachgewiesen, dass jetzt geltende Erlasse auch jetzt eingesehen werden müssen.“ Eine Entscheidung erwartet er „innerhalb weniger Wochen“.

Ein schnelles Urteil könne einen Präzedenzfall schaffen, der sich auch auf andere Verwaltungen auswirkt. „Durch Corona werden die Probleme mit der mangelnden Transparenz sehr deutlich“, sagt Semsrott. „Ich glaube, dass dieser Fall das sehr gut illustriert.“

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