Gegen mutmaßliche Reichsbürger: Großrazzia in drei Bundesländern

Mutmaßliche Reichsbürger sollen die Tötung von Menschen „in Betracht gezogen haben“. Spezialkräfte durchsuchten die Wohnungen von acht Verdächtigen.

06.06.2016, Baden-Württemberg, Rheinfelden: Ein Mann hält ein Heft mit dem Aufdruck «Deutsches Reich Reisepass» in der Hand.

Unschwer zu erkennen: Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik ab (Archivbild) Foto: dpa

KARLSRUHE afp | Wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft am Sonntag die Wohnungen von acht Beschuldigten in Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsuchen lassen. Die Verdächtigen sollen der sogenannten Reichsbürgerszene angehören und sich spätestens im Sommer 2017 zusammengeschlossen haben, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Dabei sollen sie „auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten“, und sich „zu diesem Zweck bereits Waffen beschafft haben“.

Festnahmen erfolgten den Karlsruher Angaben zufolge zunächst nicht. Die Razzia diente demnach „dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren“. Insbesondere solle „geklärt werden, ob die Beschuldigten tatsächlich über Waffen verfügen“. Daher seien auch die Spezialeinheit GSG 9 und das mobile Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes eingesetzt worden.

Die Beschuldigten sollen sich laut Bundesanwaltschaft mit dem deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 identifizieren und die staatliche Ordnung der Bundesrepublik ablehnen. Ihr Ziel soll demnach sein, „die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreichs angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen“.

Laut Bundesanwaltschaft hatte die Staatsanwaltschaft im thüringischen Gera am 16. August vergangenen Jahres Ermittlungen aufgenommen. Die Karlsruher Behörde übernahm das dortige Verfahren im Oktober und leitete Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung ein.

Die Razzia vom Sonntag erfolgte auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Es seien auch Wohnungen von weiteren nicht tatverdächtigen Menschen durchsucht worden. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass es keinen Zusammenhang mit der Amokfahrt in Münster gebe.

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