Geforderter Rückbau der A100: Berlin kann keinen Abriss
Am 16. Bauabschnitt der A100 kann das Land juristisch nicht mehr rütteln, sagt ein Planungsrechtler.
Es geht um den 16. Bauabschnitt der Stadtautobahn zwischen Dreieck Neukölln und Treptower Park, der 2024 fertig werden soll. Diese Verlängerung beruhe auf einem Planfeststellungsbeschluss, den das Land nicht aufheben könne, erläutert Otto. „Der Bund hat den Bau veranlasst und verantwortet ihn über seine Autobahn GmbH.“ Einziger Ausweg: „Wenn der Bund es will, kann er die Arbeiten einstellen und die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses beantragen.“
In diesem Fall, so der Jurist, müsse das Land sich auch nicht an den entstandenen Baukosten beteiligen. Natürlich könne Berlin dem Bund anbieten, die Kosten freiwillig zu übernehmen. „Ob der Bund sich darauf einlässt, vermag ich nicht zu beurteilen.“
Jaraschs Sprecher weist auf Nachfrage noch einmal darauf hin, dass die Kandidatin mit dem plakativen Begriff „Rückbau“ nicht gemeint habe, die extrem teure Trasse – laut Autobahn GmbH kostet sie wohl 700 Millionen Euro – gar nicht in Betrieb zu nehmen. Es gehe um eine Veränderung, indem der Abschnitt etwa eine Fahrspur weniger erhalte, auch eine gesicherte Radspur daneben sei denkbar.
Das sagte Jarasch kürzlich auch bei einem Besuch der IHK: Der Autobahn-Verkehr müsse sich „einpegeln können in den Stadtverkehr“, sonst gebe es am Abschluss in Treptow ein „Riesen-Stauproblem.“ Die Problematik ist bekannt und würde wohl noch für Jahre dadurch verschärft, dass die Elsenbrücke über die Spree neu gebaut wird. Der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz hatte deshalb schon gefordert, den neuen Abschnitt der A100 erst nach Fertigstellung der Brücke freizugeben.
Grüne Hoffnung auf's Verkehrsministerium
Das Bundesverkehrsministerium bestätigt auf Anfrage, dass der 16. Bauabschnitt aufgrund eines bestandskräftigen und damit unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlusses realisiert“ werde. Damit „sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen“, zitiert das BMVI aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
Das weiß auch Jarasch. Sie setzt deshalb in dieser Sache voll darauf, dass das Bundesministerium nach der Wahl im September grün besetzt wird. Dann würde es zumindest wahrscheinlicher, dass der fest vorgesehene, aber noch nicht planfestgestellte 17. Bauabschnitt durch Friedrichshain nicht nur wie bislang in der Schublade liegen bliebe, sondern sogar definitiv zu den Akten gelegt werden könnte.
So sieht man auch im Hause der amtierenden grünen Verkehrssenatorin Regine Günther die Zuständigkeiten. Zur Frage, wie man Jaraschs Vorschlag grundsätzlich bewerte, wollte Günthers Sprecher dagegen nicht Stellung nehmen: Die Senatsverwaltung dürfe und wolle nicht als Player im Wahlkampf auftreten.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Tabubruch der CDU
Einst eine Partei mit Werten
Social-Media-Star im Bundestagswahlkampf
Wie ein Phoenix aus der roten Asche
Mitarbeiter des Monats
Wenn’s gut werden muss
Gerhart Baum ist tot
Die FDP verliert ihr sozialliberales Gewissen
Krieg und Rüstung
Klingelnde Kassen
Trump und die Ukraine
Europa hat die Ukraine verraten