Gefahren für die Fortpflanzung: Umwelthilfe will Pestizidverbote wegen schädlicher Säure
Der Umweltverband beantragt, 3 Pestizide zu untersagen, da sie zu einem fortpflanzungsgefährdenden Stoff zerfielen. Die Bayer AG weist Kritik zurück.

Die betroffenen Wirkstoffe Diflufenican, Fluazinam und Fluopyram haben laut Umweltbundesamt „das Potenzial, große Mengen TFA freizusetzen“. Das bestätigt eine Studie im Auftrag der dänischen Umweltbehörde. Das Bundesagrarministerium räumte im April zumindest ein, dass Fluazinam und Fluopyram „gesichert“ die schädliche Säure bildeten, Diflufenican tue das „vermutlich“. In einem Tierversuch mit TFA seien Fehlbildungen an Nachkommen beobachtet worden, insbesondere Augenschäden bis zur Erblindung, berichtet Peter Clausing, Toxikologe des Pestizid Aktions-Netzwerks, das die DUH bei ihren Anträgen unterstützt.
TFA findet sich zum Beispiel im Grundwasser, oft in einer Konzentration auch über den Grenzwerten. Das ist besonders problematisch, weil die Säure sehr langlebig ist und laut Umweltbundesamt nur mit sehr hohem Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung entfernt werden kann. Unklar ist aber, wie hoch der Einfluss der Landwirtschaft ist, weil TFA auch aus anderen Quellen wie Kältemitteln stammt. Bisher sind die Konzentrationen Behörden zufolge unbedenklich, doch die TFA-Funde nehmen zu.
Bayer: Kein Risiko bei ordnungsgemäßer Verwendung
Die DUH beruft sich nun auf die EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln, derzufolge Pestizide nur erlaubt werden dürfen, wenn deren Einsatz weder der Gesundheit noch dem Grundwasser schadet. „Es ist völlig unverantwortlich, dass die deutsche Zulassungsbehörde im Sinne der Agrochemieindustrie zulässt, dass Pestizide unser Trinkwasser mit hochpersistenten und giftigen Stoffen belasten“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Der Hersteller von Brodal und Luna Experience, die Bayer AG, teilte mit, „dass es keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt gibt, das mit der ordnungsgemäßen Verwendung unserer Produkte verbunden ist“. Banjo-Produzent Adama und das Bundesamt für Verbraucherschutz ließen eine Bitte der taz um Stellungnahme bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
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