Gebeutelte Ökofirma: Prokoner werden zu Genossen
Eine neue Gesellschaftsform soll den Windkraftprojektierer aus der Krise führen. Über das Insolvenzverfahren ist noch nicht entschieden.
![](https://taz.de/picture/117305/14/Prokon.jpg)
FREIBURG taz | Beim angeschlagenen Windkraft-Projektierter Prokon deutet sich offenbar eine neue Wendung an: Die Geschäftsführung will nach Medienberichten die GmbH in eine Genossenschaft umwandeln.
Laut dem Bremer Weser-Kurier haben drei Führungskräfte des Unternehmens eine vorläufige Satzung für die geplante „Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG“ unterzeichnet. Da Prokon Medienanfragen grundsätzlich nicht beantwortet und der Genossenschaftsverband sich auf seine Verschwiegenheitspflichten beruft, steht eine Bestätigung der Pläne aus.
Im Januar hatte das Unternehmen aus Itzehoe mit rund 1.300 Mitarbeitern Insolvenz angemeldet. Ob tatsächlich ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, soll bis Ende April entschieden werden. Derzeit prüft der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin die Bücher. Er spricht von einer „sehr engagierten Belegschaft“, mit der es gelungen sei, viele Geschäftsbereiche aufrechtzuerhalten. Penzlin stoppte deshalb vorerst den Verkaufsprozess von mehreren Prokon-Windparks.
Die Überlegung, den Fortbestand eines insolventen Unternehmens durch eine Genossenschaft zu sichern, ist nicht ungewöhnlich. Auch bei der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker wurde diese Variante geprüft, am Ende aber verworfen. Grundsätzlich, so heißt es beim Genossenschaftsverband, sei dies eine Option, sofern das Geschäftsmodell tragfähig ist. Beispiele allerdings kennt man keine.
Vorteile einer Geno
Ein Vorteil einer Genossenschaft liegt darin, dass das Unternehmen sehr transparent wird. Auch die taz ist so organisiert. Es gibt einen Vorstand, einen Aufsichtsrat, der Firmengründer oder -chef führt nicht allein die Geschäfte – im Fall Prokon war das Carsten Rodbertus.
Vor der Gründung der Genossenschaft muss sich das Unternehmen außerdem einer strengen Prüfung unterziehen, weshalb das Insolvenzrisiko von Genossenschaften generell gering ist. Sollte es im Fall Prokon tatsächlich zur Gründung kommen, wäre das eine Bestätigung, dass die Firma überlebensfähig ist.
Attraktiv für die Firma wäre die Umwandlung, weil damit die Finanzierung auf eine langfristigere Basis gestellt werden kann: Prokon hatte Genussrechte ausgegeben, die zum Teil innerhalb von vier Wochen kündbar waren – ein Fehler. Als Genossenschaft könnte Prokon Kündigungsfristen bis zu fünf Jahren festlegen. 75.000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro Kapital zur Verfügung gestellt.
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