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Ganztagsschule in NiedersachsenMinisterium soll nachsitzen

Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026: In Niedersachsen formiert sich massiver Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung.

Schlecht ausgestattet könnten Schulen ihren Bildungsauftrag nachmittags nicht erfüllen, warnen Verbände Foto: Frank Molter/dpa

Auch am Nachmittag gemeinsam spielen und lernen: Ab dem Schuljahr 2026 haben Erst­kläss­le­r:in­nen bundesweit einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz. Wenige Monate vor dem Start ist in Niedersachsen neuer Streit um einen Erlass des Kultusministeriums ausgebrochen. Mehrere Schul- und Bildungsverbände werfen dem Ministerium vor, die „Bodenhaftung verloren“ zu haben.

„Die Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter ist eine der größten bildungspolitischen Reformen der kommenden Jahre – für Schulen, Familien und unsere gesamte Bildungslandschaft“, sagte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) im Dezember.

Der Landtag hatte sich im November zum wiederholten Mal mit Fragen zur Gestaltung des Ganztags befasst, es ging – wie seit Jahren – um Details zur personellen und finanziellen Ausstattung. Aus Sicht der Opposition läuft es nicht gut für die rot-grüne Regierung: „Der Ganztag kommt – aber Rot-Grün hat keinen Plan“, so der CDU-Bildungsexperte Jörn Schepelmann. „Schulen und Gemeinden brauchen Klarheit, nicht offene Fragen.“

Die Antworten wollte das Land mit einem neuen Erlass geben. Zum Start des Anhörungsverfahrens versprach Ministerin Hamburg mehr Personal. Mindestens zehn Lehrkraftstunden mehr pro Woche soll es geben, auch für kleine und kleinste Schulen. „Mit diesem Sockelbetrag sorgen wir gezielt dafür, dass gerade Standorte im ländlichen Raum nicht benachteiligt werden“, so Hamburg. „So wird Ganztag überall in Niedersachsen möglich.“

Sorge vor Flickenteppich

Dabei muss nicht jede Schule nach den Plänen der Landesregierung ein eigenes Ganztagsangebot machen. Denkbar ist zum Beispiel, dass mehrere Schulen sich zusammentun und ein gemeinsames Nachmittagsprogramm aufstellen. „Die Schulträger entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten“, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der CDU.

Auch wer – neben den Lehrkräften – welche Angebote am Nachmittag macht, bleibt den einzelnen Schulen und Stadt- und Gemeinderäten der Kommunen überlassen. Die Schulen können das Geld, das ihnen für Extra-Personal zugewiesen wird, auch an freie Träger wie Sportvereine oder Musikschulen vergeben.

Doch der Erlass sei unklar, der Bildungs- und Erziehungsauftrag trete hinter reiner Betreuung zurück, heißt es in einem offenen Brief. Zudem drohe, wie in anderen Bundesländern, ein Flickenteppich.

Hinter dem Schreiben stehen der Schulleiterverband Niedersachsen, der Verband der Leitungen Niedersächsischer Grundschulen (LNGS e. V.), die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG e. V.) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Sie kritisieren, dass die Hinweise und Vorschläge, die sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingereicht hatten, nicht in das Papier einflossen und es auch keine Reaktion aus dem Ministerium dazu gab. Das gesamte Verfahre sei eher „Partizipationstheater“ gewesen.

Die Verbände kritisieren, dass ihre Hinweise und Vorschläge nicht in das Papier einflossen und es auch keine Reaktion aus dem Ministerium dazu gab.

Dabei ist Ganztag eigentlich nichts Neues mehr: Im Schuljahr 2023/24 boten bereits 1.910 der insgesamt 2.534 allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen eine Betreuung am Nachmittag an, das entspricht 75 Prozent. Im folgenden Schuljahr stellten weitere 41 Schulen den Antrag, sich zur Ganztagsschule umzuwandeln. Die deutlich meisten Schulen machen offene Angebote, die Eltern und Kinder freiwillig annehmen können.

Doch durch den Rechtsanspruch entsteht Druck auf die Städte und Gemeinden, die für den Betrieb der Schulen zuständig sind. Ziel der Regelung ist, Kinder auch am Nachmittag zu fördern – idealerweise soll damit ausgeglichen werden, dass in Familien unterschiedlich viel Zeit und Möglichkeit für Hausaufgabenhilfe und außerschulische Bildung vorhanden ist.

Ganztagsschule ist so eine gute Idee“, heißt es in der Stellungnahme der niedersächsischen Verbände. „Wer seine Schulen aber so ausstattet wie das Land Niedersachsen, entfernt sich vom Qualitätsanspruch.“

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