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Gästeregistrierung in GastronomieWirte in der Verantwortung

Falsche Angaben bei der Gästeregistrierung führen künftig zu Bußgeldern. Um die Überprüfung soll sich die Gastronomie teils selbst kümmern.

Ehrlichkeit gefragt: Gästeregistrierung in einem Restaurant Foto: Carsten Rehder/dpa

Wer im Restaurant falsche Daten angibt, muss künftig Bußgeld bezahlen. Darauf haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Chefs der 16 Bundesländer in einer Videokonferenz am Mittwochnachmittag geeinigt. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) fordert allerdings eine gesetzliche Regelung, dass die Daten nur zur Coronabekämpfung genutzt werden dürfen.

Schon seit Wiederöffnung der Gastronomie im Mai müssen die Gäste von Restaurants, Kneipen und Bars ihre Kontaktdaten angeben. So soll eine Benachrichtigung sichergestellt werden, wenn zum Beispiel die Corona-Infizierung einer Servicekraft bekannt wird. Die Gästeregistrierung dient einerseits den Gästen und ihrem Umfeld, aber auch der ganzen Gesellschaft, weil so Infektionsketten nachverfolgbar werden.

Bei der Bund-Länder-Konferenz wurde nun beschlossen, dass Gäste, die falsche Daten angeben, künftig mindestens 50 Euro Bußgeld zahlen müssen. Die Gaststätten sollen Plausibilitätskontrollen vornehmen, die Ordnungsbehörden verstärkt kon­trol­lieren und sanktionieren. Die Beschlüsse von Mittwoch haben zunächst allerdings nur empfehlenden Charakter.

Bei solchen Gesprächen versuchen sich die Bundesländer auf eine gemeinsame Linie zu einigen, die Kanzlerin moderiert lediglich. Die Beschlüsse sind also weder gegenüber den Bürgern verbindlich noch gegenüber den Ländern. Entscheidend ist, was in den Coronaverordnungen der Länder steht. Diese können über die verabredete Linie hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. So hat Sachsen-Anhalt bereits Mitte September die Registrierungspflicht abgeschafft.

Wenn ein Gast Donald Trump oder „Mutter Theresa“ in die Liste einträgt, muss das Personal nachhaken

Andere Länder wollen dagegen strenger sein als am Mittwoch beschlossen. So hält NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro für richtig. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigt sogar bis zu 1.000 Euro Bußgeld an.

Von den Gaststätten wird im Bund-Länder-Beschluss nur eine Plausibilitätskontrolle verlangt. Das heißt: Wenn ein Gast „Donald Trump“ oder „Mutter Theresa“ einträgt, muss das Personal nachhaken. Es wäre aber nicht verpflichtet, generell die Eintragungen anhand von Ausweispapieren zu kontrollieren. Auch hier können die Länder strenger sein. In Schleswig-Holstein drohen Wirten jetzt schon Bußgelder, wenn sie falsche Eintragungen dulden.

Wenn behördliche Kontrollen effizient sein sollen, müssten Beamte die Listen prüfen, bevor die Gäste das Restaurant verlassen haben. Das wird wohl nicht häufig vorkommen. Sollte sich erst im Infektionsfall herausstellen, dass die Kontaktdaten frei erfunden waren, lässt sich kaum noch aufklären, wer die falschen Angaben gemacht hat.

Die Polizei darf die Daten grundsätzlich beschlagnahmen, wenn sie diese für Ermittlungen benötigt. Beispiel: Vor einem Lokal findet eine Straftat statt, die Polizei will die Gäste befragen, ob sie etwas gesehen haben. In vielen Bundesländern gab es schon polizeiliche Zugriffe auf die Gästelisten. Rechtsgrundlage sind allgemeine Regeln der Strafprozessordnung. Die Beschlagnahme der Listen muss allerdings von einem Gericht genehmigt werden. Dabei ist auch die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Unbefugte verboten

Thüringen hält solche Beschlagnahmen für falsch, weil sie das Vertrauen der Bürger und damit den Infektionsschutz beeinträchtigen. Ministerpräsident Ramelow wird wohl eine Bundesratsinitiative lancieren, die die polizeiliche Nutzung der Gästelisten verbieten soll. Vorbild ist eine Regelung im Autobahnmautgesetz von 2002, die die Nutzung von Maut-Daten für polizeiliche Ermittlungen untersagt.

Eigentlich müssen die Länder aber nicht auf ein Bundesgesetz warten, sondern können das Verwertungsverbot selbst anordnen. So heißt es in der Coronaverordnung von Baden-Württemberg, dass die Gästelisten nur für den Infektionsschutz genutzt werden dürfen, „eine anderweitige Verwendung ist unzulässig“.

Der Datenschutz gilt aber nicht nur gegenüber der Polizei, sondern auch gegenüber neugierigen Privatpersonen. Die Gaststätten müssen die Listen so aufbewahren, dass Unbefugte keinen Zugriff haben, nach einigen Wochen sind sie zu vernichten. Auch die Wirte dürfen die Gästedaten nicht für Marketingzwecke nutzen.

Zudem wurde beschlossen, dass wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neu-Infizierung pro 100.000 Einwohner gemeldet werden, private Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden sollen. Steigt die Rate auf 50 Neu-Infizierungen, soll die Grenze sogar auf 25 Personen abgesenkt werden.

Der Bund will die Gesundheitsämter der Länder bis 2025 mit einem Betrag von 4 Milliarden Euro fördern. Mit diesem Betrag sollen die Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen schaffen, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern voranbringen und die Amtsärzte besser bezahlen.

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13 Kommentare

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  • Ich sage danke an die Politik! Angesichts der Überforderung der Gesundheitsämter ist es fraglich, inwieweit die Kontaktdatenerfassung überhaupt eine geeignete Maßnahme ist, um die Ausbreitung einzuschränken. Was habe ich heute morgen gelesen: Eine Quarantäne-Aufforderung wurde 4 Wochen nach Infektionsvorfall verschickt. Das ganze ist schon schlimm genug. Aber dann hat man sich entscheiden, dass ein Brief das richtige Kommunikationsmedium ist. E-Mail, SMS, WhatsApp, ... scheint es bei den Behörden noch nicht zu geben.



    In jedem Fall ist diese Kontaktdatenerfassung ein bürokratisches Monster. Diese Zettelwirtschaft ist ein Undig. Das ist so ein Mehraufwand. Zettel austeilen, Zeilen einsammeln, Zettel archivieren, .... Glücklicherweise konnten wir mit der Umstellung auf eine App diese Aufwand etwas reduzieren.



    Was aber noch schlimmer ist: Die rechtliche Unsicherheit! Ich soll von meinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn sich jemand weigert, seine Daten zu geben. Aha, soll ich die Leute rausschmeissen? Was soll ich machen, wenn ich die Vermutung habe, dass jemand nicht Helmut Kohl heißt? Ich kann doch nicht seinen Ausweis verlangen. Und was mache ich mit den erfassten Daten? Was wenn jemand ein Auskunftsgesuch stellt? Muss ich jetzt nach Datenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten erstellen?



    Ich bin total für geeignete Maßnahmen. Die Kontaktdatenerfassung ist aber ohne Godwill der Besucher nicht machbar und ich sehe diesen Godwill zunehmend schwinden.

  • Nicht wenige Leute haben auf dieses "Affentheater", diese Unannehmlichkeiten i. V. m. Corona-Gästelisten keine Lust mehr und bleiben Gaststätten, Kneipen. Cafes & Clubs einfach fern. Ist es das was Politik und Behörden mit ihrer diesbezüglichen, ständigen Verunsicherung (nun die Androhung drastischer Bußgelder bei Zuwiderhandlung) in diesem Bereich bezwecken wollen?



    Diese (Corona)Politik gefährdet Existenzen!

  • Voller Rätsel!

    Ich trage meinen falschen Namen, Telefonnummern usw. auf die Liste ein. Der Kellner kommt und sieht, dass ich nicht Mickey Mouse bin.

    Kassiert er die 50€ (oder mehr) Strafe?

    Hält der Kellner uns bis zum Eintreffen der Polizei fest?

    Erstattet er aufgrund der falschen Daten eine Anzeige gegen Mickey Mouse?

    Fragen über Fragen ......

  • Dieser Gesetzentwurf bzw. diese Regelung gehört kassiert und gestrichen.



    Verrückt. Wie soll mensch das nachprüfen und wieso sollen die Restaurants und Locations die Arbeit haben?



    Nochmal: Im Saarland wurde die Verfassungswidrigkeit dieser Listen bestätigt, und ich würde mich niemals auf eine offen ausliegende Liste in meinem Stadtteil eintragen.



    Seriös sind nur Einzelzettel pro Person.

  • Datenschutz?



    Meine Daten an irgendeinen Kellner?



    Gehts noch?



    Wer reicht eine Klage ein?

  • Am besten noch Fingerabdrücke abnehmen und erkennungsdienstlich behandeln, bevor man sich in die Gästeliste einträgt. So ist irgendwer auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Fragt sich nur, wer. Die Gesellschaft, die Polizei?



    Wollen wir so leben?

  • Zitat: „Wenn ein Gast ‚Donald Trump’ oder ‚Mutter Theresa’ einträgt, muss das Personal nachhaken. Es wäre aber nicht verpflichtet, generell die Eintragungen anhand von Ausweispapieren zu kontrollieren.“

    Es wäre nicht einmal BERECHTIGT, das Personal. Personenkontrollen sind Aufgabe der Polizei. Soll der nächste Schritt im Anti-Corona-Kampf vielleicht die bewaffnete Bürgerwehr sein?

    • @mowgli:

      Bewaffnete Bürgerwehren sind eher so eine Idee derjenigen, die unermüdlich für das Grundrecht kämpfen, ihre Mitmenschen mutwillig um deren Gesundheit oder gar Leben zu bringen.

    • @mowgli:

      Das Personal ist nicht berechtigt, den Ausweis zu kontrollieren. Es wäre aber sehr wohl berechtigt, bei Verweigerung den Gast schlicht rauszuwerfen oder die Polizei zu rufen. Bei Kontrolleuren im ÖPNV ist das ja genau so.

      Tut natürlich keiner, denn jeder Euro zählt, egal was auf dem Zettel steht. Das ist also ein klassischer Interessenkonflikt, aber davon abgesehen ließe sich das sehr wohl analog zu Kontrollen im ÖPNV handhaben.

  • Hier versucht sich die Politik ganz billig, auf dem Rücken der Gastronomie, aus der Affäre zu ziehen, nach dem Motto, wir haben ja etwas beschlossen, aber die Gastwirte halten sich nicht daran.

    Ich bin nicht einmal verpflichtet, einen Ausweis mitzuführen, geschweige denn mich gegenüber Privatpersonen auszuweisen, natürlich kann dann das Hausrecht geltend gemacht werden, aber welcher Gastwirt wird bei dramatischen Umsatzeinbußen schon Gäste wegschicken?

    Plausibilitätskontrolle ist ein ein dehnbarer Begriff, was Donald Duck, ja neh das hätten sie merken müssen, aber wenn ich Theon Graufreud reinschreibe, dann konnte man das nicht erkennen? Was ist, wenn ich Chantal als Vorname reinschreibe, fragt dann die Bedienung, hör mal, 187 cm groß, 89 Kilo, kurze Locken, bist du wirklich Chantal...

    Das wird ja spannend und wenn mal solche Sachen in woke Twitter mit Name der Lokalität erscheinen, ist das auch nicht geschäftsschädigend für die Gastro.

    Die Gastro ist da immer der Dumme, geht sie da zu streng ran, kann sie Kunden vergraulen, handhabt sie es zu lasch, kommt von staatlicher Seite, ihr kommt euren Aufgaben nicht nach und es kommen von da Strafen.

    • @Sven Günther:

      Die Gastro bei steigenden Zahlen komplett wieder zu schließen ist natürlich die andere Option, wenn das besser gefällt.

      Ich bin mal gespannt, wie das hier in den nächsten 6 Monaten so ablaufen wird. Ich bin da nicht sehr optimistisch.

      • @Mustardman:

        Die andere Option ist, ein klares System zu setzen, was geprüft werden muss und keine Gummianordnungen.

        Die Gastro wieder zu schließen, sind ein paar zehntausend Arbeitslose, der Bundesregierung ist das auch bewusst.

    • @Sven Günther:

      Zustimmung.



      Nach dem Kammerflimmern der Gastronomie kommt jetzt der Herzstillstand.



      Nicht nachvollziehbar , da gehen einigen "Verantwortlichen" die Gäule durch. Herr Söder macht es ja auch vor.