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GDL gegen Deutsche BahnFestgefahren

Kommentar von Wolfgang Mulke

Ein Gericht bestätigt den Streik der Lokführer. Schon jetzt ist klar: Je länger er dauern wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass es am Ende nur Verlierer gibt.

Kein Zug in Sicht:­ lee­rer Tunnel am Berliner Hauptbahnhof am Freitag Foto: Christoph Soeder/dpa

D ie GDL darf weiter streiken. Wie schon 2015 bestätigte auch diesmal das hessische Landesarbeitsgericht die Rechtmäßigkeit des Streiks. Der Konflikt geht in die nächste Runde, denn von einer Lösung ist er so weit entfernt wie zuvor. Allerdings haben die Richter auch noch einmal klar gestellt, dass bei der Bahn das Tarifeinheitsgesetz angewendet wird.

Selbst wenn GDL-Chef Claus Weselsky ein Abschluss für weitere Berufsgruppen gelänge, käme der Tarifvertrag wohl nirgends zur Anwendung, weil die GDL nur in wenigen Betrieben die erforderliche Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder hat. Ob es sich vor diesem Hintergrund für die kleine Gewerkschaft weiterzukämpfen lohnt, wird sich zeigen.

Die Differenz bei den materiellen Fragen rund um Entgelte und Betriebsrenten rechtfertigen einen längeren Arbeitskampf nicht. So weit liegen Angebot und Forderung nicht mehr auseinander. Der von der GDL so bezeichnete Existenzkampf wäre eher eine Begründung für eine weiter kämpferische Haltung. Doch genau den darf die Spartengewerkschaft eigentlich nicht führen. Es bleibt also eine vertrackte Situation, bei der am Ende womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, wie es bei der Tarifautonomie weitergeht.

Am Ende könnten auf allen Seiten Verlierer stehen, wenn die GDL wieder in die Rolle als Berufsgruppenvertretung gedrängt wird und die Bahn einen sehr teuren Arbeitskampf verdauen muss.

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6 Kommentare

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  • 1G
    14231 (Profil gelöscht)

    So lange eine kleine Gewerkschaft den Bahnverkehr lahmlegen kann, wird es mit der Verkehrswende nichts werden. Ich habe im Oktober eine mehrtägige Reise vor, für die ich aus Kostengründen früh planen will. Die Alternativen sind Bahnreise und Mietwagen. Was wählt man wohl, wenn man sich nicht darauf verlassen möchte, dass die Streithähne sich bis dahin geeinigt haben? Unternehmen, die auf eine reibungslose Lieferkette angewiesen sind, werden sich erst recht schwer damit tun, wichtige Terminfrachten auf die Bahn zu verlagern.

  • Es ist ein absoluter Affront des Staatsunternehmens Deutsche Bahn, der GDL ein Angebot vorzulegen, das unter dem öffentlichen Dienst liegt und Betriebsrenten streicht. Die GDL hat einen Flächentarif, den fast alle privaten Bshnunternehmen angenommen haben, aber die Bahn nicht. Warum?? Zudem hat die EVG die Zusammenarbeit gekündigt. Dass sich der DGB-Chef gegen die GDL stellt, ist ein weiterer Offenbarungseid des DGB.



    Der Streik ist völlig berechtigt und klar von Bahn-Management und EVG verschuldet.

  • Wer an die Betriebsrente ran will bekommt was er verdient...

    Ein Großteil der GDL ist durch die Wende im Osten organisiert .... Also diejenigen die eh strukturell und finanziell benachteiligt sind.

    Der GDL kann man nur viele neuMitglieder wünschen.

    • @HoboSapiens:

      Der GDL kann man nur wünschen, dass sie vom Bundesverfassungsgericht massiv in die Schranken gewiesen wird!

      • @Ressourci:

        Liggers. “…nen großen Wunsch machen“ - heißt es in Thüringen - 🤣 -

        Touché - Die Primadonnen in Karlsruhe als Schrankenwärter - ein Bild für Tom!;)) But.



        Die DB wird sich hüten - sich noch eine dritte Serie warmer Ohren einzufangen.



        & sodele



        Stehens & Karlsruhe mit leeren Händen da. Gelle.



        & servíce



        de.wikipedia.org/w...publik_Deutschland



        &



        de.wikipedia.org/w...Koalitionsfreiheit



        & entre nous zu ehre “Geist“



        Damitse nicht erst am kölner Südfriedhof vorbeigehen müssen:



        de.wikipedia.org/w...ans_Carl_Nipperdey



        “… mehrfach berichteten Bonmot, auf seinem Grabstein werde stehen: „Hier ruht Professor Nipperdey – diesmal wirklich er selbst.“



        & Däh!



        “ n einem Gutachten zum Zeitungsstreik von 1952 gegen die Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes begründete Nipperdey das Recht auf Schadenersatz von bestreikten Unternehmen. Diese Auffassung setzte er auch 1958 als Vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil gegen den Grundsatz-Streik der IG Metall zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als Richterrecht durch (den Arbeitgebern wurden 38 Millionen Deutsche Mark Schadenersatz zugestanden)“

        So geht das - leider immer wieder!



        Politikaster - Medien - auch die taz volle Pulle - & auch Rechtsprechung •



        Es ist ein Kreuz!

        Na Mahlzeit

  • & Däh! - jetzt gibt’s richtige Backpfeifen

    arbeitsgerichtsbar...ndesarbeitsgericht



    Das LAG Hessen - legt noch ne Schippe drauf. Chapeau.