piwik no script img

Fußputzfische in KosmetikstudiosFische dürfen weiterhin arbeiten

Die Fische dürfen an Kundenfüßen knabbern, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Für das Tierwohl könnte aber ihre Arbeitszeit reguliert werden.

Lecker, Fuß! Foto: reuters

Hornhautgeplagte Kölner mit einer Abneigung gegen Fußfeilen können aufatmen: Sie dürfen sich die Hornhaut bald von kleinen Fischen von den Füßen knabbern lassen. Unter bestimmten Auflagen ist das keine Tierquälerei, entschied das Verwaltungsgericht in Köln am Donnerstag. Die Stadt Köln hatte vor anderthalb Jahren den Antrag eines Kosmetikstudios abgelehnt, die Fischspezies „Garra Rufa“ zu Wellness- und Kosmetikzwecken auf Kundenfüße loszulassen.

Begründung der Amtsveterinäre: Der Einsatz der Fische verstoße gegen tierethische und hygienische Grundsätze, den Tieren werde Leid zugefügt. Der gewünschte Effekt sei mit anderen, weniger belastenden Mitteln auch zu erreichen, „etwa mit einer Bürste“, gab die Stadt zu Protokoll. Das Kosmetikstudio klagte gegen die Entscheidung und bekam mit dem Gerichtsbeschluss Recht.

Die angeführten Gründe der Stadt reichten dem Gericht nicht aus. „,Nehmt doch eine Bürste‘ ist doch nun wirklich kein Argument“, sagte Richter Michael Huschens. „Die Berufsfreiheit kann man nicht mal eben so wegbürsten.“ Die Belange des Tierschutzes und das Grundrecht auf Berufsfreiheit müssen in Einklang gebracht werden. Damit ist die Stadt nun aufgefordert, Auflagen festzulegen, unter denen das Studio die Fische einsetzen darf.

Das könnte etwa das Verhältnis der Fischanzahl zur Beckengröße und Wassermenge sein. „Derzeit planen die Kläger einen Liter pro Zentimeter Fisch“, hält Richter Huschens, um Ernst bemüht, fest. Weitere Schutzmöglichkeiten wären etwa „Höchstarbeitszeiten“ für die Fische.

Die Kläger zeigten sich zufrieden. „Es ist ein Teilsieg nach anderthalb Jahren“, sagte Yasar Ilhan nach dem Prozess. Da lauert jedoch noch ein Fallstrick: Die Stadt könnte die Auflagen zu hoch ansetzen. Denkbar wären dafür zum Beispiel zu starke „Arbeitszeitverkürzungen“ für die Fische, wie Zulieferer Peter Siegmann von PhysioFish erklärt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Einfach paar Piranhas ins Fussbad. Die arbeiten effektiver.

  • Der wichtige Punkt ist, dass der Betreiber die Tiere nicht für medizinische Zwecke einsetzen will (das wäre in NRW unter strengen Auflagen noch erlaubt), sondern nur für dämliche "Wellness-Anwendungen", also zur Bespaßung dekadenter Kunden.

     

    "Rückstände von Kosmetika, Seifen, Parfüms und auch Schweiß im Wasser führen nach Angaben des Landesumweltamtes NRW zu chronischem Stress bei den Fischen. Kritisch wird auch das Infektionsrisiko gesehen. Es bestehe die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern von Mensch zu Mensch und der Infektion mit Erregern der Fische."

     

    Unabhängig davon: Die Berufsfreiheit wird von den Fischen nicht tangiert. Das Kosmetikstudios kann auch ohne zusätzliche Aquarien und Tierhaltung existieren, konnte es bisher ja auch.