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Früherer NPD-Mann erneut vor GerichtZu viele Verzögerungen

Maik Schneider zündete eine Flüchtlingsunterkunft an. Seine Verurteilung zu neuneinhalb Jahren Haft war ein Signal – das nun zu verpuffen droht.

Maik Schneider (Mitte) zündete 2015 eine Asylunterkunft in Nauen an Foto: dpa

Potsdam taz | Maik Schneider ist schon früh ins Potsdamer Landgericht gekommen an diesem Mittwoch. Er setzt sich erst einmal in die Kantine, plaudert dort mit seinen Anwälten. Dann schlendert er in den Saal 6, mit einer kleinen Aktentasche unter dem Arm.

Es ist mal wieder Verhandlungstag für den früheren NPD-Mann. Seit mehr als zwei Jahren schon wird vor dem Landgericht gegen den 31-Jährigen verhandelt, inzwischen im zweiten Prozess. Mit anderen Rechtsextremen soll er 2015 eine geplante Asylunterkunft, eine Turnhalle, im brandenburgischen Nauen abgebrannt haben. Für Schneider sind die Termine inzwischen Routine. An diesem Mittwoch aber ist etwas anders: Schneider kommt als freier Mann ins Gericht, erstmals ohne Handschellen.

Am vergangenen Donnerstag hatte das Oberlandesgericht Brandenburg seinen Haftbefehl aufgehoben. Die Richter monierten „mehrere vermeidbare Verfahrensverzögerungen durch die Justiz“. Eine Inhaftierung stehe deshalb nicht mehr im Verhältnis zu Schneiders Recht auf persönliche Freiheit. Schneider kam noch am Nachmittag frei, ohne Auflagen.

Sein Anwalt Sven Oliver Milke holte ihn aus der JVA Wulkow ab, fuhr ihn zu seiner Mutter in einen Vorort von Nauen. Schneider habe schon Weihnachten alle Sachen zusammengepackt, so der Anwalt. Die Freilassung sei bei dem ­Verfahrensablauf nun wirklich nicht ­überraschend gekommen. Die Gerichtsentscheidung habe „ganz eindeutig“ so fallen müssen, so Milke. „Das war ein Elfmeter ohne Torwart.“

Richter glaubte Schneider nicht

Öffentlich sorgte diese indes für Furore. Von einem „Tiefpunkt der Rechtsstaatlichkeit“, sprach die Brandenburger Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnenmacher. Eine „Symbolfigur“ der rechtsextremen Szene komme so frei. In Brandenburg kämen Straftäter auf freien Fuß, weil die Justiz unterbesetzt sei, klagte CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben. Justizminister Stefan Ludwig (Linke) sprach von einem „bedauerlichen“ Fall.

Tatsächlich hatte ­Schneider mit seiner Tat im Jahr 2015 überall im Land Schlagzeilen gemacht. Bundesweit gab es damals Proteste gegen Geflüchtete, auch Gewalt und Brandanschläge auf Unterkünfte. In Nauen war es gleich eine ganze Serie von Straftaten. Eine Stadtverordnetenversammlung wurde gesprengt, ein Dixi-Klo auf der Baustelle einer Asylunterkunft angezündet, das Linkspartei-Büro attackiert, zwei Autos mit polnischen Kennzeichen angezündet. Und dann brannte die Turnhalle, die vorübergehend Geflüchtete beherbergen sollte. Übrig blieben nur eine Ruine und 3,5 Millionen Euro Schaden. Einige Monate später fasste die Polizei Schneider, damals NPD-Stadtverordneter, und fünf Mittäter.

Eine Inhaftierung stehe nicht mehr im Verhältnis zu Schneiders Recht auf persönliche Freiheit

Vor Gericht gestand Schneider die Tat. Er habe „ein Zeichen“ setzen wollen – die Turnhalle aber nur anrußen, nicht abbrennen wollen. Die Richter glaubten ihm nicht und verurteilten den NPD-Mann zu acht Jahren Haft, dazu kamen anderthalb Jahre für das frühere Schmieren von Hakenkreuzen. Es war eine der bundesweit härtesten Strafen damals – und ein Signal: Gewalt gegen Flüchtlinge ist keine Bagatelle, der Staat zeigt hier Härte.

Schleppender Prozess

Nun aber droht genau dieses Signal konterkariert zu werden. Denn schon im März 2018 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Schneider kassiert. Ein Schöffe hatte am ersten Prozesstag Schneider angeranzt, ob er tatsächlich den „Quatsch“ glaube, den er hier erzähle. Schneiders Befangenheitsantrag gegen den Schöffen hätte nicht abgelehnt werden dürfen, befand der Gerichtshof. Und ordnete einen komplett neuen Prozess gegen den Rechtsextremisten an.

Dieser läuft nun seit Oktober – und startete schon mit Verspätung: Nach taz-Informationen dauerte es bereits Wochen, bis das Protokoll des ersten Prozesses durch die Richter unterzeichnet wurde. Und auch der neue Prozess verläuft nur schleppend, teils mit längeren Pausen zwischen Verhandlungstagen. Schneider saß nun aber bereits seit fast drei Jahren in U-Haft – bei der ein Beschleunigungsgebot gilt. Schneiders Anwalt stellte deshalb Antrag auf Haftentlassung. Und das Oberlandesgericht stimmt zu: Um mindestens sechs Monate sei das Verfahren „vermeidbar“ verzögert worden. Dies sei Schneider nicht weiter in Haft zuzumuten.

Am Mittwoch nun gibt sich Schneider entspannt. Im Gerichtssaal kaut er Kaugummi, lehnt sich zurück. Er genieße die Zeit mit seiner kleinen Tochter, sei nun mit Behördengängen beschäftigt, sagt er in einer Verhandlungspause. Diesmal werde alles besser kommen für ihn, glaubt er. Anders als beim „absolut nicht objektiven“ ersten Prozess.

Richter als Zeuge

Im Saal sitzt Schneider an diesem Tag just jenem Mann gegenüber, wegen dem der frühere NPD-Funktionär unter anderem jetzt in Freiheit ist: Theodor Horstkötter, der Richter aus dem ersten Prozess. Horstkötter ist als Zeuge geladen, berichtet über das Geständnis von Schneider im ersten Prozess – weil der 31-Jährige diesmal schweigt. Warum er den befangenen Schöffen damals weiter im Prozess beließ und warum er so lange gebraucht haben soll, das Prozessprotokoll zu unterzeichnen, ist kein Thema.

Horstkötter und seine Mitrichter hatten den Ausruf des Schöffen damals als „verständliche Unmutsäußerung“ eingeordnet. Und beim verspäteten Prozessprotokoll hatte der Richter nach taz-Informationen das Oberlandesgericht auf die hohe Arbeitsbelastung hingewiesen: Gleich mehrere Haftverfahren mit hoher Dringlichkeit hätten sich damals geballt. Er und andere Richter sollen gar auf Urlaube verzichtet haben. Tatsächlich, so heißt es in Justizkreisen, habe das Oberlandesgericht im Fall Schneider mit neuer Strenge entschieden.

Der ganze Komplex setzt nun Brandenburgs Justizminister Ludwig unter Druck. Schon am Dienstag musste er in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag wegen der Schneider-Freilassung vorsprechen. Erneut sprach Ludwig von einem „ärgerlichen Einzelfall“. Eine Überlastung an den Brandenburger Gerichten gebe es aber nicht. Auch seien dort bereits 250 neue Stellen eingeplant.

Justiz in Brandenburg überlastet

Schon zuletzt aber ließ das Oberlandesgericht einen Mörder frei, wegen zu langer Verfahrensdauer. Und schon 2015 demonstrierten 250 Richter und Staatsanwälte in Potsdam für mehr Personal. 2017 erneuerten die Gerichtspräsidenten in einem Brandbrief die Forderung: Gebe es nicht mehr Stellen, seien die Verfahren kaum mehr zu bewältigen.

Brandenburg ist damit indes nicht allein. Bundesweit beklagen Gerichte, sie seien überlastet. Strafverfahren dauerten immer länger und würden immer komplexer, sagt der Richterbund. Dies gelte gerade bei Fällen mit Auslandsbezügen oder Internetkriminalität. Die Große Koalition will hier gegensteuern: Mit einem „Pakt für den Rechtsstaat“ soll es 2.000 neue Stellen in der Justiz geben. Noch zuletzt aber wurden laut Richterbund bundesweit rund 50 Tatverdächtige im Jahr wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Haft entlassen. So wie jetzt Maik Schneider.

Der Fall des Rechtsextremen ist vor allem für Nauen bitter. Die rechte Anschlagsserie hatte die Kleinstadt vor Berlin aufgewühlt. Bis heute sind einige Taten unaufgeklärt: so etwa Bombenbauanleitungen, die plötzlich in Nauener Briefkästen steckten, ein versuchter Brandanschlag auf das Auto des örtlichen Linken-Chefs oder die zerstochenen Reifen des Wagens eines Vereins, der sich für Geflüchtete einsetzt.

Neues Urteil nicht absehbar

Und Schneider, gelernter Erzieher, gehörte damals zu den Anheizern: Er organisierte Anti-Asyl-Kundgebungen, bewegte sich seit Jahren unter Kameradschaftlern, saß seit 2008 für die NPD im Stadtparlament. Als Brandstifter kam ihm die Polizei indes erst spät auf die Spur. Der Verfassungsschutz hatte schließlich sein Handy überwacht, einen Peilsender in das Rücklicht seines VW-Busses eingebaut – und kam ihm so auf die Schliche. Geschah etwa auch der Anschlag unter den Augen des Geheimdienstes, fragte Schneiders Anwalt Milke. Im Innenministerium wird das vehement verneint: Die Überwachung sei erst danach erfolgt.

Schneiders Freilassung sei „schon sehr komisch“, ärgert sich nun Nauens Bürgermeister Manuel Meger (Ländliche Wählergemeinschaft). Dass dies wegen Verfahrensverzögerungen geschehe, sei „ernüchternd“. Es bleibe die Frage, „welche Wendung dieses Verfahren noch nimmt“. Seit Schneiders Verhaftung sei Ruhe eingekehrt in Nauen, so Meger. „Ich würde mir wünschen, dass das so bleibt.“

Auch wenn Schneider nun auf freiem Fuß ist: Noch wird weiterverhandelt gegen ihn. Das neue Urteil ist indes noch nicht ­absehbar. Wahrscheinlich aber ist schon jetzt, dass der Schuldspruch gegen den Rechtsextremen diesmal geringer ausfällt – auch wegen der langen Verfahrensdauer. Schneider setzt genau darauf, wie er in einer Prozesspause sagt: Er hofft sogar, dass sie so gering ausfällt, dass die Resthaft am Ende zur Bewährung ausgesetzt wird – und er gar nicht mehr hinter Gitter muss.

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12 Kommentare

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  • Ich erlaube mir zu behaupten: Wäre Schneider ein “linker“ Straftäter, wäre das Verfahren längst abgewickelt und der Typ säße seine Strafe ab!

    • @Jakob Cohen:

      Ich glaube nicht, dass "linke" Straftäter bevorzugt behandelt werden.

  • Dieser "Tiefpunkt der Rechtsstaatlichkeit" ist die bedauerliche Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hebt seit Jahren ständig Haftfortdauerentscheidungen auf, weil das Verfahren nicht mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung geführt worden sind. Die Überlastung der Justiz ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine Rechtfertigung für Verfahrensverzögerungen, weil es Sache des Staates ist, die Justiz so auszustatten, dass sie Verfahren in der gebotenen Schnelligkeit abwickeln kann. Und dass in Strafverfahren immer noch Schöffen, also Laienrichter, tätig sind, die durch irgendein ungeschicktes Verhalten den ganzen Prozess zum "Platzen" bringen können, ist auch so eine hausgemachte Verzögerungsursache, die sich durch eine Gesetzesänderung leicht beseitigen ließe.

    Die im Artikel geäußerte Prognose, dass der Angeklagte am Ende noch Strafrabatt wegen überlanger Verfahrensdauer erhält, ist leider auch realistisch. Täterparadies Deutschland eben, für alte Nazis früher und für neue Nazis (und nicht nur für die, sondern auch für unpolitische Schwerverbrecher) heute.

    Bei diesem Artikel gibt es zum Glück (noch?) keine Kommentare des Inhalts, dass Strafen doch nichts brächten oder den Täter nicht zu einem besseren Menschen machten (wie sonst häufig in Leserkommentaren bei der taz zu lesen ist). Dass Leute wie Schneider sich je ändern, ist zwar höchst zweifelhaft. Aber solange solche Leute im Gefängnis sitzen, begehen sie keine Anschläge.

    • @Budzylein:

      Na Mahlzeit - Au Backe & btw only -

      Schön - daß Sie wenigstens im letzten Absatz eine Ahnung zu haben scheinen



      Wie Sie sich von hinten durch die Brust ins Auge - selbst ins Knie schießen.

      Womit ich allerdings nicht verbinde -



      'Besserung in Sicht'!;)( Wollnichwoll.



      Nö - mehr als zweifelhaft.



      Normal.



      Njorp.

      • @Lowandorder:

        Und in den ersten Absätzen scheine ich Ihrer Meinung nach keine Ahnung zu haben? Was ist denn nach Ihrer Ansicht an meinen dortigen Ausführungen sachlich falsch? Das würde mich schon interessieren, da ich seit Jahren ständig die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf dessen Website lese und auch sonst, sagen wir´s mal so: gewisse Erfahrungen in und mit der Justiz habe.

        • @Budzylein:

          Sachlich*¿* - Ah ja. Wie meinen?

          Nö. “Täterparadies“ - ist LÜGT- &



          Arschlöcher für Deutschland - Jargon. •

          &Däh!



          ”…Und dass in Strafverfahren immer noch Schöffen, also Laienrichter, tätig sind, die durch irgendein ungeschicktes Verhalten den ganzen Prozess zum "Platzen" bringen können, ist auch so eine hausgemachte Verzögerungsursache, die sich durch eine Gesetzesänderung leicht beseitigen ließe.…“ Ach was! (Loriot)

          Schöffen in Strafprozessen - mit dem weit “schöffenlastigeren“ anglo-amerikanischen System brauch ich Ihnen dann ja erst gar nicht sachlich zu kommen.



          Aber mal sachlich aus der von Ihnen behaupteten “in-Justiz-Sicht“.



          Meine. Ganz sachlich - 30 Jahre - mit ehrenamtlichen Richtern - ausgewählt von der Exekutive/Verwaltung. Ja klar!



          &



          Dies deswegen - weil man via GG verfassungsverbürgter Unabhängigkeit den Richtern mißtraute. Ja Ja - doch!



          Hab das nie missen wollen. Auch wenn unter JuMi Hertha;) aus Kostengründen



          Einzelrichter etc - deren Einfluß reduziert wurde. (Bei Asyl - wie passend - als erstes;( Klar - da hat sich auch mal wie bei den Profis auch - wa! - einer “daneben benommen“. Sicher.



          “Auch ein Richter muß sich an Recht & Gesetz halten!“ & das z.B. bei einem ehemaligen Kämmerer. Ist schonn starker Tobak. But - So what? Mit Thomas Fischer - “Richter? - Menschen wie du & ich,“ • Nothing else.

          Nein - habe deren kritischen Sachverstand durchweg geschätzt! Und - besonders heilsam!! - (bei Ihrem “weg damit“ klingt viel Abschätziges & wenig Kenne mit!) Newahr. Gezwungen zu sein - auch hochkomplexe juristische Sachverhalte allgemeinverständlich umzusetzen & entscheidungsführend juristischen Laien klarzumachen.



          Ja. Das hat was & dient der Findung rechtsstaatlicher Entscheidungen.



          Ganz sicher. Brief&Siegel.

          So weit mal -



          was immer Ihre “gewisse Erfahrungen“



          Auch sein mögen. Meine sind diese.

          • @Lowandorder:

            Sie argumentieren populistisch. Ob Schöffen Sachverstand haben oder nicht, wird bei der Auswahl der Schöffen nicht berücksichtigt; es gibt keine Eignungsprüfung. Es gibt auch Schöffen, die z. B. den Angeklagten während der Beratung als "Kanacker" bezeichnen (norddeutsche Variante von "Kanake"). Die Heranziehung von Schöffen schafft außerdem Mehraufwand und ist ein ständiger Quell von Besetzungs- und sonstigen Verfahrensfehlern, die zur Urteilsaufhebung führen können wie in diesem Fall. Fehlurteile kommen mit und ohne Schöffen vor, und ich glaube nicht, dass die Abschaffung der Schöffen zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der Qualität der Entscheidungen führt. Aber sie kann die Justiz entlasten.

            Natürlich kann es der Qualität von Entscheidungen dienen, wenn nicht ein Einzelner entscheidet, sondern eine Beratung stattfindet (manchmal aber auch nicht, denn wenn mehrere entscheiden, können sie sich auch gruppendynamisch gegenseitig in ihrer falschen Meinung bestätigen). An Landgerichtsurteilen in erster Instanz sind aber sowieso schon mehrere Berufsrichter beteiligt, die sich auch gegenseitig überzeugen müssen. Und die Gerichte sind sowieso verpflichtet, ihre Urteile verständlich zu begründen. Allerdings interessiert es die meisten Angeklagten nicht, wie das Urteil begründet wird, sondern ob und wie hoch sie bestraft werden. Und wenn das Gericht einem lügenden Belastungszeugen glaubt und deswegen einen Unschuldigen verurteilt, wird es den Verurteilten auch mit einer nachvollziehbaren und allgemeinverständlichen Begründung der Beweiswürdigung nicht von seiner Schuld überzeugen können.

            • @Budzylein:

              So so - “populistisch.“ Na da schau her.



              Ganz sachlich: Sorry - vergessmers.

              Auf Hütchenspielerei - steht mer nich der Sinn. Normal.



              EndeGelände.

              • @Lowandorder:

                Ja, populistisch. Dem juristischen Laien, der ohne Eignungsprüfung ausgewählt wird, unterstellen Sie pauschal kritischen Sachverstand und dem Berufsrichter, dass er diesen benötigt - und wieso sollte er ihn benötigen, wenn er selbst welchen hat? Ihre Aussage läuft letztlich darauf hinaus, dass man die Rechtsprechung in Strafsachen lieber der Bevölkerung anvertrauen sollte als Leuten, die dafür eine langjährige Ausbildung gemacht haben. Vulgo: Das Volk verdiene mehr Vertrauen als die Berufsrichter. Und das ist populistisch. Ich bin der Letzte, der abstreiten würde, dass es auch unter Berufsrichtern eine ganze Menge Vollpfosten gibt. Aber dass mehr oder weniger zufällig ausgewählte Personen das Strafrichteramt grundsätzlich besser ausüben könnten als die Berufsrichter, ist durch nichts belegt.

                Und anders als bei den Berufsrichtern schreibt das Gesetz nicht einmal vor, dass Schöffen Gewähr bieten müssen, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Es können daher z. B. auch NPD-Funktionäre Schöffen werden und bleiben, solange sie nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

                • @Budzylein:

                  s.o. - Sorry - et lohnt sachlich nich.

        • @Budzylein:

          Alter, es ist genau umgekehrt, verstehst Du den satirischen Unterton nicht??



          Dein letzter Absatz war für die Tonne....

  • Na Servus

    Rechtsstaat - ein mühseliges Geschäft. Aber ja.



    Kritisch sachlich begleiten - scheint‘s auch.

    Liggers. Journailleismus - Nix - sine ira et studio - !



    Nö. Sorry - Eifer… - geht halt einfacher - mit Verlaub.

    Na Mahlzeit