Freihandel zwischen EU und Kanada: Ceta-Klage von Die Linke scheitert
Der Bundestag hat beim vorläufigen Inkrafttreten des Handelsabkommens zulässig gehandelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Mit dem Ceta-Abkommen soll der Handel zwischen der EU und Kanada intensiviert werden. Doch im Oktober 2015 demonstrierten in Berlin rund 250.000 Menschen gegen Ceta. Kritisiert wurde vor allem der Schutz von Investoren aus dem anderen Wirtschaftsraum.
Der EU-Ministerrat stimmte Ceta im Oktober 2016 zu. Der Großteil des Vertrags wird seit 2017 aufgrund eines separaten Beschlusses bereits vorläufig angewandt. Diese vorläufige Anwendung gilt aber nicht für die Regeln zum Investitionsschutz. Hier ist noch die Ratifikation der nationalen Parlamente erforderlich, die etwa in Deutschland noch fehlt.
Beim Bundesverfassungsgericht waren zwei Großverfahren zu Ceta anhängig. Die inhaltliche Bewertung, ob die EU beim Abschluss des Vertrages jenseits ihrer Kompetenzen („ultra vires“) agierte, wird voraussichtlich in den kommenden Monaten verhandelt.
Bundestag hat zulässig gehandelt
Zunächst ging es in Karlsruhe um die parlamentsrechtlichen Fragen. Die Linksfraktion griff in ihrer Klage die Stellungnahme des Bundestags zur vorläufigen Anwendung von Ceta an. Im September 2016 gab der Bundestag grünes Licht, unter der Maßgabe, dass der Investitionsschutz und Themen mit nationaler Kompetenz ausgenommen werden.
Den Linken ging das nicht weit genug, der Bundestag hätte viel genauer erklären müssen, wo aus seiner Sicht die Grenzen des Zulässigen liegen. Und eine Überschreitung der Grenzen hätte vom Bundestag durch ein „Mandatsgesetz“ gebilligt werden müssen.
Doch das hielten die Verfassungsrichter für abwegig. Wenn die EU die Grenzen ihrer Zuständigkeit missachte, könne der Bundestag dies überhaupt nicht legitimieren, auch nicht per Gesetz. Er müsse dann vielmehr dagegen vorgehen, zum Beispiel mit Parlamentsdebatten, so die Verfassungsrichter. Im Herbst 2016 habe sich der Bundestag aber ausreichend engagiert. Die Vorwürfe der Linken seien „nicht substantiiert“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
BSW und „Freie Sachsen“
Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
Wirtschaftsminister bei Klimakonferenz
Habeck, naiv in Baku
Hype um Boris Pistorius
Fragwürdige Beliebtheit