Frauenfeindlichkeit im EU-Parlament: Keine Strafe für Sexismus
Ein polnischer EU-Abgeordneter beleidigt Frauen in einer Debatte. Das Präsidium streicht ihm daraufhin eine zeitlang sein Geld. Ein EU-Gericht sagt, das sei unzulässig.
dpa/taz | Das EU-Parlament darf Abgeordnete für frauenfeindliche Äußerungen nicht bestrafen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erklärte am Donnerstag Sanktionsbeschlüsse gegen den polnischen Parlamentarier Janusz Korwin-Mikke (75) für unzulässig.
Dessen Äußerungen in einer Plenartagung seien zwar besonders schockierend gewesen, hieß es. Sanktionen dafür seien nach der Geschäftsordnung des Parlaments aber nicht möglich. Dafür hätte die Arbeit des Parlaments durch die Äußerungen gestört werden müssen, was nicht der Fall gewesen sei.
Korwin-Mikke war vom Präsidium des Parlaments bestraft worden, weil er am 1. März 2017 in einer Debatte über geschlechterspezifische Einkommensunterschiede abfällige Äußerungen über Frauen gemacht hatte. Der Pole sagte: „Natürlich müssen Frauen weniger als Männer verdienen. Weil sie schwächer, kleiner und weniger intelligent sind, müssen sie weniger verdienen.“
Das Präsidium beschloss darauf, dass Korwin-Mikke 30 Tage lang auf insgesamt 9180 Euro an Tagegeld verzichten muss. Zudem sollte er zehn Tage lang nicht an Aktivitäten des Parlaments teilnehmen und die Volksvertretung ein Jahr lang nicht gegenüber anderen Parlamenten oder Institutionen vertreten.
Dagegen klagte der Abgeordnete der europaskeptischen Partei und forderte auch Schadenersatz. Letzteren bekommt er allerdings nicht. Das EU-Parlament müsse lediglich das Tagegeld nachzahlen, soweit es ausgesetzt war, urteilte das Gericht.
Korwin-Mikke ist bereits früher mit fragwürdigen Äußerungen und Aktionen aufgefallen. Im Jahr 2015 hatte er im EU-Parlament seine Hand zum Hitlergruß gereckt. Zudem bezeichnete er Migranten, die nach Europa kamen als „menschlichen Müll“.
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