Frankreichs extreme Rechte: Le Pen macht Schleierverbot zu ihrem Wahlkampfschlager
Wieder einmal nutzt Marine Le Pen gezielt antiarabische Ressentiments für ihren Wahlkampf. Diesmal fordert sie ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit.
Foto: Stephanie Lecocq/reuters
Es war also doch nur eine strategische Finte. Hinter der Light-Version der Parteidoktrin des Rassemblement National (RN), die Marine Le Pen seit Jahren verkaufen will, verbirgt sich immer noch der rechtsextreme Kern des von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen gegründeten Front National. Im Zentrum dieser Doktrin stehen weiterhin die ausländerfeindlichen und gezielt antiarabischen Hasstiraden – die Ladenhüter der extremen Rechten in Frankreich.
Der Wahlkampfschlager der RN-Präsidentschaftskandidatin, die nun bereits zum vierten Mal antritt, ist ein pauschales Schleierverbot auf öffentlichem Grund, das sich in unverhüllter Weise gegen die muslimischen Mitbürgerinnen richtet und diese als Extremistinnen und Delinquentinnen brandmarken soll.
Falls sie gewählt werde – woran sie kaum zweifelt –, werde sie für ihren angekündigten „Kampf gegen die islamistischen Ideologien“ eine Volksbefragung organisieren, sagt Le Pen. Anlässlich dieses „Referendums“ könnten dann die Franzosen und Französinnen ihre Ablehnung solcher „äußeren Zeichen und Bekleidungen, die an sich ein sichtbares Bekenntnis zu (diesen) Ideologien darstellten“, zum Ausdruck bringen.
Klar gegen „den muslimischen Schleier“
Marine Le Pen hat bislang noch nicht präzisiert, wer in welchen Fällen genau gemeint wäre. Ihr Kampagnensprecher Jean-Philippe Tanguy aber räumt alle Zweifel aus: Das Verbot richte sich klar und ausschließlich gegen den „muslimischen Schleier“.
Er kündigt denn auch schon am Dienstag in den Medien für den Fall der Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen an. Zur Rechtfertigung macht der Rechtsextremist einen Vergleich, der zumindest ihm völlig einleuchtet: „Die Leute, die (im Auto) keine Sicherheitsgurte tragen, erhalten eine Geldbuße. Wenn die Frauen einen Schleier tragen, passiert das Gleiche.“
Juristisch betrachtet gibt es allerdings ein Problem: Wie definieren die Rechtspopulisten in ihrem antimuslimischen Eifer den Begriff „islamistische Ideologien“? Muss man „islamistisch“ mit „islamisch“ oder „muslimisch“ gleichsetzen, wie dies vermutlich für viele der RN-Sympathisanten längst der Fall ist? Bei einer Volksabstimmung müsste es also heißen: Soll das Tragen von religiös motivierten Schleiern aller Art in der Öffentlichkeit bei Strafe verboten werden?
Stolperstein Religionsfreiheit
Der zweite Stolperstein ist dann aber die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit. Diese lässt pauschale Restriktionen der Glaubensäußerung nicht zu. Bisher ist in Frankreich nur die totale Verschleierung mit einer Burka aus Sicherheitsgründen sowie das ostentative Tragen von „Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Religion“ in den Schulen untersagt, was mit der obligatorischen Neutralität in der laizistischen Republik begründet wird.
Und würde sich das Verbot auch mit derselben Vehemenz gegen andere Konfessionen richten? Niemand glaubt ernsthaft, dass Le Pen beispielsweise den katholischen Nonnen das Tragen ihrer Tracht mit Schleier verbieten will.
Da ein Schleierverbot, das explizit oder offensichtlich gegen muslimische Mitbürgerinnen (oder Besucherinnen aus dem Ausland) im Visier hat, nicht mit der Verfassung vereinbar wäre, will Le Pen dies mit einer gestützt auf die Befugnisse der Staatspräsidentin organisierten direkten Volksabstimmung umgehen. Denn laut ihrer populistischen Auslegung des Grundgesetzes steht der Volkswille über den Paragrafen.
Wahlumfragen bestärken Le Pen
Die bisherigen Wahlumfragen bestärken Le Pen. Sie kann im ersten Durchgang am 18. April (je nach Institut) mit 30 bis 37 Prozent der Stimmen rechnen und würde voraussichtlich die Stichwahl am 2. Mai gegen alle derzeit denkbaren Gegner klar gewinnen. Dass sie wegen Unterschlagung von EU-Geldern verurteilt worden ist, scheint sie übrigens in der Wählergunst ebenso wenig zu benachteiligen.
Trotzdem hat sie gegen das Urteil und die Fußfessel, die sie laut Gerichtsurteil während ihres Wahlkampfs tragen soll, eine Kassationsbeschwerde eingereicht. Sie spielt auf Zeit und weiß: Einmal gewählt, käme sie dann als Staatschefin in den Genuss einer weitgehenden strafrechtlichen Immunität.
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