Fraktionsvorsitz der Brandenburger AfD: Kalbitz lässt Amt ruhen
Nach seinem Ausschluss aus der AfD wollte der Rechtsextremist Kalbitz Fraktionschef im Brandenburger Landtag bleiben. Es kam anders.
Doch nach einer Sondersitzung, zu der sich die Fraktion am Dienstag traf, ist klar: Kalbitz wird sein Amt ruhen lassen, bis das Landgericht Berlin über seine Klage gegen die Entscheidung des Parteischiedsgericht befindet. Die Fraktion habe sein entsprechendes Angebot einstimmig angenommen, sagte Kalbitz nach der Sitzung. Ganz freiwillig dürfte er dieses Angebot nicht gemacht haben. Vize-Fraktionschef Steffen Kubitzki hatte bereits nach der Bestätigung des Rauswurfs durch das Bundesschiedsgericht angekündigt, dass über die Konsequenzen beraten werden müsse, damit die Partei nicht weiter Schaden nehme. Die Sondersitzung dauerte fast vier Stunden.
Dass es nicht so locker werden würde, wie Kalbitz zunächst gerne glauben machen wollte, zeigte schon, dass Alexander Gauland, Ehrenvorsitzender der Partei und Vorsitzender der Bundestagsfraktion, Kalbitz zur Sitzung begleitete. Gauland hat Kalbitz gefördert und unterstützt; als er selbst in den Bundestag einzog, trat Kalbitz seine Nachfolge als Landes- und Fraktionschef an. In dem aktuellen Konflikt hat Gauland sich eindeutig auf die Seite von Kalbitz und gegen Parteichef Jörg Meuthen gestellt, der Kalbitz’ Rausschmiss forciert hatte. Gauland griff auch das Schiedsgericht der Partei scharf an.
Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai auf Antrag Meuthens Kalbitz’ Parteimitgliedschaft annulliert. Zuvor war Kalbitz auch Mitglied im Bundesvorstand und einer der Anführer des rechtsextremen „Flügels“ gewesen. Der Grund für die Annullierung der Parteimitgliedschaft: Kalbitz habe beim AfD-Eintritt die Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ), einer inzwischen verbotenen Neonazi-Organisation, verschwiegen.
Bei den Reps gewesen zu sein, hat Kalbitz schon vor einiger Zeit eingeräumt, die Mitgliedschaft in der HDJ bestreitet er weiter. Inzwischen hat das Bundesschiedsgericht der AfD die Entscheidung des Bundesvorstands für rechtens erklärt. Die Urteilsbegründung allerdings liegt noch nicht vor, Kalbitz klagt nun vor dem Berliner Landgericht.
Parteichef Meuthen hatte zuvor gegen eine weitere Führung der Landtagsfraktion durch Kalbitz Widerstand angekündigt. „Das wäre eine Beschädigung der Partei im Ganzen“, sagte er. Nach der Entscheidung am Dienstag war er zufrieden. Diese sei richtig, sagte Meuthen. Und mache deutlich, „dass Andreas Kalbitz unter den gegebenen Umständen nicht Vorsitzender der Fraktion sein kann“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Christian Lindner
Die libertären Posterboys
Außenministerin zu Besuch in China
Auf unmöglicher Mission in Peking
Olaf Scholz’ erfolglose Ukrainepolitik
Friedenskanzler? Wäre schön gewesen!
Rücktrittsforderungen gegen Lindner
Der FDP-Chef wünscht sich Disruption
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Zuschuss zum Führerschein?
Wenn Freiheit vier Räder braucht