Förderung klimafreundlicher Heizungen: Neuer Antragsschub erwartet
Die Zahl der Anträge für Zuschüsse beim Einbau klimafreundlicher Heizungen zieht an. Ab sofort sind alle Eigentümer:innen förderberechtigt.
In den vergangenen Wochen habe die Zahl der Anträge auf die Förderung klimafreundlicher Heizungen – das sind vor allem Wärmepumpen – einen Sprung nach oben gemacht. „Es gibt bis zu 4.000 bis 5.000 Anträge pro Woche“, sagte die Sprecherin. „Die Anträge werden fast vollständig sofort bewilligt.“ Ursprünglich hatten Bundesregierung und Branche als Ziel gesetzt, dass ab 2024 im Jahr 500.000 Wärmepumpen in Neubauten und als Austausch von Gas- und Ölheizungen in bestehenden Gebäuden eingebaut werden. Dieses Ziel wird in diesem Jahr nicht erreicht, die Branche rechnet mit maximal 200.000 verkauften Wärmepumpen. Ein Grund dafür ist die große Aufregung um das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Heizungsgesetz, die sich nur langsam gelegt hat. Auch die schlechte Baukonjunktur führt zu einem schleppenden Absatz.
Die Zuschüsse für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung betragen – je nach Einkommen – zurzeit bis zu 70 Prozent der Kosten bis zu einer Grenze von 30.000 Euro. Um verbleibende Lücken zu schließen, können Eigentümer:innen zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen.
Zunächst konnten ab Februar nur Besitzer:innen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern einen Antrag stellen, ab Mai auch von Mehrfamilienhäusern. Bis 30. November können Interessierte die Förderung auch rückwirkend bei der KfW beantragen. Die Anträge können über das Online-Kundenportal der KfW gestellt werden. „Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten“, sagte KfW-Vorstandsmitglied Katharina Herrmann.
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