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Förderung für R21Was gefragt werden muss

Der taz liegt die Demokratie am Herzen. Unser Service für alle Abgeordneten, die sich fragen, ob es der Union bei Fördergeldern um politische Neutralität geht.

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Vorbemerkung der Fragesteller:

Viel dreister geht es nicht. Noch im Februar griffen CDU und CSU mit einer Bundestagsanfrage Teile der Zivilgesellschaft an. Mit Drucksache 20/15035, unterzeichnet von Friedrich Merz, machten sie Druck auf NGOs, in Zukunft den Mund zu halten. „Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren“, hieß es darin.

Es ging der Union aber nicht um irgendwelche Organisationen, sondern vorwiegend um solche, die kurz zuvor protestiert hatten, weil die Union im Wahlkampf an der Brandmauer zur AfD rüttelte. 551 Fragen stellten die Abgeordneten zu Gruppen wie Campact, Omas gegen Rechts oder Greenpeace, von denen einige in Wirklichkeit nicht mal staatliches Geld erhalten. „Gibt es Belege dafür, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?“, hieß es da zum Beispiel.

Einseitige Narrative sind für CDU und CSU dagegen kein Problem, wenn sie die eigene Agenda bedienen. Von NGOs wie dem Bauernverband, vom Staat tatsächlich ordentlich gepampert, war schon in der Anfrage aus dem Februar keine Rede. Jetzt gehen die Konservativen mit Beihilfe der SPD einen Schritt weiter: Im Haushaltsausschuss des Bundestags hat die schwarz-rote Mehrheit durchgedrückt, dass die rechtskonservative Vorgeldorganisation Republik 21 e.V. (R21) 250.000 Euro aus dem Etat des Bundespresseamts erhält. Schon zuvor war der Verein als gemeinnützig eingestuft, wodurch er zusätzlich Steuererleichterungen genießt.

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An der Kampagne gegen andere Organisationen hat sich R21, geleitet von den CDU-Mitgliedern Andreas Rödder (Historiker) und Kristina Schröder (Ex-Familienministerin), dagegen selbst beteiligt. „Die öffentliche Finanzierung von NGOs mit politischer Agenda [muss] eingestellt werden“, hieß es noch im Juni in einem Manifest des Vereins. Seine eigene Agenda: Der Kampf gegen alles Woke, die Rechtsverschiebung der Union und der Abbruch der Brandmauer zur AfD. Wir fragen daher in den Worten von CDU/CSU zurück:

1. Wird geprüft, ob R21 erhaltene Fördergelder missbräuchlich für parteipolitische Zwecke einsetzt?

2. Erfüllt R21 ausschließlich gemeinnützige Zwecke und wenn ja, welche?

3. Wie definiert R21 seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sich der Verein von parteipolitischer Einflussnahme ab?

4. Gibt es Fälle, in denen R21 explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?

5. Wann wurde die Gemeinnützigkeit von R21 letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?

6. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von R21, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?

7. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an R21?

8. Gibt es direkte Verbindungen zwischen R21 und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?

9. Haben Vorstände oder Führungspersonen von R21 politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?

10. Inwiefern beeinflusst R21 politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach?

11. Gibt es Hinweise darauf, dass R21 gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?

12. Unterstützt R21 politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?

13. Werden staatliche Fördergelder, die R21 vereinnahmt hat, für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?

14. Gibt es Kooperationen zwischen R21 und parteinahen Stiftungen wie der Konrad-Adenauer-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?

15. Nehmen Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb von R21, und wenn ja, welche?

16. Gibt es Verbindungen zwischen R21 und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?

17. Welche weiteren öffentlichen Fördermittel erhält R21 und aus welchen Einzelplänen stammen sie?

18. Erhält R21 Gelder von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland, wenn ja, welche sind das, und wie viel?

19. Nimmt R21 oder nehmen deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?

21. War R21 in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?

22. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von R21 nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?

23. Gibt es Belege dafür, dass R21 einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?

24. Wie beeinflusst R21 die mediale Berichterstattung über politische Themen?

25. Gibt es wissenschaftliche Studien, die den Einfluss von R21 auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?

38. Werden von R21 gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche?

40. Haben die Kampagnen von R21 direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?

42. Gibt es Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von R21 im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?

43. Sind die politischen Aktivitäten von R21 mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?

44. Welche Unterschiede bestehen zwischen R21 und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?

45. Merken CDU und CSU eigentlich noch was?

Berlin, den 27.09.2025

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