Föderalismus bei Corona-Bekämpfung: Flickenteppich Deutschland
Auch im Föderalismus können Epidemien wirkungsvoll bekämpft werden – solange alle das gleiche Konzept verfolgen.
Zeitweise sah es so aus, als würde das Bundesligaspiel Union Berlin gegen Bayern München am Samstag noch vor Publikum stattfinden, während viele andere Vereine bereits darauf verzichten müssen. Seit diesem Mittwoch ist aber klar, auch im Berliner Stadion an der Alten Försterei wird es keine jubelnden Fans geben.
Die Rechtslage ist klar. Das Infektionsschutzgesetz, in dem Maßnahmen gegen die Verbreitung von Viren geregelt sind, ist ein Bundesgesetz. Für die Ausführung sind aber die Länder zuständig, in vielen Fällen sogar das örtliche Gesundheitsamt.
Das ist laut Grundgesetz auch der Normalfall. Bundesgesetze werden von den Ländern umgesetzt, wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Beispiele für Bundesbehörden sind das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Bundesnetzagentur.
Eher ein psychologisches Problem
Dennoch ist die Bundesebene bei der Bekämpfung des Coronavirus wichtig. Das staatliche Robert-Koch-Institut gibt wissenschaftliche Empfehlungen. Bundesgesundheitsminister Spahn gibt ihnen politisches Gewicht. Und die Länder versuchen sich abzusprechen und zu koordinieren. Am Donnerstag ist das nächste Treffen.
Völliges Chaos scheint aber auch nicht zu herrschen. Im Gegenteil: Bund und Länder verfolgen dieselbe Strategie. Derzeit geht es darum, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um einen Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung zu vermeiden.
Dass Maßnahmen nicht überall am gleichen Tag beschlossen werden, ist eher ein psychologisches Problem, weil es möglicherweise die Akzeptanz beeinträchtigt. Doch eigentlich entspricht dies dem föderalen Gedanken, Entscheidungen nach den örtlichen Erfordernissen zu treffen.
Das kann auch bei der Coronabekämpfung Sinn machen, schließlich ist das Virus in Nordrhein-Westfalen viel schneller und massiver präsent gewesen als in Sachsen-Anhalt.
Sollte sich bald aber doch eine verbindliche Koordination des Bundes als erforderlich erweisen, müsste das Grundgesetz geändert werden. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. In Zeiten wie diesen könnte das binnen weniger Tage geschehen.
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